Seite 2 von 4

Verfasst: 20.09.2005 12:21
von Scharf
AndreasWurm hat geschrieben: ... steht für Evangelist. ...
die einträge zeigen aber Katholisch!!

Verfasst: 20.09.2005 12:21
von Gast
Hallo

wenn ich mal weit aushole,
könnte eventuell damit das so genannte "Näherrecht" gemeint sein?
Dies beinhaltet u.a. das Erbrecht usw. und wurde früher oft angewandt.
Einfach mal "googlen" und sagen was ihr davon haltet.

Gruß Manni

Verfasst: 20.09.2005 12:24
von AndreasWurm
Lieber hp,

der Name hat doch nichts mit der Religion zu tun! Viele meiner Bayerischen streng katholischen Vorfahren trugen den Namen Johann Evangelist!

Mfg Andreas

P.S.:Der Begriff Evangelist bezeichnet die Autoren der vier biblischen Evangelien: Markus, Matthäus, Lukas und Johannes.
Deshalb oft die Namen: Markus Evangelist, Johann(es) Evangelist,...

Er hat doch etwas mit der Religion zu tun, was ich meinte: Katholisch oder Evangelisch

Verfasst: 20.09.2005 12:32
von Scharf
@manni

was das näherrecht betrifft, so denke ich daß es nicht zutreffen kann da er keinen Vater und eine Angebliche Mutter hatte! von wem soll er die rechte übernehmen oder wer hat ihm das Näherrecht zugesprochen ?!...

@Andreas

:oops:
ja , so wie Baptist(a) ....

lg
hp

Verfasst: 20.09.2005 12:36
von Gast
Ich meinte damit auch nur,
das ihm das Recht schon bei der Geburt abgesprochen wurde (unehelich, deshalb Näher).
War nur so'n Gedanke..

Gruß Manni

Verfasst: 20.09.2005 13:40
von Scharf
wenn man genau schaut ist nach NÄHER ein punkt!

siehe beide -> Josef Näher.
Bild
Bild

Hoffe wir werden der sache auf den grund gehen können ;)
Vieleicht hat wer noch Ideen oder kann dieses Näherrecht "bestätigen"


lg
hp

Verfasst: 20.09.2005 13:45
von Scharf
AndreasWurm hat geschrieben:...Wirklich komisch, bei den anderen Kindern schreibt er nur die Vornamen(ist aber auch immer der Vater bekannt gewesen)
also in keinem Geburtsbuch fand ich den Nachnamen der Getauften!
ist ja der Taufname und nicht Nachname, oder...?
also bei uns anscheinend so üblich ...

Verfasst: 20.09.2005 14:51
von Gast
Hallo H-P,

Ich komm von den Näherrecht nicht los.
Es ist ein Punkt hinter Näher, könnte also eine Abkürzung sein.

Näherrecht oder auch "ius retractus" genannt
Latein-Wörterbuch hat geschrieben:Form 'ius':
+ ius, iuris
(Nomen: kons.-Deklination; Neutrum)
Recht
- Nominativ Singular
- Akkusativ Singular
+ in ius vocare
vor Gericht laden
+ ius iurandum
Eid

Form 'retractus':
+ retrahere, retraho, retraxi, retractus
(Verb: kons.-Konjugation; transitiv)
zurückziehen
- Partizip Perfekt Nominativ Singular Maskulin
Ich bleib am Ball

Gruß Manni

Heimatschein

Verfasst: 20.09.2005 15:17
von Scharf
@manni
recht herzlichen dank :D

hab da noch was, wo ich glaub es falsch zu lesen:

--
Laut Heimatschein vom k.k. Bezirksamt St.Pölten ...? 22.März 861 Nr.309 ist die Kindsmutter in die Gemeinde Spratzern zuständig.
--

das ist nicht ganz deutsch, und was bedeutet das vor dem Datum ?

->
Bild

euer
hp

Verfasst: 20.09.2005 15:55
von AndreasWurm
Scharf hat geschrieben:
AndreasWurm hat geschrieben:...Wirklich komisch, bei den anderen Kindern schreibt er nur die Vornamen(ist aber auch immer der Vater bekannt gewesen)
also in keinem Geburtsbuch fand ich den Nachnamen der Getauften!
ist ja der Taufname und nicht Nachname, oder...?
also bei uns anscheinend so üblich ...
Ich meinte ja nur das es komisch ist, dass er nur bei den Kindern einen Zusatz dazu schreibt, bei denen der Vater nicht bekannt ist.

Mfg Andreas