Datenschutz
Verfasst: 19.05.2007 21:29
http://www.infoquelle.de/Recht/Online_R ... schutz.php
Welche Rechtslage besteht beim Schutz von personenbezogenen Daten im Internet?
Als personenbezogene Daten gelten gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Welche Daten von Personen, wie lange von welchen anderen Personen erfaßt und abgespeichert werden dürfen, hängt grundsätzlich aufgrund des Persönlichkeitsschutzes jedes einzelnen (verfassungsmäßiges Recht auf informationelle Selbstbestimmung) von der Einwilligung der jeweiligen Person ab. Eine Erfassung und Weitergabe von personenbezogenen Daten ist jedoch ohne eine solche Einwilligung gänzlich untersagt. Die Erfassung von anonymen Daten und Daten von nicht natürlichen Personen (z.B. Unternehmen) ist hingegen auch ohne Einwilligung zulässig.
d.h.: für die Veröffentlichung der Namen von Personen, die durch den Zusammenhang mit anderen genannten Daten identifiziert werden können, wird die schriftliche Einwilligung benötigt!
Gibt eine Person ausdrücklich nicht ihr Einverständnis, dann musst du in jedem Fall auf die Nennung der Daten verzichten. Kennzeichne sie als 'lebend' ohne persönliche Angaben.
Erwirkt sie einen Unterlassungsanspruch gegen dich, trägst du die Kosten und kannst im Wiederholungsfall empfindlich bestraft werden.
hier noch ein Auszug aus einem Urteil:
..ist es das Recht des Menschen auf Selbstdarstellung in der
Öffentlichkeit, das vom BVerfG zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung
entwickelt wurde.
21
Demzufolge kann jeder selbst entscheiden, „wann und
innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden“.
22
Das APR in dieser Ausprägung schützt insbesondere vor Erhebung und
Verarbeitung von personenbezogenen Informationen durch Speicherung,
kompletter Text : wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=202&elem=192829
zum Datenschutz verstorbener Personen :
http://www2.argedaten.at/php/cms_monito ... s=92987502
... Irmgard
Welche Rechtslage besteht beim Schutz von personenbezogenen Daten im Internet?
Als personenbezogene Daten gelten gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Welche Daten von Personen, wie lange von welchen anderen Personen erfaßt und abgespeichert werden dürfen, hängt grundsätzlich aufgrund des Persönlichkeitsschutzes jedes einzelnen (verfassungsmäßiges Recht auf informationelle Selbstbestimmung) von der Einwilligung der jeweiligen Person ab. Eine Erfassung und Weitergabe von personenbezogenen Daten ist jedoch ohne eine solche Einwilligung gänzlich untersagt. Die Erfassung von anonymen Daten und Daten von nicht natürlichen Personen (z.B. Unternehmen) ist hingegen auch ohne Einwilligung zulässig.
d.h.: für die Veröffentlichung der Namen von Personen, die durch den Zusammenhang mit anderen genannten Daten identifiziert werden können, wird die schriftliche Einwilligung benötigt!
Gibt eine Person ausdrücklich nicht ihr Einverständnis, dann musst du in jedem Fall auf die Nennung der Daten verzichten. Kennzeichne sie als 'lebend' ohne persönliche Angaben.
Erwirkt sie einen Unterlassungsanspruch gegen dich, trägst du die Kosten und kannst im Wiederholungsfall empfindlich bestraft werden.
hier noch ein Auszug aus einem Urteil:
..ist es das Recht des Menschen auf Selbstdarstellung in der
Öffentlichkeit, das vom BVerfG zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung
entwickelt wurde.
21
Demzufolge kann jeder selbst entscheiden, „wann und
innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden“.
22
Das APR in dieser Ausprägung schützt insbesondere vor Erhebung und
Verarbeitung von personenbezogenen Informationen durch Speicherung,
kompletter Text : wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=202&elem=192829
zum Datenschutz verstorbener Personen :
http://www2.argedaten.at/php/cms_monito ... s=92987502
... Irmgard