Riefler
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Wappenbeschreibung / Blasonierung:
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Schild: Gespalten von Schwarz und Gold, Farbverwechselt über einer von Gold und Rot gespaltenen Flachsbreche einander zugewendet zwei Pferdeköpfe.
Auf dem schwarz-golden bewulstetem Helm mit schwarz-goldenen Decken im offenen goldenen Flug eine rote Flachsbreche.
Wappenbegründung
Schildinhalt: Die Flachsbreche versinnbildlicht den Familiennamen, der sich vom `riefeln`, der mundartlichen Bezeichnung für das Brechen von Flachs ableitet. Die Pferdeköpfe sind Hinweis auf den Geburtsort des Wappenstifters, Stuttgart, und die von Vorfahren ausgeübte Landwirtschaft.
Helmzier: Der offene Flug ist aus dem Wappen von Gomaringen, woher Vorfahren stammen entlehent. Die Flachsbreche ist ein Hinweis auf den Familiennamen.
Farben: Die Farben Gold und Schwarz versinnbildlichen Stuttgart und Württemberg als Herkunfts- und Heimatregion des Wappenstifters. |
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Wappenstifter:
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Das Wappen wurde von Martha Riefler geborene Koch, geboren am 17.11.1916 und am 22.10.2002 verstorben dem Sohn Karl Riefler geb. am 26.12.1951, 1997 gestiftet, der als Wappenstifter deshalb im Wappenbrief genannt wird, da dieser mit der Ausarbeitung und Gestaltung des Wappen beauftragt war und als Ansprechpartner beim Müncner Herold deshalb als Wappenstifter eingetragen wurde.
Das Wappen wurde Karl Riefler von seiner Mutter deshalb gestiftet, da sein Halbbruder Ernst-Paul Koch, das Wappen der Familie Koch als Familienwappen Nutzen konnte und Karl Riefler auf Wunsch seiner Mutter, auch ein Familienwappen haben sollte, das dieser seiner Familie, der Familie Karl Riefler weitergeben kann. |
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Entwurf:
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Karl Riefler und Münchner Herold |
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Gestaltung:
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Karl Riefler und Münchner Herold |
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Eintrag:
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Münchner Herold |
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Registriernummer:
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106/5359 |
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Führungsberechtigt:
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Karl und Marita Riefler, alle Nachfahren und Verwanden sowie alle Namensträger Riefler, die von Karl Riefler die Erlaubnies zum Führen seines Wappen erhalten. |
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Symbolerklärung:
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siehe Wappenbeschreibung |
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Homepage:
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Die Verantwortung für die heraldische Richtigkeit des Wappens und die Berechtigung zur Veröffentlichung liegt beim Einreicher des Wappens.