Rautenberg

 

Wappenbeschreibung / Blasonierung: In Gold 5 (3:2) stehende schwarze Rauten. Auf schwarz-golden bewulstetem Helme mit schwarz-goldenen Decken 2 pfahlweise stehende schwarze Rauten zwischen einem offenen goldenen Fluge.
Wappenstifter: „Das erste bekannte Siegel ist das des Pastors (zu Großen Solschen, Anmerkung) Henning Rutenberg, geb. 1685, gest. 1750, auf einem Schreiben an den Hildesheimer Domdechanten Baron von und zu Weiche vom 11. Februar 1748“ – so Pastor Otto Rautenberg (1871-1961) in seinem Manuskript „Geschichte der Familie Rautenberg und des Junkernvollmeierhofes Nr. 1 in Wassel“ vom Januar 1954. Henning Christian Rutenberg war der Urenkel von Henni Rutenberg, siehe bei „Führungsberechtigt“.
Entwurf: Nicht mehr feststellbar
Gestaltung: 1912 von Carl Wenzel (15.6.1869 bis 25.5.1949), Hannoverscher Kunst- und Wappenmaler, von 1929 bis 1949 Führer der Wappenrolle des heraldischen Vereins „Zum Kleeblatt“, die in die Niedersächsische Wappenrolle überführt worden ist.
Eintrag: in die Deutsche Wappenrolle: 25.9.1928. Rautenberg aus dem Stift Hildesheim. Antragsteller: Grubendirektor Alfred Rautenberg zu Linz a.Rh. (Eintrag mitgeteilt in: Der Deutsche Herold, Zeitschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde, herausgegeben vom Verein Herold in Berlin, Heft 8 vom August 1931, S. 63).
Registriernummer: Nr. 1471/28
Führungsberechtigt: Rautenberg, Haus Wehmingen. Siehe dazu: "Stammtafel des adeligen Geschlechtes derer von Rutenberg auf Rethmar sowie der Rutenberge von Wehmingen" von Hans H. Götting sen. aus Röddensen, Privatdruck 2002, unter Verwendung der Manuskripte von Alfred Rautenberg. Nach Alfred R. verwendeten die Mitglieder der Familie bis Mitte des 18. Jahrhunderts fast durchweg die plattdeutsch/niederdeutsche Schreibweise „Rutenberg“, während in den amtlichen Schriftstücken der Fürstlich-Braunschweigischen Kammer der Name zumeist hochdeutsch, also „Rautenberg“, geschrieben wurde. Henni Rutenberg erwarb 1603 vom Domkapitel zu Hildesheim den Stammhof in Wehmingen. Alfred R. und Hans H. Götting vermuten, dass dieser ein Nachfahre von Bartold von Rutenberg war, der von 1422 bis 1435 Schatzmeister und Kanonikus des St. Bonifatius Stiftes zu Hameln war, dann aber wegen zerrütteter Finanzen unter Kuratel gestellt worden und seinen Adelstitel verloren haben soll. Belegt ist dies aber nicht (Siehe dazu Wolfgang Ollrog, Niedersächsisches Geschlechterbuch, Einzeldruck der Stammfolge „Rautenberg“ aus dem 9. Niedersachsenband, Limburg an der Lahn 1966, Seite 299). Das Wappen der Ritter von Rutenberg zeigte im goldenen Schild 8 (5:3) stehende Rauten, eine schwarz goldene Helmdecke und auf dem Helm einen roten spitzen Hut mit einer Pfauenfeder darüber (vgl. Blatt 182 des 1605 in Nürnberg erschienenen Wappen-Buchs von Johann Siebmacher, wo allerdings im Schild in der oberen Reihe nur 4 Rauten zu sehen sind). Den Schild dieses Wappens führt die Gemeinde Rautenberg (Harsum).
Symbolerklärung: Nach P. Reverey („Dorpschaft und Kerke tom Rutenberge“, Hannover 1926, S. 3) sollen die acht Rauten im Wappen der v. Rutenbergs bedeuten: „Acht. Rute. Swart. Or. Das heißt: Echt Gericht, Gesetz und Recht.“
Homepage: http://katrin-rautenberg.de

Die Verantwortung für die heraldische Richtigkeit des Wappens und die Berechtigung zur Veröffentlichung liegt beim Einreicher des Wappens.