Hoppe
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Wappenbeschreibung / Blasonierung:
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In Gold ein schwarzer Doppeladler, auf der Brust belegt mit einem grünen Hopfenblatt, dessen Stiel durch zwei in einem Fruchtzapfen endende herabhängende Hopfenranken ersetzt ist.
Auf dem schwarz-golden bewulsteten Helm mit schwarz-goldenen Decken fünf schwarze Straußenfedern, belegt mit dem Hopfenblatt und den Früchten wie im Schilde. |
Wappenstifter:
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Felix Hoppe, Amtsgerichtsrat a. D. und Fritz Hoppe, Oberregierungsrat a. D. |
Entwurf:
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Gestaltung:
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Eintrag:
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am 15. Oktober 1959 in die Deutsche Wappenrolle, Berlin |
Registriernummer:
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5709/58 |
Führungsberechtigt:
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Die Wappenstifter und die übrigen Nachkommen im Mannesstamm des Stammvaters Franz Hoppe, geb. zwischen 1725 und 1730 in Roßwald, Krs. Jägerndorf, Österr.-Schlesien, Zimmermeister, Vater des Anton Hoppe, geb. Juni 1764, Hausbesitzers in Ziegenhals, verstorben ebenda 14. März 1834, Eheschließung Ziegenhals 21. Januar 1788 mit Maria Hedwig Franke |
Symbolerklärung:
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Homepage:
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Die Verantwortung für die heraldische Richtigkeit des Wappens und die Berechtigung zur Veröffentlichung liegt beim Einreicher des Wappens.