Knecht; Tagelöhner; Ackermann; Landmann

Fremdwörter, Fachausdrücke und Abkürzungen, denen man in der Ahnenforschung und Wappenkunde begegnet können hier nachgefragt oder erklärt werden.
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Irmgard
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Knecht; Tagelöhner; Ackermann; Landmann

Beitrag von Irmgard »

Knecht; Tagelöhner; Ackermann; Landmann

Immerwieder liest man im Internet schauerliche Definitionen der Bezeichnung "Tagelöhner". Dabei wird nicht unterschieden, sondern nur nach dem Wortsinn "erklärt" und was man sich darunter "ausmalt" und gleich alle anderen Begriffe in eine Reihe gestellt.

Im Vergleich mit dem Knecht, der in einer gesetzl. "Gesindeordnung" lebte und innerhalb seines Arbeitsverhältnisses kaum eine Arbeitsanweisung seiner Herrschaft ausschlagen durfte, am Morgen der Erste und am Abend der Letzte beim Tagwerk zu sein hatte, dafür aber auch in arbeitsarmen Zeiten genährt und bei Krankheit versorgt wurde, war der Tagelöhner frei. Der Knecht brauchte zur Eheschließung die Einwilligung seines Dienstherrn und bekam sie meist nicht, weil die Frau und Kinder dann mit "zum Hof" gehört hätten und versorgt werden müßten. Ein Tagelöhner heiratete wenn er wollte, sobald er die gesetzl. Voraussetzung erfüllte und mußte auf einen Dienstherrn keine Rücksicht nehmen. Hier gibt es weniger uneheliche Kinder.

Ein unverheirateter Tagelöhner konnte losziehen von Markt zu Markt (Menschenmärkte gab es an verschiedenen Tagen in verschiedenen Orten), wo die Arbeitskräfte von Vermittlern wöchentlich ausgehandelt wurden und sich zu seinen Bedingungen anbieten, für so lange wie er will und für was er will - jedwede Tätigkeit und weil er viel herumkam, hatte er einiges an Wissen gesammelt.

Ein verheirateter Tagelöhner, Ackermann, Landmann ist billiger, weil er nicht so wählerich sein darf, will er für seine Familie sorgen. Oft werden die Kinder und die Frau gleich mit vermietet. Die Dauer eines Mietverhältnisses kann Tage - aber bei verheirateten auch Jahre betragen. Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt auf der Hand: er hat keinerlei Fürsorgepflicht, zahlt nur die reine Arbeitskraft, abzüglich der Miete für das Tagelöhnerhaus und erhält zudem bei Bedarf die minder zu entlohnende Arbeitskraft der Frau und der Kinder. Der verheiratete Tagelöhner wird arbeitswilliger sein, will er nicht mit der Familie auf der Straße liegen bzw. im Armenhaus landen.

Ackermann und Landmann sind Bezeichnungen für Tagelöhner und Kleinbauern, deren Tätigkeit nur in bestimmte Arbeiten wie säen, ernten, pflügen, graben - eben die Feldarbeit- besteht.

Tagelöhner wurden erst als 1851 die Dreschmaschinen Einzug hielten arm. Denn mit allen landwirtschaftlichen Neuerungen verringerte sich die Erwerbsmöglichkeit über das Jahr verteilt. Infolgedessen zogen viele vom Land in die Städte und die Fabriken.
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