Vieleicht wisst Ihr was um
1770 ein Gesindespaechter war!
Danke fuer Eure Hilfe!
Frank
Gesindespaechter
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RE: Gesindespaechter
Ein Gesindepächter war ein Tagelöhner, der statt Geld eine Stück Land auf Bauerngrund pachten konnte und die Pacht abarbeitete.
Diese Art der "Leibeigenschaft" wurde Anfang 18-- (1820? fällt mir grad nicht genauer ein.. ) in Kurland abgeschafft und die Größe des zu pachtenden Landes wurde begrenzt, ebenso die Dauer (auf 15 Jahre? ca..) der Pacht. Auch diese Zahlen weiß ich leider nicht mehr. Ist aber bestimmt nachzulesen. Gesinderecht? frag mal googel, bitte.
schönen Gruß.. Irmgard
Diese Art der "Leibeigenschaft" wurde Anfang 18-- (1820? fällt mir grad nicht genauer ein.. ) in Kurland abgeschafft und die Größe des zu pachtenden Landes wurde begrenzt, ebenso die Dauer (auf 15 Jahre? ca..) der Pacht. Auch diese Zahlen weiß ich leider nicht mehr. Ist aber bestimmt nachzulesen. Gesinderecht? frag mal googel, bitte.
schönen Gruß.. Irmgard
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nein, Frank, sie war Pächter eines Stück Bauernlandes ihres Dienstherren. Vielleicht war sie Witwe? .. muß aber nicht. Es könnte auch das Pchtland ihres Vaters gewesen sein - oder ihr eigenes?
"Gesindepächter" steht im Unterschied zu Pachtland der Kirche, des Landes usw.. es bezeichnet das Dienstverhältnis.
Gesindepächter gab es nicht nur im Kurland. Überall wurden Tagelöhner auf dem zum Hof gehörenden Land angesiedelt. Sie waren billige Arbeitskräfte und liefen nicht weg.
schönen Gruß.. Irmgard
"Gesindepächter" steht im Unterschied zu Pachtland der Kirche, des Landes usw.. es bezeichnet das Dienstverhältnis.
Gesindepächter gab es nicht nur im Kurland. Überall wurden Tagelöhner auf dem zum Hof gehörenden Land angesiedelt. Sie waren billige Arbeitskräfte und liefen nicht weg.
schönen Gruß.. Irmgard
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Hallo Irmgard herzlichen Dank fuer Deine Hilfe,
Koenntest Du so nett sein und mir einen Link geben
wo ich dies nachlesen kann, denn hier hoeren meine Google Faehigkeiten auf.
Ich finde nichts auch hier nichts!
http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/
Danke Dir recht herzlich,
Frank
Koenntest Du so nett sein und mir einen Link geben
wo ich dies nachlesen kann, denn hier hoeren meine Google Faehigkeiten auf.
Ich finde nichts auch hier nichts!
http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/
Danke Dir recht herzlich,
Frank
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guckst du hier:
Landknecht
Im 19./20. Jh. ein Landarbeiter, der für seine nach Tagen normierte Arbeit Hofesfelder mit Garten, Wiese, Weide und einem kleinen Anwesen zur Nutzung erhielt, in der Regel ungefähr 3 ha. Da dieses Dienstverhältnis sich der seinerzeitigen --> Fronpacht näherte, setzte die Livl. BVO 1849 den Maximalumfang für Landknechtshöfe auf fünf Lofstellen = 1,86 ha fest und begrenzte die Vertragsdauer auf zwölf Jahre. Nach der BVO 1860 sollten jedoch Wiesen und Weiden nicht in die Maximalgröße einbezogen werden, wodurch die Gesamtfläche meist wieder den alten Umfang erreicht haben dürfte. Dieses System war zeitweilig bei den Landarbeitern sehr beliebt, da es ihnen die Anschaffung von Inventar und in der Folge die Pacht von einem ganzen --> Gesinde ermöglichte. Auch war ihr soziales Ansehen höher: Sie rangierten in der Stufe der Pächter.
Tobien, Agrargesetzgebung II 352 f.; Foelkersahm, Agrarreform 45; Balt. Bürgerkunde 320.
aus dem DRW hast du den Begriff der Gesindemaklerin? Wenn deine Ahnin eine Maklerin gewesen wäre, dann stände da nicht Pächter
gern geschehen
Landknecht
Im 19./20. Jh. ein Landarbeiter, der für seine nach Tagen normierte Arbeit Hofesfelder mit Garten, Wiese, Weide und einem kleinen Anwesen zur Nutzung erhielt, in der Regel ungefähr 3 ha. Da dieses Dienstverhältnis sich der seinerzeitigen --> Fronpacht näherte, setzte die Livl. BVO 1849 den Maximalumfang für Landknechtshöfe auf fünf Lofstellen = 1,86 ha fest und begrenzte die Vertragsdauer auf zwölf Jahre. Nach der BVO 1860 sollten jedoch Wiesen und Weiden nicht in die Maximalgröße einbezogen werden, wodurch die Gesamtfläche meist wieder den alten Umfang erreicht haben dürfte. Dieses System war zeitweilig bei den Landarbeitern sehr beliebt, da es ihnen die Anschaffung von Inventar und in der Folge die Pacht von einem ganzen --> Gesinde ermöglichte. Auch war ihr soziales Ansehen höher: Sie rangierten in der Stufe der Pächter.
Tobien, Agrargesetzgebung II 352 f.; Foelkersahm, Agrarreform 45; Balt. Bürgerkunde 320.
aus dem DRW hast du den Begriff der Gesindemaklerin? Wenn deine Ahnin eine Maklerin gewesen wäre, dann stände da nicht Pächter
gern geschehen
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Hallo Irmgard danke Dir fuer den Text,
Du fragst dich warum ich nachbohre
Weil ich gelernt habe dass man im Baltikum
nicht alles woertlich nehmen darf!
z.B. war unter Russischer Hoheit,
ein "Hofrat" nichts anderes als ein "Arbeiter"!
Also wenn Du "Arbeiter" liesst und den Beruf nicht kennst
kommt man zu ganz anderen Schluessen!
(Ich hoffe das dies einmal hilfreich sein wird)
Herzliche Gruesse,
Frank
(Nur zur Aufklaerung)
Wie Du weisst suchte ich nach dem Begriff Gesindespaechter
und nicht Landknecht, somit fragte ich ob Du eine Quelle hast wo
unter der Bezeichnung "Gesindespaechter-in"
eine Erklaerung zu finden ist!
Denn wenn "Landknecht" in den Dokumenten stehen wuerde haette ich
"NATUERLICH" auch unter Landknecht gesucht und gefunden!
So biss eine Erklaerung findet unter dem Titel
"Gesindespaechter-in"
ist dies nicht geklaert