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filius inquilinorum

Verfasst: 30.04.2008 17:15
von filius inquilinorum
Lillmanstöns schrieb:<br>Kennt vielleicht jemand die Bedeutung dieses Zusatzes beim Bräutigam in den Kirchenbüchern (Heirat) von Verl nach 1800? Bei der Braut gibt es den entsprechenden Zusatz "filia inquilinorum". Bei einigen Brautleuten findet sich auch der Zusatz "filius colonus" (bei der Braut entsprechend "filia"). Bedeutet filius inquilinorum entsprechend zum filius colonus (Sohn des Hofherrn) hier Sohn eines Heuerlings oder leitet sich inquilinorum von inquilinus (Einwohner) ab? Wobei "Sohn eines Einwohners" hier eigentlich keinen Sinn macht.