Besitzertochter

Fremdwörter, Fachausdrücke und Abkürzungen, denen man in der Ahnenforschung und Wappenkunde begegnet können hier nachgefragt oder erklärt werden.
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Besitzertochter

Besitzertochter

Beitrag von Besitzertochter »

Ulrich Schulze schrieb:<br>Mieine Großmutter aus Ostpreußen wurde in ihrer Heiratsurkunde als Besitzertochter bezeichnet.Was ist unterdiesem Begriff zu verstehen?
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Ostpreuße
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Beitrag von Ostpreuße »

Hallo,

sie war die Tochter eines Hofbesitzers oder Besitzers einer Kate.

LG
Ostpreuße
Irmgard
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Beitrag von Irmgard »

Hallo Ulrich,

Besitzertochter ist ein "Beruf" = sozialer Stand und keine familiäre Bezeichnung.
Ein Besitzer ist kein Eigentümer, sondern (Erb-)Pächter. Eine Besitzertochter ist eine Erbpächterin, die keine Blutsverwandte zum Erbpächter sein muß (vergl.Haustochter und Altsitzer).

netten Gruß.. Irmgard
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Ostpreuße
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Eine Besitzertochter ist eine Erbpächterin?

Beitrag von Ostpreuße »

Liebe Irmgard,

Du schreibst: 'Ein Besitzer ist kein Eigentümer, sondern (Erb-)Pächter. Eine Besitzertochter ist eine Erbpächterin, die keine Blutsverwandte zum Erbpächter sein muß'

Heisst das, dass die Besitzertochter quasi eine Unterpächterin (Untermieterin) des Besitzers ist?

LG
Ostpreuße
Irmgard
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RE: Eine Besitzertochter ist eine Erbpächterin?

Beitrag von Irmgard »

nein, keine Untermieterin, du hast es schon ganz richtig gesagt/ gemeint, denke ich. Sie war die ERBIN des Pächters.

Die Erbin/ Nachfolgering im Pächterstand mußte nicht zwangsläufig die eigene Tochter sein, sie kann Schwieger- oder Stieftochter sein oder eine Fremde.

Das Besondere ist hier, daß eine Frau ein Pacht-Erbrecht übernimmt. Ich habe den Zeitpunkt vergessen (müßte ich langwierig nachschauen oder ist er dir bekannt?) zu dem es ansonsten beim Tod des Pächters für die Familie nicht möglich gewesen ist, den Pachthof weiter zu bebauen. Starb der Bauer ohne Sohn als Erben mußte die Familie vom Hof (auch bei längerer Krankheit, wenn z.B. Handspanndienste nicht mehr geleistet werden konnten)

Nach der Reform konnte er den gepachteten landwirtschaftlichen Betrieb auch schon zu Lebzeiten und ausserdem noch an eine Frau weitergeben. Das sorgte wegen der Beständigkeit für Ruhe unter den Bauern und es gab weniger Probleme durch umherziehende Arme.
Ich hoffe, ich hab´s einigermaßen verständlich erklären können.

Mich würde interessieren, ob es regional unterschiedliche Handhabungen des Pachtrechts gab - z.B. ob die "Tochter" unverheiratet sein durfte und wenn ja, ob es eine Frist bis zur Verheiratung gab und damit erst die Pachtübernahme besiegelt war. Vielleicht weiß jemand mehr dazu?

netten Gruß.. Irmgard
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Claus J.Billet
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Beitrag von Claus J.Billet »

Zu dieser Anfrage schreibt Herr v. Roy
in unserem Nachbarforum "HiN" :
http://heraldik-wappen.de/viewtopic.php?p=51284#51284


Meine im Jahre 1882 geborene ostpreußische Großmutter väterlicherseits war ebenfalls eine „Besitzertochter“, war ihr Vater doch Eigentümer (!) von zwei Gütern und von - zu den beiden Gutsbetrieben gehörenden – Dampfziegeleien.

Der Begriff „Besitzer“ wies in Ostpreußen im 19. und im frühen 20. Jahrhundert einen g e h o b e n e n sozialen Stand
aus !! Dieser Begriff wurde also n i c h t im rechtlichen Sinne zur Unterscheidung von einem „Eigentümer“ gebraucht.

Im übrigen bemühten sich die preußischen Kriegs- und Domänenkammern bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts darum, daß die Besitzer staatlicher Güter („Erbpächter“) ihren Grundbesitz in privates Eigentum umwandeln ließen.
Dies taten die Kammern nicht aus Gründen der Menschenfreundlichkeit, vielmehr hatten die „Erbpächter“ bei einem solchen Schritt oft dem Verlust vieler wohlerworbener Rechte zuzustimmen (= Gerechtsame, die dann vom Staat
– zur Vermehrung seiner Einkünfte - anderweitig vergeben wurden).

Freundliche Grüße vom Rhein
Wappen-Billet.de
M.d.WL
M.d.MWH.
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