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Abmahnungswelle

Verfasst: 24.01.2010 11:06
von Irmgard

Verfasst: 24.01.2010 12:15
von Thomas
echt lustig :lol:

Für solche unberechtigten Abmahnungen sollte die Firma die von ihr geforderten Anwaltskosten nun den Geschädigten als Wiedergutmachung bezahlen.

Verfasst: 24.01.2010 12:33
von Irmgard
jaja, surfen am Arbeitsplatz! ... gefäääährlich!

Wenn aber der firmeneigene Anwalt beschäftigt war, dann ist das eine tolle Werbung, denn nun kennt jeder das Logo :-)

und geschädigt - ausser evtl. Stress - wurde eigentlich niemand.

Ideen braucht der Mensch :lol:

Verfasst: 24.01.2010 13:58
von Thomas
Ich bezweifle, ob das eine gute und gewollte Werbung für die Firma ist.
Wer im IT-Bereich Leistungen anbietet und sich selbst dann so versteigt, der kann kaum hoffen, damit Kunden zu gewinnen.

Der Anwalt war sich nicht zu schade, dafür, dass er wohl nichts überprüft und wohl nur einen Standardbrief versandt hat, eine saftige Rechnung zu stellen.
Ein verunsichertes Opfer hätte sich eventuell gleich Hilfe bei einem Anwalt geholt, wodurch dem Opfer dann zumindest für die Beratung Kosten entstanden wären.
Deshalb meinte ich, dass im Falle einer unberechtigten Abmahnung, die Firma nun ihrerseits zur Zahlung verpflichtet werden sollte. Dass das nur ein frommer Wunsch ist, ist mir allerdings auch klar. Hier müsste ein Gesetz her, dass die Abmahner mit diesen Konsequenzen belegen würde. Dann würde so manche vorschnelle Abmahnung eventuell unterbleiben.

Verfasst: 24.01.2010 14:13
von Irmgard
ist das eine IT Firma? dann ist das Ganze echt hochnotpeinlich :lol:

Opfer können sich ihre Kosten beim Verursacher wiederholen - einfach Rechnung weiterleiten und bei Zahlungsunwilligkeit Mahnverfahren einleiten.
Jeder, der bereits voreilig, weil er in Sorge war, irgendetwas bezahlt hat, kann eine Rückerstattung PLUS banküblicher Zinsen verlangen! .. und die neuerlichen Kosten natürlich.

Eigentlich müßten die Firme-Pfeile ja nun schwarz und nach unten weisen :lol: