Vorsicht! ...übergeschwappt
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Abmahnungswelle
- Thomas
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- Thomas
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Ich bezweifle, ob das eine gute und gewollte Werbung für die Firma ist.
Wer im IT-Bereich Leistungen anbietet und sich selbst dann so versteigt, der kann kaum hoffen, damit Kunden zu gewinnen.
Der Anwalt war sich nicht zu schade, dafür, dass er wohl nichts überprüft und wohl nur einen Standardbrief versandt hat, eine saftige Rechnung zu stellen.
Ein verunsichertes Opfer hätte sich eventuell gleich Hilfe bei einem Anwalt geholt, wodurch dem Opfer dann zumindest für die Beratung Kosten entstanden wären.
Deshalb meinte ich, dass im Falle einer unberechtigten Abmahnung, die Firma nun ihrerseits zur Zahlung verpflichtet werden sollte. Dass das nur ein frommer Wunsch ist, ist mir allerdings auch klar. Hier müsste ein Gesetz her, dass die Abmahner mit diesen Konsequenzen belegen würde. Dann würde so manche vorschnelle Abmahnung eventuell unterbleiben.
Wer im IT-Bereich Leistungen anbietet und sich selbst dann so versteigt, der kann kaum hoffen, damit Kunden zu gewinnen.
Der Anwalt war sich nicht zu schade, dafür, dass er wohl nichts überprüft und wohl nur einen Standardbrief versandt hat, eine saftige Rechnung zu stellen.
Ein verunsichertes Opfer hätte sich eventuell gleich Hilfe bei einem Anwalt geholt, wodurch dem Opfer dann zumindest für die Beratung Kosten entstanden wären.
Deshalb meinte ich, dass im Falle einer unberechtigten Abmahnung, die Firma nun ihrerseits zur Zahlung verpflichtet werden sollte. Dass das nur ein frommer Wunsch ist, ist mir allerdings auch klar. Hier müsste ein Gesetz her, dass die Abmahner mit diesen Konsequenzen belegen würde. Dann würde so manche vorschnelle Abmahnung eventuell unterbleiben.
Viele Grüße
Thomas
Thomas
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ist das eine IT Firma? dann ist das Ganze echt hochnotpeinlich
Opfer können sich ihre Kosten beim Verursacher wiederholen - einfach Rechnung weiterleiten und bei Zahlungsunwilligkeit Mahnverfahren einleiten.
Jeder, der bereits voreilig, weil er in Sorge war, irgendetwas bezahlt hat, kann eine Rückerstattung PLUS banküblicher Zinsen verlangen! .. und die neuerlichen Kosten natürlich.
Eigentlich müßten die Firme-Pfeile ja nun schwarz und nach unten weisen
Opfer können sich ihre Kosten beim Verursacher wiederholen - einfach Rechnung weiterleiten und bei Zahlungsunwilligkeit Mahnverfahren einleiten.
Jeder, der bereits voreilig, weil er in Sorge war, irgendetwas bezahlt hat, kann eine Rückerstattung PLUS banküblicher Zinsen verlangen! .. und die neuerlichen Kosten natürlich.
Eigentlich müßten die Firme-Pfeile ja nun schwarz und nach unten weisen