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Emigrationspatent von 1731

Verfasst: 02.06.2008 14:35
von Irmgard
Der Erzbischof erachtete, daß es Zeit sei, "mit den gehörigen Verordnungen und Befehlen hervorzubrechen und solche zu jedermanns Wissenschaft und Verhalt hiemit publizieren zu lassen. Daher ergeht an alle Unsere in diesem Ertz-Stifft und dazugehörigen Landen befindliche Unterthanen, Baysassen und Innwohnere, sonderlich an diejenige, welche sich zur Augspurgischen oder Reformierten Cofession geschlagen und darbey öffentlich oder in der Geheim zu verharren sich erkläret haben, Unser Lands-Fürstliche Vermahnung und Gebott, befehlen auch nach reiffer Überlegung der Sachen hiemit wissentlich und in Krafft daß allen unmittelbaren Ständen von Lands-Fürstlicher Hoheit und Macht wegen in dem gantzen Reich dem gemeinen Herkommen nach zustehenden Recht, die Religion zu reformieren und denen Unterthanen, wann sie nicht Ihrer Religion seyn wollen, den Abzug anzubefelchen: Daß..

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