Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des geistigen Eigentums

Fremdwörter, Fachausdrücke und Abkürzungen, denen man in der Heraldik begegnet können hier nachgefragt oder erklärt werden.
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Claus J.Billet
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Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des geistigen Eigentums

Beitrag von Claus J.Billet »

Was ist eigentlich ein Wappen :?:

Die juristische Funktion eines Wappens ist es, ein einmaliges und unverwechselbares Kennzeichen eines Geschlechtes, Landes, Unternehmens usw. zu sein.
Als solches unterliegt es dem vom Gesetzgeber in § 12 BGB, § 30 HGB, sowie §§ 5, 6, 31 Warenzeichengesetz v. 9. Mai 1961 (BGB II S. 574) niedergelegten Rechtsgrundsätzen.

In der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des geistigen Eigentums", der die Hoheitszeichen - eben auch Staatswappen - der Mitgliedsländer unter Schutz stellt,
steht unter Punkt 6:

http://transpatent.com/archiv/152pvue/pvue.html#6ter


und was ist eigentlich ein Wappenbrief?

Hierzu wäre folgendes zu sagen:

Eingetragene heraldisch tätige Vereine oder Gesellschaften (e.V.), die Wappen prüfen und in ihren Registern eintragen und aufnehmen, stellen diesen jeweiligen "Wappenstiftern" ein Dokument aus, die im Inhalt

die korrekte Wappengestaltung,
die Blasonierung (Wappenbeschreibung),
die Symbolerklärung,
sowie die Führungsberechtigung mit Registernummer
festlegen.

Dies wird in der vereinsinternen so genannten "Wappenrolle" eingetragen und in den öffentlichen Archiven ausgelegt (in Buchform, in den Landes-und/oder Uni-Bibliotheken).

Dadurch wird das Wappen unauslöschlich für diesen jeweiligen Wappenstifter und dessen Familie festgelegt. Und ist auch für nachfolgende Generationen noch aufzufinden.

Online-Wappen-Sammlungen sind zwar beliebt, haben jedoch den Nachteil, daß diese leicht wieder aus dem Netz verschwinden können.

Leider ist immer wieder festzustellen, daß sogenannte "Wappen-Experten" selbstverfaßte "Wappenbriefe" erstellen, die perfiderweise den Dokumenten der eingetragenen Wappenrollen sehr ähnlich sehen, weder bei einer "Wappenrolle" registriert oder eingetragen sind, noch in öffentlichen Archiven ausliegen.
Diese "Dokumente" sind nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt wurden.
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