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Familiennamen / Versteinerungen / Hofnamen
Verfasst: 11.12.2007 17:22
von Claus J.Billet
Besonderheiten zum Familiennamen / Versteinerungen / Hofnamen :
http://www.nhv-ahnenforschung.de/Famili ... nerung.htm
RE: Familiennamen / Versteinerungen / Hofnamen
Verfasst: 11.12.2007 19:37
von grundus
Hallo Claus
prima Seite,habe wieder etwas gelernt
gruss grundus
Re: RE: Familiennamen / Versteinerungen / Hofnamen
Verfasst: 11.12.2007 19:49
von Tymberwolf
grundus hat geschrieben:Hallo Claus
prima Seite,habe wieder etwas gelernt
ja
was denn
"Eine weitere Eigenheit war: Familienname + gent. (genannt) und Hofname (Westfalen).
Diese Doppelnamen kamen aber nur in Urkunden und Registern vor.
Ansonsten behielten der Hofname = Familienname seine Gültigkeit (Kirchenbücher)."
du hast das
von Claus nicht beachtet.
Tymberwolf
RE: Re: RE: Familiennamen / Versteinerungen / Hofnamen
Verfasst: 11.12.2007 20:13
von grundus
Du hast recht.
Ich muss zugeben, habe es erst beim dritten mal durchlesen gemerkt.
http://www.british-online.eu/mediac/400 ... mmkopf.jpg
Deutsche Sprache, schwere Sprache
hm...
Verfasst: 12.12.2007 10:23
von Claus J.Billet
Sorry
ich wollte lediglich darauf Aufmerksam machen, was es so alles gibt, bei Namen und deren Nutzung
RE: hm...
Verfasst: 12.12.2007 15:04
von Irmgard
ja, sehr schön, Claus!
Mein Link ist inzwischen gestorben, wie ich bei der Suche feststellte
Erwähnenswert dürfte auch sein, daß nur der Hoferbe den Hofnamen bekam - die anderen Kinder sollten nur den Familiennamen behalten, weil sie ja den Hof verlassen würden.
Deshalb muß man immer stets prüfen, weil es mit dieser Regel nicht immer so genau genommen wurde. Besonders, wenn der 'eigentliche' FN schon zugunsten des Hofnamen untergegangen war.
schönes Beispiel für gen./vulgo - Namen ist unser Beirag <Kattenbrack>
netten Gruß.. Irmgard
Re: RE: Re: RE: Familiennamen / Versteinerungen / Hofnamen
Verfasst: 13.12.2007 12:49
von Tymberwolf
grundus hat geschrieben:Du hast recht.
Ich muss zugeben, habe es erst beim dritten mal durchlesen gemerkt.
Nee Grundus,
ich habe nicht recht!
...
beim dritten mal durchlesen muss ich zugeben,
der Mann hat recht
Das ist etwas verdreht beschrieben, auf der anderen Seite ganz deutlich:
Hans Pettelkau hat geschrieben:Sobald eine Zuheirat statt gefunden hat, wurde automatisch der Familienname des Bräutigams in den Namen des Hofes verändert. Gleiches galt auch für einen Pächter der einen Hof übernahm.
Sehr schön kann man es z.B. hier nachlesen:
http://www.jeddeloh.com/index.php?site=geschichte
Horst zu Jeddeloh hat geschrieben:Der Familienname blieb auf dem Hof (mit nur ganz wenigen Ausnahmen). Das bedeutet, dass eigentlich der Familienname ein Hofname war oder andersherum gesagt, der Hofname war zugleich Familienname. Bei einer Einheirat nahm der Einheiratende den Hof- oder Familiennamen seiner Frau an. Manchmal deutete der Pastor in Kirchenbucheinträgen auch an, dass der Ehemann „nur" eingeheiratet hat, wenn er notiert: „Ahlert Hollje, eigentlich Hobbeken". Ahlert Hollje war also ein geborener Hobbeken.
Tymberwolf