Uralte Kirchenregister als Quelle für Namensberichtigung

Einführung in die Namenkunde
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Ostpreuße
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Uralte Kirchenregister als Quelle für Namensberichtigung

Beitrag von Ostpreuße »

Schulte und Sohn erschienen beim Standesamt und beantragten, den Familiennamen zu berichtigen. Schon in der Heiratsurkunde des Großvaters von 1891 sei fälschlicherweise als Familienname Schulte eingetragen. Die Vorfahren hätten aber Schulte am Hülse« geheißen.
Urkundlich belegt habe ein Vorfahre schon Ende des 15. Jahrhunderts den Namen »In den Hülsen« getragen. Dann habe ein anderer das Schultenamt (so nannte man Verwalter erzbischöflicher Grundbesitzungen in Westfalen) übernommen und der Begriff Schulte sei dem Namen vorangestellt worden.
Danach variierten die Schreibweisen (Schulte im Hülse, Schulte op den Hülsen etc.), immer aber blieben die beiden Bestandteile. Das belegte Familie Schulte mit Auszügen aus Kirchenbüchern Evangelischer Kirchengemeinden von 1805, 1832 und 1841. Die zuständige Standesbeamtin weigerte sich, den Namen im Personenstandsbuch zu berichtigen. Der Zusatz »am Hülse« sei nur ein erläuternder Beiname (ein geografischer Hinweis vermutlich). Uralte Kirchenregister, die lange vor Einführung moderner Personenstandsbücher geführt wurden, zählten nicht als Beweis.
Dem widersprach das Landgericht Bochum (7 T 277/06).
Auch wenn die Basis dafür ein altes Standes- oder Kirchenregister sei, müsse der Name berichtigt werden. Die Kirchenbücher stellten sehr wohl Personenstandsurkunden dar – zivile Register habe es zu dieser Zeit noch nicht gegeben. Zeitliche Grenzen für Berichtigungen seien dem Personenstandsgesetz nicht zu entnehmen.
»Am Hülse« sei auch kein bloßer Namenszusatz mit geografischem Bezug.
Der Wohnort des Herrn »Schulte am Hülse« sei z.B. im Kirchenbuch von
1841 extra vermerkt. Anhaltspunkte dafür, dass der Familienname des Urururgroßvaters später geändert wurde, gebe es ebenso wenig: Das wäre laut »allerhöchster Kabinettsordre« von 1822 ohne Erlaubnis der Obrigkeit sogar strafbar gewesen.
Quelle: Neues Deutschland, Mittwoch der 17.09.2008, Ratgeber:
Familie/Steuern, Seite 6
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