Wichtiges Gerichtsurteil !

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Claus J.Billet
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Wichtiges Gerichtsurteil !

Beitrag von Claus J.Billet »

Dieser Beitrag, verfasst von Claus J.Billet am Freitag, 04. März 2005, 07:08 Uhr, wurde aus den ehemaligen News-Artikeln ins Forum übernommen.

Hier ein Urteil, welches auch auf andere Wappeneintragungen zutreffen kann:
(besonders beachtenswert Absatz b.) )

Hier ist besonders auf den Absatz b.) hinzuweisen !

ZITAT:

I ZR 235/99 Verkündet am: 28. März 2002

in dem Rechtsstreit
Düsseldorfer Stadtwappen
BGB § 12 analog; NRW GemeindeO § 14

Leitsätze:

a) Die nicht genehmigte Verwendung des Wappens einer Großstadt im Zusammenhang mit dem Titel eines Anzeigenblattes kann das Namensrecht des Wappeninhabers (hier aus § 14 Gemeindeordnung NW i.V. mit § 12 BGB analog) unter dem Gesichtspunkt einer namensmäßigen Zuordnungsverwirrung verletzen.

b) Der "Gebrauch" eines fremden Wappens i.S. von § 12 BGB ist nicht nur bei einer völlig identischen Übernahme, sondern auch bei einer nur ähnlichen Wiedergabe gegeben, sofern diese die wesentlichen Merkmale des Originals enthält und damit geeignet ist, auf den Berechtigten hinzuweisen.

BGH, Urt. v. 28. März 2002 - I ZR 235/99 - OLG Düsseldorf, LG Düsseldorf
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