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Irmgard
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Datenschutz

Beitrag von Irmgard »

http://www.infoquelle.de/Recht/Online_R ... schutz.php
Welche Rechtslage besteht beim Schutz von personenbezogenen Daten im Internet?

Als personenbezogene Daten gelten gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Welche Daten von Personen, wie lange von welchen anderen Personen erfaßt und abgespeichert werden dürfen, hängt grundsätzlich aufgrund des Persönlichkeitsschutzes jedes einzelnen (verfassungsmäßiges Recht auf informationelle Selbstbestimmung) von der Einwilligung der jeweiligen Person ab. Eine Erfassung und Weitergabe von personenbezogenen Daten ist jedoch ohne eine solche Einwilligung gänzlich untersagt. Die Erfassung von anonymen Daten und Daten von nicht natürlichen Personen (z.B. Unternehmen) ist hingegen auch ohne Einwilligung zulässig.

d.h.: für die Veröffentlichung der Namen von Personen, die durch den Zusammenhang mit anderen genannten Daten identifiziert werden können, wird die schriftliche Einwilligung benötigt!
Gibt eine Person ausdrücklich nicht ihr Einverständnis, dann musst du in jedem Fall auf die Nennung der Daten verzichten. Kennzeichne sie als 'lebend' ohne persönliche Angaben.

Erwirkt sie einen Unterlassungsanspruch gegen dich, trägst du die Kosten und kannst im Wiederholungsfall empfindlich bestraft werden.

hier noch ein Auszug aus einem Urteil:
..ist es das Recht des Menschen auf Selbstdarstellung in der
Öffentlichkeit, das vom BVerfG zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung
entwickelt wurde.
21
Demzufolge kann jeder selbst entscheiden, „wann und
innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden“.
22
Das APR in dieser Ausprägung schützt insbesondere vor Erhebung und
Verarbeitung von personenbezogenen Informationen durch Speicherung,
kompletter Text : wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=202&elem=192829

zum Datenschutz verstorbener Personen :
http://www2.argedaten.at/php/cms_monito ... s=92987502

... Irmgard
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Thomas
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Beitrag von Thomas »

Hallo Irmgard,

vielen Dank für diese Infos. :D

Mir war nicht bewusst, dass die bloße Nennung des Namens, ohne weitere Angaben, auch schon problematisch ist.
Man lernt eben nie aus :lol:

Gruß
Thomas
Viele Grüße
Thomas
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Thomas
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Beitrag von Thomas »

Nachtrag:

Wenn man den Vornamen durch den jeweils ersten Buchstaben des Namens abkürzt, ist der Name nicht mehr eindeutig und sollte somit den Datenschutzbestimmungen genügen.

Gibt es hier andere Meinungen oder konkrete Infos?

Gruß
Thomas
Viele Grüße
Thomas
Irmgard
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Beitrag von Irmgard »

es kommt auf den Zusammenhang an, ob diese Person identifizierbar ist.

..und es kommt darauf an, ob sie gegen eine Veröffentlichung ist ;-)

lieben Gruß.. Irmgard
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Thomas
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Beitrag von Thomas »

Hallo Irmgard,

ich habe meine Stammdaten nun so eingerichtet, dass bei lebenden Personen nur die abgekürzte Version sichtbar ist und auch sonst keine Infos wie z.B. Fotos sichtbar sind.
Zusätzlich gibt es auf jeder Seite bei den Stammdaten einen Hinweis bzgl. Datenschutz.

So hoffe ich, möglichen Problemen im Vorfeld begegnet zu sein.
Über weitere Tipps zur Absicherung bin ich natürlich immer dankbar. :)

Gruß
Thomas
Viele Grüße
Thomas
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