Hallo,
habe eine weitere Urkunde Leidner erhalten. Diesmal
die Heiratsurkunde von Johann Leidner. Ich habe versucht sie
zu übersetzen - sehr lückenhaft -. Vielleicht ist von Euch jemand
bereit mal über meine Übersetzung zu sehen und eventuell ein paar weitere Wörter zu übersetzen, ich finde sie sehr schwer.
Gruß und im Vorraus lieben Dank
Steffi1959
Ihr findet die Urkunde unter: http://steffi1959.blogspot.com
Schon wieder eine Urkunde Leidner
- steffi1959
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- AndreasWurm
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Hallo ,
Nr. 126 Heirats-Akt
Im Jahre eintausendsechsundsechzig am sieben und zwanzigsten des
Monats November um neun Uhr Vormittags erschienen vor mir Franz
Melchior ……..Bürgermeister und Zivilstandesbeamter der Bürgermeisterei Trier, im Stadt-Kreis Trier, Regierungs- und Landgerichts-Bezirk Trier
Einer Seits: Johann Leidner
gemäß hier im Archive beruhenden Geburtsakte, alt siebenundzwanzig Jahre, geboren in Trier am fünfundzwanzigsten Februar. Jahres eintausendachthundertundneununddreißig
Zigarrenmacher von Stand, wohnhaft Trier, großjähriger Sohn der Martha Leidner – ohne Stand, wohnhaft zu letzt zu Trier, gestorben daselbst gemäß hier im Archive beruhenden Sterbeakte am ein und zwanzigsten September achtzehnhundertund neun und vierzig.
anderer Seits: Friederika Boeck gemäß hier im Archiv beruhenden Geburtsakte, alt zwanzig Jahre, geboren zu Trier geboren am einundzwanzigsten des Monats Januar Jahrs eintausendachthundertsechsundvierzig ohne Stand, wohnhaft in Trier
minderjährigen Tochter des Peter Boeck, Krämer von Stand, wohnhaft zuletzt zu Trier, gestorben daselbst gemäß hier im Archiv beruhender Sterbeakte am zehnten September achtzehn hundert neun und vierzig, dessen Eltern den Eheleuten Johann Nicolaus? Boeck
Schmiet, am neunzehnten Dezember achtzehnhundertsieben und Margaretha Spang, am vierundzwanzigsten November achtzehnhundertsechsundzwanzig zu Pferdsfeld gestorben sind.
Teil zwei folgt noch
Mfg Andreas
Nr. 126 Heirats-Akt
Im Jahre eintausendsechsundsechzig am sieben und zwanzigsten des
Monats November um neun Uhr Vormittags erschienen vor mir Franz
Melchior ……..Bürgermeister und Zivilstandesbeamter der Bürgermeisterei Trier, im Stadt-Kreis Trier, Regierungs- und Landgerichts-Bezirk Trier
Einer Seits: Johann Leidner
gemäß hier im Archive beruhenden Geburtsakte, alt siebenundzwanzig Jahre, geboren in Trier am fünfundzwanzigsten Februar. Jahres eintausendachthundertundneununddreißig
Zigarrenmacher von Stand, wohnhaft Trier, großjähriger Sohn der Martha Leidner – ohne Stand, wohnhaft zu letzt zu Trier, gestorben daselbst gemäß hier im Archive beruhenden Sterbeakte am ein und zwanzigsten September achtzehnhundertund neun und vierzig.
anderer Seits: Friederika Boeck gemäß hier im Archiv beruhenden Geburtsakte, alt zwanzig Jahre, geboren zu Trier geboren am einundzwanzigsten des Monats Januar Jahrs eintausendachthundertsechsundvierzig ohne Stand, wohnhaft in Trier
minderjährigen Tochter des Peter Boeck, Krämer von Stand, wohnhaft zuletzt zu Trier, gestorben daselbst gemäß hier im Archiv beruhender Sterbeakte am zehnten September achtzehn hundert neun und vierzig, dessen Eltern den Eheleuten Johann Nicolaus? Boeck
Schmiet, am neunzehnten Dezember achtzehnhundertsieben und Margaretha Spang, am vierundzwanzigsten November achtzehnhundertsechsundzwanzig zu Pferdsfeld gestorben sind.
Teil zwei folgt noch
Mfg Andreas
- AndreasWurm
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und dessen Ehefrau Agnes Goergen,
ohne Stand, wohnhaft zuletzt zu Trier gestorben daselbst gemäß hier im Archiv beruhenden Sterbeakte vom zweiundzwanzigsten April achtzehnhundertvierundfünfzig deren Eltern die Eheleute Joseph Görgen Leinenweber am zweiten Januar achtzehnhundert zweiundvierzig und Agatha Maerk (t)? am vierundzwanzigsten dezember achtzehnhundertneununddreisig zu Eitelskirch? gestorben sind.
und ersuchten mich die von ihnen beabsichtigte Ehe gesetzlich abzuschließen, indem nach den geschehenen Eheverkündigungen wovon die erste Sonntags den eilften des Monats November des Jahres eintausend achthundertsechsundsechzig um zehn Uhr morgens no. Dreihundertsiebenundvierzig des Eheverkündigungsregister, und die zweite sonntags den achtzehnten des Monats November im Jahre eintausend achthundertsechsundsechzig um zehn Uhr des Morgens No. Dreihunderteinundfünfzig statt gehabt hat, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht worden seien. Da mir auch wirklich keine Einsprüche gegen diese Ehe zugestellt sind, die künftigen Eheleute sich auch laut
vorstehenden und die braut durch vorlegung des...............
.....................................................................
wegen der erforderlichen Einwilligung ausgewiesen haben, da ferner alle durch das Gesetz vorgeschriebenen Formen beobachtet worden, so wie es aus dem oben Angeführten erhellt , so habe ich, der Beamte des Zivilstandes von Trier, nachdem ich alle in diesem Akte angeführten Schriften, sowie das VIte Kapitel des Titels von der Heirath über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Ehegatten wörtlich vorgelesen hatte den Bräutigam
Johann Leidner
gefragt: ob er die Braut Friederike Boeck zur Frau nehmen wolle? Ebenso habe ich die Braut Friederike Boeck gefragt: ob sie den Bräutigam Johann Leidner zum Manne nehmen wolle? Da nun jedes von Beiden insbesondere diese Frage mit Ja! Beantworteten, so habe ich die benannten Johann Leidner und Friederike Boeck i, Namen des Gesetzes von nun an als in gesetzlicher Ehe erklärt.
Worüber ich gegenwärtigen Akt im Beisein von vier Zeugen in doppeltem Original aufgesetzt, nämlich:
1tens des Theobald Hang Handelsmann von Stand, alt neununddreisig Jahre, wohnhaft zu Trier, verwandt mit der Braut als Schwager.
2.tens des Gabriel Flöck, Zigarrenmacher von Stand alt achtundzwanzig Jahre, wohnhaft zu Trier nicht verwandt mit den Brautleuten
3tens des Georg Pallian Zigarrenmacher von Stand alt einunddreißig Jahre, wohnhaft zu Trier, nicht verwandt mit den Brautleuten.
4tens Johann Güth Taglöhner von Stand sechsundvierzig Jahre wohnhaft zu Trier, nicht verwandt mit den Brautleuten
welche zeugen mit den zusammengegebenen Ehegatten und mir nach gehaltener Vorlesung, diesen Akt unterschrieben haben.
Unter Genehmigung der Löschung von sieben beurkundt worden..
So geschehen zu Trier, auf dem Stadthause der Bürgermeisterei Trier am Tage und Jahre wie oben
Mfg und Gute Nacht Andreas
ohne Stand, wohnhaft zuletzt zu Trier gestorben daselbst gemäß hier im Archiv beruhenden Sterbeakte vom zweiundzwanzigsten April achtzehnhundertvierundfünfzig deren Eltern die Eheleute Joseph Görgen Leinenweber am zweiten Januar achtzehnhundert zweiundvierzig und Agatha Maerk (t)? am vierundzwanzigsten dezember achtzehnhundertneununddreisig zu Eitelskirch? gestorben sind.
und ersuchten mich die von ihnen beabsichtigte Ehe gesetzlich abzuschließen, indem nach den geschehenen Eheverkündigungen wovon die erste Sonntags den eilften des Monats November des Jahres eintausend achthundertsechsundsechzig um zehn Uhr morgens no. Dreihundertsiebenundvierzig des Eheverkündigungsregister, und die zweite sonntags den achtzehnten des Monats November im Jahre eintausend achthundertsechsundsechzig um zehn Uhr des Morgens No. Dreihunderteinundfünfzig statt gehabt hat, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht worden seien. Da mir auch wirklich keine Einsprüche gegen diese Ehe zugestellt sind, die künftigen Eheleute sich auch laut
vorstehenden und die braut durch vorlegung des...............
.....................................................................
wegen der erforderlichen Einwilligung ausgewiesen haben, da ferner alle durch das Gesetz vorgeschriebenen Formen beobachtet worden, so wie es aus dem oben Angeführten erhellt , so habe ich, der Beamte des Zivilstandes von Trier, nachdem ich alle in diesem Akte angeführten Schriften, sowie das VIte Kapitel des Titels von der Heirath über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Ehegatten wörtlich vorgelesen hatte den Bräutigam
Johann Leidner
gefragt: ob er die Braut Friederike Boeck zur Frau nehmen wolle? Ebenso habe ich die Braut Friederike Boeck gefragt: ob sie den Bräutigam Johann Leidner zum Manne nehmen wolle? Da nun jedes von Beiden insbesondere diese Frage mit Ja! Beantworteten, so habe ich die benannten Johann Leidner und Friederike Boeck i, Namen des Gesetzes von nun an als in gesetzlicher Ehe erklärt.
Worüber ich gegenwärtigen Akt im Beisein von vier Zeugen in doppeltem Original aufgesetzt, nämlich:
1tens des Theobald Hang Handelsmann von Stand, alt neununddreisig Jahre, wohnhaft zu Trier, verwandt mit der Braut als Schwager.
2.tens des Gabriel Flöck, Zigarrenmacher von Stand alt achtundzwanzig Jahre, wohnhaft zu Trier nicht verwandt mit den Brautleuten
3tens des Georg Pallian Zigarrenmacher von Stand alt einunddreißig Jahre, wohnhaft zu Trier, nicht verwandt mit den Brautleuten.
4tens Johann Güth Taglöhner von Stand sechsundvierzig Jahre wohnhaft zu Trier, nicht verwandt mit den Brautleuten
welche zeugen mit den zusammengegebenen Ehegatten und mir nach gehaltener Vorlesung, diesen Akt unterschrieben haben.
Unter Genehmigung der Löschung von sieben beurkundt worden..
So geschehen zu Trier, auf dem Stadthause der Bürgermeisterei Trier am Tage und Jahre wie oben
Mfg und Gute Nacht Andreas
- steffi1959
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