Hallo !
Ich habe in einem alten Pachtvertrag den Begriff Wirtschafter gefunden ? Was bedeutet dieser genau.
Mein Vorfahre gibt in Kirchenbüchern den Beruf Wirt an. Versteht man darunter nur einen Gastwirt ?
In den genannten Pachtverträgen wird mein Vorfahre immer wieder als Wirtschafter bezeichnet. Er hatte von 1839-1859 eine Barriere (Straßenmauthebestelle) mit Gastwirtschaft und größeren Geländeflächen angepachtet.
Kann der Begriff Wirtshcafter so gedeutet werden, das er zu Zeiten des vorherigen Pächters bereits auf der Barriere tätig war und das er dann 1839 seinen bisherigen Arbeitsort selbst angepachtet hat ?
Danke für die Hilfe.
Was ist ein Wirtschafter
Hallo Bottroper,
diese Frage hatten wir schon mal. Schau dir hier die Auszüge an..
Berufe
Grüße Manni
diese Frage hatten wir schon mal. Schau dir hier die Auszüge an..
Manni hat geschrieben:Hallo Thorben,
wie z.B.:
Wirt(h) = Ehemann, Hausherr
Gruß Manni
Siehe auch hier:Hendrik_Kutzke hat geschrieben:Manni ich glaub dir jaManni hat geschrieben:
Warum glaubt mir denn keiner?
Wirth:
1. Berufsname zu mhd. wirt >Inhaber eines Wirtshauses, Gastwirt<.
2. Übername zu mhd. wirt >Ehemann, Hausherr<.
Ch. Wirt ist a. 1370 in Regensburg bezeugt.
Q.: Duden: Familiennamen - Herkunft und Bedeutung.
Hendrik Kutzke
Berufe
Grüße Manni