filius inquilinorum
filius inquilinorum
Lillmanstöns schrieb:<br>Kennt vielleicht jemand die Bedeutung dieses Zusatzes beim Bräutigam in den Kirchenbüchern (Heirat) von Verl nach 1800? Bei der Braut gibt es den entsprechenden Zusatz "filia inquilinorum". Bei einigen Brautleuten findet sich auch der Zusatz "filius colonus" (bei der Braut entsprechend "filia"). Bedeutet filius inquilinorum entsprechend zum filius colonus (Sohn des Hofherrn) hier Sohn eines Heuerlings oder leitet sich inquilinorum von inquilinus (Einwohner) ab? Wobei "Sohn eines Einwohners" hier eigentlich keinen Sinn macht.
- Thorben
- Stütze des Forums
- Beiträge: 907
- Registriert: 29.03.2005 13:28
- Wohnort: Lüneburger Heide
RE: filius inquilinorum
ich habe inquilinus gefunden: Mieter, Insasse
ich denke filius inquilinorum heißt: der (hier) ansässige Sohn von...
"ansässig" im gegensatz zum vater der woanders wohnte?
ich denke filius inquilinorum heißt: der (hier) ansässige Sohn von...
"ansässig" im gegensatz zum vater der woanders wohnte?
ic gefremman sceal eorlíc ellen oþðe endedæg on þisse meoduhealle mínne gebídan.
- Thorben
- Stütze des Forums
- Beiträge: 907
- Registriert: 29.03.2005 13:28
- Wohnort: Lüneburger Heide
RE: filius inquilinorum
o-Deklination auf us: -orum => Genitiv Plural und inquilinus (im kirchenlatein) = Einwohner
damit wäre "sohn von einwohnern" sicher besser
man man man, ich hab vor 6 jahren das letzte mal latein geschwänzt
da fällt einem sowas nicht auf anhieb ein 
damit wäre "sohn von einwohnern" sicher besser
man man man, ich hab vor 6 jahren das letzte mal latein geschwänzt


ic gefremman sceal eorlíc ellen oþðe endedæg on þisse meoduhealle mínne gebídan.
-
- Stütze des Forums
- Beiträge: 7018
- Registriert: 25.12.2002 15:29
RE: filius inquilinorum
Thorben, du hast in allem Recht!
Nur um es nochmal zu verdeutlichen : mit "Einwohner/ Insasse" war der gemeint, der kein eigenes Haus hat.
filius inquilinorum heißt Kind des Mieters (inquilinus=Insasse=Mieter)
schönen Sonntag,
Irmgard
Nur um es nochmal zu verdeutlichen : mit "Einwohner/ Insasse" war der gemeint, der kein eigenes Haus hat.
filius inquilinorum heißt Kind des Mieters (inquilinus=Insasse=Mieter)
schönen Sonntag,
Irmgard
-
- Mitglied
- Beiträge: 2
- Registriert: 23.04.2008 11:29
RE: filius inquilinorum
Hallo und vielen Dank für die Antworten.
Als Nichtlateiner hat man es manchmal nicht einfach, kath. Kirchenbücher zu lesen.
In einem so kleinem, ländlichem Ort wie Verl bedeutet "Kind des Mieters" dann vermutlich dass der Vater Heuerling auf einem Hof war (?).
Ich verstehe zwar nicht, warum der Pfarrer nur bei einigen Brautleuten diesen Zusatz verwendet hat und bei den meisten Einträgen entweder ganz oder zumindest bei einem der Brautleute auf diesen Zusatz versichtet hat. Aber das wird wohl das Geheimnis des damaligen Pfarrers bleiben, der sowieso nicht sehr mitteilsam in seinen Kirchenbüchern war.
Schönen Tag noch.
Als Nichtlateiner hat man es manchmal nicht einfach, kath. Kirchenbücher zu lesen.
In einem so kleinem, ländlichem Ort wie Verl bedeutet "Kind des Mieters" dann vermutlich dass der Vater Heuerling auf einem Hof war (?).
Ich verstehe zwar nicht, warum der Pfarrer nur bei einigen Brautleuten diesen Zusatz verwendet hat und bei den meisten Einträgen entweder ganz oder zumindest bei einem der Brautleute auf diesen Zusatz versichtet hat. Aber das wird wohl das Geheimnis des damaligen Pfarrers bleiben, der sowieso nicht sehr mitteilsam in seinen Kirchenbüchern war.
Schönen Tag noch.