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Re: Abstammungsurkunde != Geburtsurkunde
Verfasst: 20.02.2005 23:27
von Friedhard_Pfeiffer
Hallo,
ich nehme grundsätzlich nicht in Anspruch, klüger als ein Standesamt zu sein. Aber bei eindeutigen Vorschriften hat man auch einen Rechtsanspruch darauf, sowohl eine Geburtsurkunde als auch eine Abstammungsurkunde zu erhalten.
Wenn Sie mir eine Vollmacht zusenden, will ich mich gerne um Beschaffung der "richtigen" Urkunden bemühen.
Meine Anschrift ist:
Friedhard Pfeiffer
Gustav-Adolf-Str. 5
95444 Bayreuth
Mit besten Grüßen
Friedhard Pfeiffer
Re: Abstammungsurkunde != Geburtsurkunde
Verfasst: 21.02.2005 09:30
von Irmgard
Ehelich geborene Kinder haben einen Rechtsanspruch, den uneheliche nicht haben/ hatten! (siehe auch Rechte der Väter von unehel. geborenen Kindern; siehe Namensgebung usw.)
Ehelich geborene Kinder werden grundsätzlich dem Ehemann (also Stamm..) zugerechnet bis der Ehemann gerichtlich das Gegenteil beweist.
Re: Abstammungsurkunde != Geburtsurkunde
Verfasst: 21.02.2005 11:52
von eiche
Irmgard was willst du uns denn sagen?
Haben nun nur ehelich geborene (also auch von der Mutter z.B. untergeschobene Kinder) einen Rechtsanspruch auf eine Abstammungsurkunde,
dann hätten ja die Herren Dullin und Mast recht, die in ihren Fällen jeweils "nur" eine Geburtsurkunde erhalten durften,
oder hat deine Aussage überhaupt nichts mit diesem Thema zu tun?
Ich bin wirklich verunsichert, ich glaubte bis vorgestern, bei der Geburt gibt es eine Geburtsurkunde und bei der Heirat eine Abstammungsurkunde.
Gruß Peter
Re: Abstammungsurkunde != Geburtsurkunde
Verfasst: 21.02.2005 13:43
von eiche
HI,
leider bekam ich jetzt eben erst die Antwort, das kommt wohl daher, dass es erst noch über einige Abteilungen lief. Der Inhalt meiner Bitte lautet wie folgt:
Sehr geehrter Herr, (Meinen Nachnamen habe ich entfernt)
Ich habe mir die Diskussionsbeiträge in dem von Ihnen erwähnten Forum kurz angesehen. Ich kann darauf nicht eingehen, weil ich weder die jeweils zugrunde liegenden Einzelfälle kenne noch weiß, um welche Standesämter es sich jeweils gehandelt hat.
Sie können davon ausgehen, dass das Personenstandsgesetz (PStG) in seinem § 61a vier verschiedene Arten von Urkunden vorsieht, die aus einem Geburtseintrag ausgestellt werden: Die beglaubigte Abschrift (beglaubigte Kopie) des Eintrags, den Geburtsschein, die Geburtsurkunde und die Abstammungsurkunde. Der Informationsgehalt – und damit die Aussagekraft - der Urkunden ist unterschiedlich (§§ 61c, 62 und 65 PStG).
Welche Urkunde ausgestellt wird, hängt grundsätzlich nicht vom Sachverhalt ab ( also z.B. nicht davon, ob ein Kind vom Ehemann der Mutter abstammt oder nicht), sondern vor allem davon, was für eine Art Urkunde „bestellt“ wird. Nicht jede Urkunde eignet sich für jeden Zweck. So werden z.B. Adoptiveltern für die Einschulung ihres angenommenen Kindes möglicherweise keinen Wert auf eine Abstammungs-Urkunde legen, weil darin auch die leiblichen Eltern erwähnt werden und die Tatsache der Adoption offenbart wird. Auf der anderen Seite werden Geburtsscheine kaum verlangt, weil sie wegen ihrer geringen Aussagekraft wenig „nützen“.
Was nun Ihre „gehörnten“ Ehemänner angeht, so handelt es sich dabei nicht um ein urkundentechnisches Problem: In den standesamtlichen Registern wird die rechtliche Abstammung eines Kindes beurkundet (und anschließend in den Urkunden ausgewiesen). Wenn eine verheiratete Frau ein Kind bekommt, dann ist nach § 1592 Nr. 1 BGB derjenige Mann der Vater, der mit der Mutter verheiratet ist. Als solcher wird er auch in das Geburtenbuch eingetragen. Das Gesetz sieht Möglichkeiten vor, die Vaterschaft anzufechten. Sobald das erfolgreich (rechtskräftig) geschehen ist, wird es im Geburtseintrag vermerkt und der Mann erscheint fortan nicht mehr als Vater in der Geburts- oder Abstammungsurkunde.
Ich hoffe, dass ich wenig zur Aufklärung beitragen konnte.
Falls Sie einzelne gesetzliche Bestimmunen nachlesen möchten, finden Sie sie als interessierter Genealoge sicher leicht im „Netzt“.
Mit freundlichem Gruß
Iska von Bargen
Behörde für Inneres
Personenstandsreferat/Aufsicht über die Standesämter
Re: Abstammungsurkunde != Geburtsurkunde
Verfasst: 21.02.2005 17:17
von Thomas mast
Hallo an alle,
wenn ich gewußt hätte was für eine Lawine mein Beitrag auslöst........
Bei der Geburt meines Sohnes war ich 25 Jahre alt und hatte keine Ahnung welche Urkunde wir bekommen
Hatte ein Formular ausgefüllt, das von meiner Frau bestätigt wurde und ein paar Tage später war alles erledigt.
Erst drei Jahre später als unsere Tochter zur Welt kam, habe ich bemerkt, das SIE eine Abstammungsurkunde bekam.
Aber da auf dem Formularen das gleiche steht..... war mir das eigendlich egal.
Da ich nun I-Net habe, werde ich der Sache doch mal genauer nachgehen.
Herr Pfeiffer,
vielen dank für Ihr Angebot.
Wenn ich nicht weiter komme und auf Hinternisse stoße,
werde ich es gerne in anspruch nehmen.
Mit freundlichen grüßen
Thomas Mast
Re: Abstammungsurkunde != Geburtsurkunde
Verfasst: 23.02.2005 18:05
von Thomas Mast
Hallo,
habe heute eine Antwort bekommen, die besagt, das eine Geburtsurkunde für Kinder ausgestellt wird deren Eltern nicht verheiratet sind.
Eine Abstammungsurkunde bekommen dann die, deren Eltern miteinander verheiratet sind.
Habe aber nun festgestellt, das von meinen drei Brüdern nur einer eine Abstammungsurkunde hat. Die anderen nur eine Geburtsurkunde, obwohl unsere Eltern schon vor der Geburt ihres ersten Kindes miteinander verheiratet waren.
Schätze das hat was mit Unfähigkeit der Ämter zu tun. Oder hat man in den 70ern genommen was halt gerade da war.
Werde auch nun auf dem Standesamt, daß für mich zuständig war, nachfragen.
mfg
Thomas Mast
Re: Abstammungsurkunde != Geburtsurkunde
Verfasst: 23.02.2005 18:45
von eiche
Hallo Herr Mast,
nach der Vorsteherin des Personenstandsreferat, müsste tatsächlich jeder eine Abstammungsurkunde erhalten, wenn er sie denn auch namentlich beantragt. Das setzt aber auch diese Sachkenntnis voraus die wir nun alle haben.
Obwohl sie die Aussage doch schwer einschränkt in dem sie sagt: "grundsätzlich" nicht vom Sachverhalt ab.
Beantragen Sie doch einfach jetzt einmal eine Abstammungsurkunde für ihr Kind welches von Ihnen beiden aber nicht in der Ehe geboren wurde.
Bye,
Eiche
Re: Abstammungsurkunde != Geburtsurkunde
Verfasst: 23.02.2005 20:20
von Thomas Mast
Hallo Eiche,
habe vergessen zu erwänen, daß ich jederzeit für unseren Sohn eine Abstammungsurkunde (ohne Angaben von Gründen) beantragen kann und auch erhalte. Kosten für jedes Formular 7¤
mfg
Thomas Mast
Re: Abstammungsurkunde != Geburtsurkunde
Verfasst: 24.02.2005 17:01
von Thomas Mast
Hallo,
heute habe ich erfahren, das man früher (Altrecht) eine Geburtsurkunde
bekam.
Nach neuerem Recht bekommt man ader heut zu Tage eine Abstammungsurkunde, weil diese für die Bürokraten mehr aussagefähiger ist.
Was ich aber anzweifeln muß, da ja in beiden das gleiche eingatragen wird.
Vieleicht ist das aber vom Bundesland abhängig.......und dann sprechen die von europ. Gemeinschaft, wenn es nicht mal im eigenen Land funktioniert.....
Werde daher für meinen Sohn eine Abstammungsurkunde vom Standesamt holen und für meine Tochter eine Geburtsurkunde.
Sicher ist sicher. Wer weiß an was für einen Standesbeamten/in die mal geraten.....
mfg
Th.Mast