Re: Wappenschwindel bei Ebay ?
Verfasst: 24.05.2005 15:10
Hallo Hallo!
ja mit Betrug habe ich mich wohl falsch ausgedrückt, aber dieser jene welcher diese Wappen verscherbelt, betrügt doch die Käufer mit einem selbstgebastelten Wappen, daß er abkupfert bzw. indem er dafür Schablonen, die er geklaut hat und benutzt. Na wie auch immer hier einiges zum Urheberrecht, falls es Euch interessiert.
Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.
Das Urheberrecht dient dem Schutz bestimmter kultureller Geistesschöpfungen (auch Werke genannt). Es schützt den Urheber im Bezug auf das Werk in seinem Persönlichkeitsrecht und seinen wirtschaftlichen Interessen. Ein Schutz des Sacheigentums und Immaterialgüterrecht (geistigen Eigentum) untersteht ebenfalls dem Urheberrecht.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland geht man von einem einheitlichen Urheberrecht aus, bei dem der Schutz der materiellen sowie der wirtschaftlichen Interessen eng mit einander verbunden sind. Das Urheberrecht wird deshalb für grundsätzlich unübertragbar erklärt.
Das Urheberrecht ist durch das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG) von 1965 geregelt. Es gehört zum gewerblichen Rechtsschutz und zum Privatrecht.
Werkarten
Zu den unter Urheberrechtsgesetz fallenden Werken gehören Werke der Literatur, Wissenschaft, Musik oder Bildender Kunst (§ 1 UrhG).
Schöpfungshöhe
In der juristischen Praxis ist die persönliche geistige Schöpfung, die das Gesetz fordert, immer wieder Streitpunkt. Je nach Werkgattung werden dabei in Gerichtsentscheidungen unterschiedliche Maßstäbe an die sog. Schaffenshöhe angelegt, was in der Folge dazu führt, dass zwar die meisten, aber nicht prinzipiell alle Werke urheberrechtlich geschützt sind.
Inhalt
Per Gesetz erhält ein Urheber das Recht, über die Nutzungsrechte an seinem Werk zu verfügen. Das heißt, er kann allein bestimmen, ob und in welcher Form sein Werk vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet wird und ggf. die vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Weiterverbreitung, Bearbeitung, Kombination mit anderen Werken, gewerbliche Nutzung, weitere Veröffentlichung und so weiter in weitem Umfange festlegen.
Das Urheberrecht regelt auch, dass bestimmte persönliche, nichtkommerzielle und beschränkte Nutzungen erlaubt sind.
Zitate beispielsweise dienen der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft und die Rechte der Gesellschaft dürfen nicht durch Rechte einzelner blockiert werden (Informationsfreiheit).
Schutzdauer
Nach Ablauf der Schutzfrist (i.d.R.70 Jahre nach Tod des Urhebers) werden Werke "gemeinfrei". Ton- und Bildaufnahmen verlieren den Schutz i.d.R. jedoch schon 50 Jahre nach deren Veröffentlichung.
Kennzeichnung
Zur eindeutigen Kennzeichnung dient meist ein sog. Copyright-Vermerk (dt. Urheberrechtshinweis). Dieser Hinweis ist in Deutschland rechtlich nicht notwendig, das heißt aus dem Fehlen eines derartigen Hinweises kann nicht auf die Gemeinfreiheit des Werkes geschlossen werden.
Websites
Laut einem Urteil des OLG Hamm sind Quellcode, Websitegrafiken und Stylesheets nicht urheberrechtlich geschützt. D. h., dass das Kopieren von ganzen Webprojekten legal ist, sofern die Inhalte nicht übernommen werden.
Rechtslage in der EU
Die EU hat zahlreiche Richtlinien erlassen, um das Urheberrecht europaweit zu vereinheitlichen. 1993 wurde die Schutzdauer an Werken der Literatur und Kunst einheitlich auf den Zeitraum bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers festgelegt. Die Rechte der ausübenden Künstler erlöschen 50 Jahre nach der Darbietung.
Soviel zum Thema Urheberrecht.
Johannes
ja mit Betrug habe ich mich wohl falsch ausgedrückt, aber dieser jene welcher diese Wappen verscherbelt, betrügt doch die Käufer mit einem selbstgebastelten Wappen, daß er abkupfert bzw. indem er dafür Schablonen, die er geklaut hat und benutzt. Na wie auch immer hier einiges zum Urheberrecht, falls es Euch interessiert.
Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.
Das Urheberrecht dient dem Schutz bestimmter kultureller Geistesschöpfungen (auch Werke genannt). Es schützt den Urheber im Bezug auf das Werk in seinem Persönlichkeitsrecht und seinen wirtschaftlichen Interessen. Ein Schutz des Sacheigentums und Immaterialgüterrecht (geistigen Eigentum) untersteht ebenfalls dem Urheberrecht.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland geht man von einem einheitlichen Urheberrecht aus, bei dem der Schutz der materiellen sowie der wirtschaftlichen Interessen eng mit einander verbunden sind. Das Urheberrecht wird deshalb für grundsätzlich unübertragbar erklärt.
Das Urheberrecht ist durch das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG) von 1965 geregelt. Es gehört zum gewerblichen Rechtsschutz und zum Privatrecht.
Werkarten
Zu den unter Urheberrechtsgesetz fallenden Werken gehören Werke der Literatur, Wissenschaft, Musik oder Bildender Kunst (§ 1 UrhG).
Schöpfungshöhe
In der juristischen Praxis ist die persönliche geistige Schöpfung, die das Gesetz fordert, immer wieder Streitpunkt. Je nach Werkgattung werden dabei in Gerichtsentscheidungen unterschiedliche Maßstäbe an die sog. Schaffenshöhe angelegt, was in der Folge dazu führt, dass zwar die meisten, aber nicht prinzipiell alle Werke urheberrechtlich geschützt sind.
Inhalt
Per Gesetz erhält ein Urheber das Recht, über die Nutzungsrechte an seinem Werk zu verfügen. Das heißt, er kann allein bestimmen, ob und in welcher Form sein Werk vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet wird und ggf. die vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Weiterverbreitung, Bearbeitung, Kombination mit anderen Werken, gewerbliche Nutzung, weitere Veröffentlichung und so weiter in weitem Umfange festlegen.
Das Urheberrecht regelt auch, dass bestimmte persönliche, nichtkommerzielle und beschränkte Nutzungen erlaubt sind.
Zitate beispielsweise dienen der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft und die Rechte der Gesellschaft dürfen nicht durch Rechte einzelner blockiert werden (Informationsfreiheit).
Schutzdauer
Nach Ablauf der Schutzfrist (i.d.R.70 Jahre nach Tod des Urhebers) werden Werke "gemeinfrei". Ton- und Bildaufnahmen verlieren den Schutz i.d.R. jedoch schon 50 Jahre nach deren Veröffentlichung.
Kennzeichnung
Zur eindeutigen Kennzeichnung dient meist ein sog. Copyright-Vermerk (dt. Urheberrechtshinweis). Dieser Hinweis ist in Deutschland rechtlich nicht notwendig, das heißt aus dem Fehlen eines derartigen Hinweises kann nicht auf die Gemeinfreiheit des Werkes geschlossen werden.
Websites
Laut einem Urteil des OLG Hamm sind Quellcode, Websitegrafiken und Stylesheets nicht urheberrechtlich geschützt. D. h., dass das Kopieren von ganzen Webprojekten legal ist, sofern die Inhalte nicht übernommen werden.
Rechtslage in der EU
Die EU hat zahlreiche Richtlinien erlassen, um das Urheberrecht europaweit zu vereinheitlichen. 1993 wurde die Schutzdauer an Werken der Literatur und Kunst einheitlich auf den Zeitraum bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers festgelegt. Die Rechte der ausübenden Künstler erlöschen 50 Jahre nach der Darbietung.
Soviel zum Thema Urheberrecht.
Johannes