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Re: Wappenübernahme bei weiblichen Nachkommen
Verfasst: 30.07.2005 14:46
von Gast
Hallo Manni,
ich habe bei meinem Wappen als Führungsberechtigte eingetragen: Alle Nachkommen des Wappenstifters, solange sie den Namen Lenz - auch als Doppelnamen - tragen. (Ein Beispiel: Lenz-Schmidt oder Schmidt-Lenz u. ä). Damit wäre dann meine Tochter auch nach der Verehelichung noch führungsberechtigt.
Herzliche Grüße
Alois
Re: Wappenübernahme bei weiblichen Nachkommen
Verfasst: 31.07.2005 00:33
von Gast
Hallo Alois,
der Gedanke ist überlegenswert.
Allerdings müßte man sich da evtl mit den Namensrecht auseinander setzen.
Liebe Grüße aus Werne a.d. Lippe sendet dirManni
PS:
Weitere Beiträge und Topics von Manni
PS: Deine Vermutung bzgl. HZ auf mein Wappen trifft zu. Ich habe mich heute mit mein Bruder diesbezüglich unterhalten und wir haben uns den 'Arm mit Axt' von Lord Jörg entschieden.
Jetzt suchen wir einen netten Menschen der uns dies umändert, da wir kein Programm dafür haben.
Re: Wappenübernahme bei weiblichen Nachkommen
Verfasst: 31.07.2005 09:42
von Gast
Hallo Manni,
habe mir einen Teil deiner Beiträge und Topics mal durchgelesen. Ich habe wieder einiges dazugelernt. Mit deinen Beiträgen ehrst du deine Ahnen. Mehr kann man nicht verlangen.
P.S. Bzgl.Namensrecht: Das Wappen ist immer an den Namen, bzw. den Namen des Wappenstifters gebunden.
Herzliche Grüße
Alois
Re: Wappenübernahme bei weiblichen Nachkommen
Verfasst: 17.09.2005 16:59
von Scharf
A.Lenz hat geschrieben:...Alle Nachkommen des Wappenstifters, solange sie den Namen Lenz - auch als Doppelnamen - tragen. (Ein Beispiel: Lenz-Schmidt oder Schmidt-Lenz u. ä). Damit wäre dann meine Tochter auch nach der Verehelichung noch führungsberechtigt...
Wie ist das wenn ich ein Wappen stifte das alle Nachkommen meines Altvaters berechtigt zb.
Alle Nachkommen des Scharf Josef, solange sie den Namen Scharf - auch als Doppelnamen - tragen.
Ist dann meine Cousine die Anfang des Monats heiratete und den Namen Scharf-Schmidberger annahm, auch berechtigt das Familienwappen zu tragen?
besten dank
H.-P.
PS: nach Österreichischem Namensrecht ?!
Verfasst: 17.09.2005 20:26
von Claus J.Billet
@ Scharf
Nach dem neuen Namensrecht darf die Cousine, die Anfang des Monats heiratet und dann den Namen
Scharf-Schmidberger trägt, das
Wappen Scharf führen !
Allerdings darf der Eheman, der Herr Schmidberger, der ja aus einer anderen Blutslinie stammt, dies nicht
da das Wappen ja an den Namen Scharf gebunden ist !
Hier würde sich allerdings ein Allianzwappen anbieten.
Herr Schmidberger stiftet sich ebenfalls ein Wappen, so daß beide Wappen dann zusammengeführt werden können !
http://www.heraldik-wappen.de/viewtopic.php?t=661
Sorry, hatte den Nachsatz übersehen
Nach Österreichischem Gesetz ist das Führen von Wappen
wohl nicht mehr erlaubt. Ausser bei alten "Fürstlichen Häusern", aber hier bin ich im moment überfragt.
Am besten Sie fragen hier mal nach:
http://www.austroaristo.com/
Verfasst: 17.09.2005 20:34
von Scharf
besten dank
das allianzwappen war auch mein gedanke,
aber schliesse ich daraus daß die nachkommen Scharf-Schmidberger mein gestiftetes wappen Scharf NICHT tragen dürfen, sondern nur mehr ihre mutter ?!
hm...
Verfasst: 17.09.2005 20:53
von Claus J.Billet
@ Scharf
Auch Ihre Enkel, die ja auch den Namen der Mutter tragen, also
Scharf- Schmidberger, können das Wappen der Mutter nutzen. Schwierig wird es dann nur, wenn diese selber eine Ehe eingehen und auch einen Doppelnamen tragen wollen, wie z.B.
Scharf-Schmidberger-
Müller !
Solange der Name
Scharf in der Namensgebung auftaucht, kann das
Wappen Scharf auch geführt werden !
Dies stellt eines der Probleme des neuen Namensrechts dar, hier haben die Politiker mal leider wieder nicht weit genug gedacht !

Verfasst: 17.09.2005 21:16
von Gast
Hallo,
Das Namensrecht in der Bundesrepunlik Deutschland ist mittlerweile recht kompliziert geworden, hat aber dafür auch einige Vorteile hinzugewonnen. Das sogenannte geschlechtsneutrale Namensrecht gilt seit dem 1. April 1994 und bietet dem Ehepaar eine Vielzahl von Möglichkeiten.
Eine Möglichkeit ist, daß sich die Partner auf einen Namen einigen,
so daß der Name der Frau oder des Mannes zum gemeinsamen Familienname wird.
Es kann aber auch jeder seinen Namen behalten,
allerdings muß spätestens bei Geburt des ersten Kindes der sogenannte Familienname definiert werden.
Auch Ihre Enkel, die ja auch den Namen der Mutter tragen, also Scharf- Schmidberger, können das Wappen der Mutter nutzen. Schwierig wird es dann nur, wenn diese selber eine Ehe eingehen und auch einen Doppelnamen tragen wollen, wie z.B. Scharf-Schmidberger-Müller !
Alle Kinder erhalten den Familiennamen als Nachname, dieser darf jedoch kein Doppelname sein.
Ein Partner kann bei der Hochzeit sich auch einen Doppelnamen geben, die Kombination der Nachnamen von Braut und Bräutigam. Die Reihenfolge der Namen ist frei wählbar. Der Doppelname kann später auch wieder abgelegt werden.
Gruß Manni
Namensrecht Österreich
Verfasst: 17.09.2005 21:32
von Scharf
habe mich für Österreich schlau gemacht.
da is es (meines erachtens) gleich wie in D.
-- schnips --
Das Namensrecht
Haben die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, trägt auch das Kind diesen Namen.
Führen die Eltern unterschiedliche Familiennamen, gilt folgende Regelung: Beide Ehegatten müssen bereits vor oder bei der Eheschließung den Familiennamen gemeinsamer Kinder bestimmen. Die Erklärung, welchen Familiennamen der aus der Ehe stammenden Kinder tragen werden, können die Ehegatten
vor dem Standesbeamten abgeben oder
bei der Eheschließung in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde festlegen.
Wird eine solche Erklärung nicht abgegeben, erhalten die Kinder verheirateter Paare automatisch den Familiennamen des Mannes.
Uneheliche Kinder erhalten nach österreichischem Recht den Familiennamen der Mutter, d.h. den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.
-- schnips --
aus ->
http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.081100.html
lg
hp
Namensrecht Österreich
Verfasst: 17.09.2005 21:43
von Alois Lenz
Hallo,
da ich davon ausgehe, daß die Kinder deiner Cousine dann den Familiennamen des Vaters führen, können diese auch keine Führungsberechtigung an dem Wappen erlangen.
Gruß
Alois