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alte literatur zitieren
Verfasst: 25.08.2005 14:21
von jan99
moin !
in alter literatur (bsp.: Allgemeine Deutsche Biographien - Nachtrag bis 1899, Viktor Hanßsch, Band 54, Seite 670-672 ) habe ich lebensläufe von gesuchten personen gefunden.
darf ich diese mit der quellenzitierung in meine internetseite übernehmen oder unterliegen diese immer noch einem urheberrecht ??
kann mir einer von euch weiterhelfen ?
vielen dank im voraus.
gruß Jan

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Verfasst: 25.08.2005 16:15
von Thorben
moin Jan
ich denk das urherberrecht ist ein heikles thema

als nicht-jurist würd ich mal unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Zitate_und_Urheberrecht gucken.
wenn das nicht helfen sollte, würd ich es so halten: such den text raus und
verfass ihn neu. zur not mit quellenangabe.
würd jemand was anderes dazu sagen?
schöne grüße Thorben
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Verfasst: 25.08.2005 16:20
von Thorben
noch ein nachtrag: meines wissens endet das urheberrecht 70 jahre nach dem tod des verfassers!
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Verfasst: 25.08.2005 17:02
von irma
hi, erkundige Dich beim Verlag und hole Erlaubnis für Zitat ein
Lg.. Irmgard
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Verfasst: 25.08.2005 19:15
von jan99
danke !
gruß Jan

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Verfasst: 26.08.2005 11:37
von Thorben
moin Irma (Irmgrad, Tekla, waren da noch mehr namen...

)
ich weiß nicht ob das vielleicht ein bisschen umständlich ist, wenn es darum geht aus mehreren büchern die personen zusammen zu suchen!...
wenn es aber nur ein oder zwei bücher sind, ist es natürlich das beste! am sichersten ist das bestimmt so. da hast du wohl recht.
schönes wochenende
Thorben
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Verfasst: 26.08.2005 15:52
von Irma
Hi Thorben,
mein Name ist Irmgard - einfach Irmgard, wenn ich aber mal wieder nicht eingelogt bin wie jetzt, dann muß ich verkürzen, weil das Proggy keine Irmgard akzeptiert. (tut auch meiner Statistik gut)
Für die Box ist Irmgard zu lang - also Kurzform.
Thekla war ein Scherz und ist schon vor langer Zeit gestorben.
Nun sind alle Klarheiten beseitigt, denke ich
Zum Thema: wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich immer wenn er aus Büchern *ganze Passagen* zitiert, die personenbezogene Daten beinhalten wie Stammbäume, für die Veröffentlichung eine Genehmigung einholen. Die 70Jahre gelten nur für Autorenwerke. Persönlichkeitsrecht geht auch auf die Erben über. Eine Anfrage beim Verlag kann also sinnvoll sein.
Abmahnungen werden teuer - siehe Beitrag von Manni.
schönes Wochenend.. Irmgard
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Verfasst: 29.08.2005 13:11
von jan99
hallo irmgard,
weißt du, ob sich dieses nur auf die direkten nachfahren bezieht oder haben auch andere noch lebende verwandte ein recht daran ?
sonst kann man ja nicht einmal eine kurzvorstellung einer verstorbenen person machen ! dann müßte man sich noch mit dem erbrecht befassen !
gruß jan
