Seite 1 von 2
Ehe im 19. JH
Verfasst: 07.09.2005 14:59
von Thorben
moin leute
endlich die - ( @ Alois:) von einigen sehnlich erwartete - frage über den fehlenden ehemann.
ist wahrscheinlich keine der weltbewegenden fragen wie:
warum kann nichts schneller werden als das licht? oder
wie kann man frauen am ehesten - langfristig - beeindrucken? oder
wie bekommt man eine tröte zurück die mit ner posaune oder so durchgebrannt ist
also:
ich hab den geburtseintrag von meiner ururgroßmutter erhalten.
wie häufig kamen damals uneheliche kinder zur welt? ich glaube peter schrieb mal ehe erst mit dem ersten stammhalter.
und wieso hat sie erst zwei monate nach der geburt einen (also genauer gesagt drei) vornamen erhalten. gibt es (könnte es) da eine verbindung geben.
wenn es einen bekannten vater gäbe, hätte er nicht nachgetragen werden können, und wenn ja warum steht er nicht im eintrag? wenn er nicht wollte, durfte er nicht eingetragen werden?
ziemlich viel auf einmal...
danke für antworten
liebe grüße Thorben
Verfasst: 07.09.2005 15:09
von Irmgard
ist wahrscheinlich keine der weltbewegenden fragen wie: warum kann nichts schneller werden als das licht?
*** is noch nicht raus
wie kann man frauen am ehesten - langfristig - beeindrucken?
*** das erfährst du noch früh genug
wie bekommt man eine tröte zurück die mit ner posaune oder so durchgebrannt ist
*** meistens verbeult... aber sie kann neue Lieder - warten, aber nicht schonmal nach Ersatz umsehen.
wie häufig kamen damals uneheliche kinder zur welt? ich glaube peter schrieb mal ehe erst mit dem ersten stammhalter.
*** uneheliche Kinder waren genauso häufig ei eheliche unddas hat meistens nix mit Stammhalter zu tun *ggg
und wieso hat sie erst zwei monate nach der geburt einen (also genauer gesagt drei) vornamen erhalten. gibt es (könnte es) da eine verbindung geben
*** weil sie da anerkannt wurde? oder getauft?
wenn es einen bekannten vater gäbe, hätte er nicht nachgetragen werden können,
*** ja, er steht beim Hochzeitseintrag - da erkennt er das Kind an (möglicherweise)
und wenn ja warum steht er nicht im eintrag? wenn er nicht wollte, durfte er nicht eingetragen werden?
*** auch das - aber auch, wenn sie nicht wollte, wurde er nicht bekannt.
Ich las mal ein Kirchenbuch, da standen am Jahresende Vermerke über Namenänderungen und Kinder, die als eigene angenommen wurden.
Der Pastor trug also nicht in der eigentlichen Urkunde nach.. ist evtl. bei Dir auch so?
lieben Gruß.. Irmgard
Verfasst: 07.09.2005 15:22
von Thorben
ist ne urkunde vom standesamt!
geboren wurde sie im november, der name wurde im januar am rand nachgetragen. also wenn sie dann (auch) angenommen wurde, würde doch eigentlich der vater auch dabei stehen...?
taufe: zwei monate nach der geburt? möglich, aber ein bisschen spät für die damalige zeit find ich.
welche gründe könnte es geben, dass der vater unbekannt bleiben soll? landstreicher? hmm
Verfasst: 07.09.2005 15:42
von Irmgard
ist ne urkunde vom standesamt!
*** sorry.. hatt´ich übersehen..
geboren wurde sie im november, der name wurde im januar am rand nachgetragen.
*** weil sie getauft wurde, wäre die logischste Erklärung
also wenn sie dann (auch) angenommen wurde, würde doch eigentlich der vater auch dabei stehen...?
*** ja
taufe: zwei monate nach der geburt? möglich, aber ein bisschen spät für die damalige zeit find ich.
*** in der Regel ja - es sei denn, die Geburt fand woanders statt und wurde im Heimatort nachgetragen. Mädchen mußten oft mals fort undihr Kind woanders zur Welt bringen.
welche gründe könnte es geben, dass der vater unbekannt bleiben soll? landstreicher? hmm
*** Dienstherr - Sohn d. Dienstherrn , Vater verh. oder im Trauerjahr. oder in gehobener Stellung, Vater unbekannt*g gabs da auch schon.. ; reisender Händler ...
Übrigens: Mägde oder Dienstmädchen wurden oft mehrfach Mutter und nannten den Namen des Vaters natürlich nie. Wenn der "Vater" - dann einen Bräutigam fand, nahm dieser die Kinder als seine an ( für Geld).
Das ist für Ahnenforscher so ziemlich das Übelste...
Verfasst: 07.09.2005 15:55
von Gast
Hallo Thorben,
so auch bei meinen Großvater. Und was geschrieben stand, mußten wir auch glauben.
Sonst wäre der Zweig der Familie da schon zu Ende gewesen!
Nachträglich ein Auszug aus der Geburtsurkunde:
Mehr als sieben Jahre später wird das uneheliche Kind, durch einen Randvermerk auf der Urkunde, als legitim ausgewiesen.
Rückblick: Bernard Schäper, später Krampe, wurde am Mittwoch den 26. April 1891, im Dorf Horst bei Werne, in einem kleinen Fachwerkhaus mit Nr. 44, etwa gegenüber dem heutigen Lebensmittelgeschäft Helmig, als uneheliches Kind von Anna Schäper geboren, den Vater ihres Kindes heiratet die Mutter erst 1 1/2 Jahre später. Bernard wurde lt. Randvermerk der Geburtsurkunde, erst nach mehr als sieben Jahren amtlich als ehelich eingetragen. Den Namen Krampe durfte er also offiziell erst ab Mittwoch den 8. Juni 1898 führen.
Liebe Grüße aus Werne,
Manni
Verfasst: 07.09.2005 16:00
von eiche
Hallo Thorben,
ich will mal ein wenig ausholen, wobei ich nur für den Geltungsbereich des Königlichen Konsistorium in Stade sprechen kann:
Es ist erwiesen, dass die Führung von Tauf, Heirats- und Begräbnisregistern zunächst lediglich eine Maßnahme der Pastoren gewesen ist, die ihnen für diese Amtshandlungen bezahlten Gebühren zu verzeichnen. Dabei waren diese Gebühren je nach Landschaft völlig unterschiedlich. In Städten wurde Bargeld gezahlt, auf dem Lande waren Speckseiten, Mettwürste, Rauchhühner und Brote, in der Anzahl nach Hofgrößen gestaffelt, die Präbenden (Pröven) der Pastoren.
G e n e a l o g i s c h e oder bevölkerungsstatistische Ziele wurden mit diesen "Kirchenbüchern" nicht verfolgt, zumindest nicht in protestantischen Gebieten, in denen die kanonischen Eheverbotsregeln unter Verwandten mit der Reformation weitgehend reduziert worden waren.
Weder die Führung noch die Aufbewahrung solcher Listen war obrigkeitlich vorgeschrieben, entsprechend schlecht ist die Überlieferung dieser Quellen.
Durch Anweisung des Königlichen Consistoriums für die damals schwedischen Herzogtümer Bremen und Verden zu Stade vom 11.1.1716 wurde den Kirchengemeinden auferlegt, jeweils im Januar ein vollständiges Register der "Getaufften, Copulierten, Communicierenden und Verstorben in der Gemeinde" des vorangegangenen Jahres, vom örtlichen Pastor eigenhändig unterschrieben, dem Konsistorium in Stade einzusenden.
Bis dahin waren o f f e n b a r nur die reinen Anzahlen zu melden gewesen.
Die Anweisungen waren streng geregelt, diese hier wiederzugeben würde den Rahmen sprengen, will aber auf das Problem der Unehelichen kurz eingehen:
Geburten/Taufen - Datum der Taufe, mit Ort wenn nicht in der Kirche getauft,
Datum und Uhrzeit der Geburt,
Vor- und Familienname des Vaters mit Beruf und Wohnort (falls verstorben:weiland), Vor- und Mädchenname der Mutter
Bei u n e h e l i c h e n Kindern: der von der Mutter angegebene Name des Vaters, bzw. die Anerkennung der Vaterschaft.
Wenn da nun kein Vater steht weder im Geburts- und später im Heiratsregister, so kann es sein, dass die Mutter den Vater überhaupt nicht kannte (z.B. bei Vergewaltigung). Alles andere sind Mutmaßungen die wir garnicht beurteilen können.
Uneheliche Kinder um auf deine Frage zurück zu kommen, gab es damals höchstwahrscheinlich sehr viel mehr als Heute, da die Gebühren zum Heiraten in Städten zum Zeitpunkt 17.-19.Jh. recht teuer war, viele aber "wild" zusammenlebten, was aber z.B. in Hamburg verboten war. So floh man aufs Land.
Aber das ist eine andere Geschichte.............
Hoffe dir geholfen zu haben,
Gruß Eiche
Verfasst: 07.09.2005 16:17
von Thorben
so: mein 100. beitrag als mitgleid!
hab vielleicht anfangs vergessen hinzuzufügen dass es sich ums standesamt handelt. sorry! A B E R :
weißt du was, irmgard? du bist ein schatz!!! du hast genau das gesagt was ich suchte!!!! wahrscheinlich nicht mal mit absicht
aber trotzdem:
dienstmagd hah! stark!
hab grad nochmal zur sicherheit nachgeschlagen! die mutter war dienstmagd. das kann der punkt sein der mir fehlte.
danke schön
Verfasst: 07.09.2005 16:40
von Irmgard
*rotwerd*... danke Thorben
Die armen Dienstmägde wurden oftmals mit Einverständnis der Herrin vom Hausherrn oder dem Sohn des Hauses besucht. Wurden sie schwanger, bekamen sie etwas Geld und kamen irgendwo aufs Land oder in ein Heim für ledige Mütter. Vorher mußten sie unterschreiben, den Mund zu halten. Was blieb ihnen übrig ?Entehrt und mittellos...dann erklärt sich auch der Zusatz im Eintrag.
Gratulation zum 100. .. Irmgard
Verfasst: 07.09.2005 17:12
von Thorben
DANKE SCHÖN!
mund halten und abhauen! das kann gut sein! es war nicht die mutter die den nachtrag mit dem vornamen machen liess sondern die hebamme. ich nehm das einfach mal als zeichen dafür, dass die mutter schon weg war! oder im begriff war zu gehen

mal ernst. geboren wurd meine ururgroßmutter in soltau, zur hochzeit lebte sie schon in LG, und ihre mutter zur gleichen zeit in HH. also könnte das durchaus stimmen.
Verfasst: 07.09.2005 17:30
von Irmgard
Soltau ist interessant - ich werde versuchen etwas zu erfragen.. Ich vermute, es gab dort ein Haus für ledige Mütter.
melde mich bei Dir... Irmgard