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aus altem Gästebuch übernommen

Verfasst: 24.10.2005 16:17
von Stalky
Eine sehr schöne Seite zum Thema Heraldik.

Beim Durchsurfen ist mir allerdings mal wieder eine Frage in den Sinn gekommen. Vielleicht mögen Sie sich damit beschäftigen:

Die Erlaubnis ein Wappen zu tragen, die üblicherweise auf die Nachkommen im Mannesstamm begrenzt wird, entspricht wohl heute weder dem allgemeinen Verständnis noch dem Grundgesetz. Sinnvoll wäre es, eine Wappenführung denjenigen zu erlauben, die (eheliche - hmm, entspricht wohl auch nicht dem GG) Nachkommen des Stifters/der Stifterin sind und den Namen noch führen. Wie aber ist es mit Kindern, die aufgrund der Namenswahl der Eltern das Recht zur Wappenführung verlieren? Gibt es da irgendeine Möglichkeit, an das Familienwappen wieder heranzukommen? Namensrechtlich ist das leider nicht möglich, da das Namensrecht eine Umbenennung in den Geburtsnamen eines Elternteils nicht zulässt.

Wäre für eine hilfreiche Antwort dankbar.
<br>siehe <a href="http://www.familie-greve.de/index.php?n ... 7">Beitrag im Ahnenforum</a>