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hoffmockel

Verfasst: 15.01.2006 11:10
von gast
Kann mir jemand etwas über diesen Namen verraten?

hoffmockel

Verfasst: 15.01.2006 11:37
von Irmgard
hoff = hof
mock = verwandter
el = kleiner

reicht das? oder soll ich noch eine Geschichte erzählen?
bitte ja - danke nein?

hoffmockel

Verfasst: 15.01.2006 11:45
von gast
bitte eine kleine geschichte dazu. danke schön :lol:

Verfasst: 15.01.2006 12:02
von Gast
Hallo,

oder auch:
Mock: zu mittelhochdeutsch mocke, frühneuhochdeutsch moch »Klumpen, Brocken«; bildlich »plumper, ungebildeter Mensch«.

Gruß Manni

hoffmockel

Verfasst: 15.01.2006 12:10
von Irmgard
wenn die ehrlich sein muß fällt mir keine ein..
ansonsten.. :

es war einmal .. an einem frostigen, aber wintersonnenhellem 12.Dezembertag im Jahre 1669 in Pommelsbrünn da vertraute man die Anne dem Conrad Bauer an.
Und als der fränkische Wein schon reichlich gereicht und seine Wirkung getan hatte, da erzählte der seelig dreinschauende Vater der Braut die wohl herzzerreissende Geschichte seiner Familie, die man beim Namen Hoffmockel rief.
Seit jeh war es Brauch, daß dem Bräutigam die Hoffmockelbraut als Geschenk zur Hochzeitsnacht eine Überraschung ins Bette legt und das ist der Mockel!
Hatte Conrad bis dahin noch an etwas Geheimnisvolles von der Kirche nur im Stande der Ehe Erlaubtes und worüber die alten Weiber beim Spinnen kicherten, gehofft und kaum die Stunde erwarten können.. so wurde ihm nun klar, daß Mockel zwar ein Kind der Liebe war, aber ein Nichtsnutz, ein Hungermaul mehr, daß er zu füttern hatte und er sehnte den Tag herbei, da aus dem Mockel ein Mock werden würde.
Denn dieser Mockel war nicht einmal das Kind seiner Anna.. nur das Kind einer unglücklichen Verwandten. Eine "Gottes-Prüfung"...

Handlung frei erfunden, Personen nicht
©IdD

ist die schön?

hoffmockel

Verfasst: 15.01.2006 13:38
von gast
grossartig .....werd ich mit in meine namesforschung aufnehmen. 8)

hoffmockel

Verfasst: 15.01.2006 13:59
von Irmgard
oh no!! mein Freund!

meine Geschichten unterliegen dem Urheberrecht ! Verfielfältigung und Veröffentlichung ohne Erlaubnis wird per Gesetz mit einer Geldstrafe bis zu 250T¤ bedroht - ersatzweise 6 Monate Haft!

lass es! wenn du sie lesen willst, dann komm wieder oder setze einen Link zu dieser Page!

Ansonsten freue ich mich, daß sie dir gefiel.
..Irmgard

hoffmockel

Verfasst: 15.01.2006 15:45
von Gast
An den werten Gast!

§ 7 des UrhG sagt: "Urheber ist der Schöpfer des Werkes".

Und da Irmgard bereits darauf hingewiesen hat, daß sie die Schöpferin des Beitrages ist, kann sie und sonst niemand über das besagte Werk bestimmen.

Gruß

Alois