Wenn man sein persönliches Familien-Wappen nach § 12 BGB rechtlich
absiichern möchte, bleibt nur der Gang zu dem Betreiber einer Wappenrolle. Ich bin diesen Weg auch gegangen, finde trotzdem die
Kosten für den Eintrag verhältnismäßig hoch. Die Schweizerische Heraldi-
sche Gesellschaft bietet einen Eintrag für 110 SF an. Wieso ist dies deutschen Wappenrollen nicht möglich?
Peter
Wappenrollen
- A.Jacob
- Mitglied
- Beiträge: 22
- Registriert: 30.07.2005 10:58
- Wohnort: Thüringen
- Kontaktdaten:
Das währen dann gerundet 69,00 Euro + 57,00 Euro für den ersten Mitgliedsbeitrag, das sind dann 126,00 Euro.
Minus Wappenbrief, den es nicht gibt.
Minus Vollwappen, es wird nur der Schild eingetragen.
Minus Prüfung auf heraldische Korrektheit, eingereichte Wappen werden nicht geprüft.
Minus Prüfung auf Einzigartigkeit, es wird kein Abgleich durchgeführt.
Diese Positionen sind nicht Bestandteil der Eintragung.
Währe noch zu erfragen, ob nicht die Eintragung mit ende der Mitgliedschaft beendet ist, wovon ich bei den Informationen der Website ausgehe. Sie bezahlen dann jedes Jahr einen Mitgliedsbeitrag von 57,00 Euro.
Minus Wappenbrief, den es nicht gibt.
Minus Vollwappen, es wird nur der Schild eingetragen.
Minus Prüfung auf heraldische Korrektheit, eingereichte Wappen werden nicht geprüft.
Minus Prüfung auf Einzigartigkeit, es wird kein Abgleich durchgeführt.
Diese Positionen sind nicht Bestandteil der Eintragung.
Währe noch zu erfragen, ob nicht die Eintragung mit ende der Mitgliedschaft beendet ist, wovon ich bei den Informationen der Website ausgehe. Sie bezahlen dann jedes Jahr einen Mitgliedsbeitrag von 57,00 Euro.
A. Jacob
Ganz trifft das nicht zu, denn mit dem Eintrag wird ein Künstler (Heraldiker) beauftragt. Die Mitglieder beziehen ausserdem kostenlos die Zeitschrift "Schweizer Archiv für Heraldik" und ihnen steht die kostenlose Nutzung der Bibliothek und Sammlung zu.
Bei der IDW z.B. erhalten nur die Heraldiker Einsicht. Vergleichbar sind sie mit deutschen Wappenrollen überhaupt nicht, gehört die SHG doch der Schweizer Akademie fürGeistes- und Sozialwissenschaften an und der
Confederation für Genealogie et d`Heraldique, welche Deutsche Heraldische Ges. hat Vergleichb ares aufzuweisen? Und die Mitglieder in dt. Ges. f. Heraldik zahlen doch auch Mitgliedsbeiträge.
Peter
Bei der IDW z.B. erhalten nur die Heraldiker Einsicht. Vergleichbar sind sie mit deutschen Wappenrollen überhaupt nicht, gehört die SHG doch der Schweizer Akademie fürGeistes- und Sozialwissenschaften an und der
Confederation für Genealogie et d`Heraldique, welche Deutsche Heraldische Ges. hat Vergleichb ares aufzuweisen? Und die Mitglieder in dt. Ges. f. Heraldik zahlen doch auch Mitgliedsbeiträge.
Peter
Zuletzt geändert von Gast am 27.03.2006 16:11, insgesamt 2-mal geändert.
- A.Jacob
- Mitglied
- Beiträge: 22
- Registriert: 30.07.2005 10:58
- Wohnort: Thüringen
- Kontaktdaten:
Da haben Sie wohl etwas falsch verstanden.
Ich versuche es mal mit anderen Worten zu erklären:
Gehen wir davon aus das ein Heraldiker, den Sie mit der Registrierung in der SGH beauftragen Mitglied ist.
Dann kann der Heraldiker sein eigenes Wappen dort eintragen lassen. Möchten Sie als Kunde des Heraldikers Ihr Wappen dort Registrieren lassen, so ist dies nur möglich, wenn Sie auch Mitglied im SGH sind. Sonst nicht!
zur Bibliothek:
Zitat:
Der Vorstand deponiert die Gesellschaftsbibliothek in einer öffentlichen schweizerischen Bibliothek unter voller Wahrung des Eigentumsrechts.
Gute Bibliotheken gibt es in Deutschland auch, dafür muss man nirgends Mitglied sein. Die Sammlungen der deutschen Wappenrollen sind sogar in mehreren und nicht nur in einer Bibliothek zu finden. Sie brauchen nicht einmal weit zu fahren um die Bibliothek zu erreichen. Gegenüber dem SGH können sie in in Deutschland, die meisten Wappen der Wappenrollen Online einsehen.
Der IDW ist keine Wappenrolle, er trägt keine Wappen ein, hat also hiermit gar nichts zu tun.
Ich glaube Sie verwechseln da etwas.
Ich versuche es mal mit anderen Worten zu erklären:
Gehen wir davon aus das ein Heraldiker, den Sie mit der Registrierung in der SGH beauftragen Mitglied ist.
Dann kann der Heraldiker sein eigenes Wappen dort eintragen lassen. Möchten Sie als Kunde des Heraldikers Ihr Wappen dort Registrieren lassen, so ist dies nur möglich, wenn Sie auch Mitglied im SGH sind. Sonst nicht!
zur Bibliothek:
Zitat:
Der Vorstand deponiert die Gesellschaftsbibliothek in einer öffentlichen schweizerischen Bibliothek unter voller Wahrung des Eigentumsrechts.
Gute Bibliotheken gibt es in Deutschland auch, dafür muss man nirgends Mitglied sein. Die Sammlungen der deutschen Wappenrollen sind sogar in mehreren und nicht nur in einer Bibliothek zu finden. Sie brauchen nicht einmal weit zu fahren um die Bibliothek zu erreichen. Gegenüber dem SGH können sie in in Deutschland, die meisten Wappen der Wappenrollen Online einsehen.
Der IDW ist keine Wappenrolle, er trägt keine Wappen ein, hat also hiermit gar nichts zu tun.
Ich glaube Sie verwechseln da etwas.
A. Jacob
@ Herr Jacob, ich weiss dass die IDW keine Wappenrolle führt sondern nur
eine Wappendatenbank, aber diese ist z.Zt nicht öffentlich. Das Thema ist abgehandelt.
Die Preispolitik der deutschen Heraldischen Gesellschaften sieht aber auch Beiträge vor für Mitglieder dieser jeweilige Instituation. Oder irre ich da? Dass ein Wappenträger nicht (oder noch nicht) Mitglied einer Heraldischen Gesellschaft sein muß ist positiv zu bewerten. Aber dafür muß man eben tiefer in den Geldbeutel greifen, will man sein Wappen eintragen lassen, das ist unstrittig. Vor allem zusätzliche Schmuckaus-
drucke des Wappens sind verhältnismäßig teuer, bedenkt man, daß die Formformulare nicht alzu kostspielig erstellt wurden oder werden.
Peter
eine Wappendatenbank, aber diese ist z.Zt nicht öffentlich. Das Thema ist abgehandelt.
Die Preispolitik der deutschen Heraldischen Gesellschaften sieht aber auch Beiträge vor für Mitglieder dieser jeweilige Instituation. Oder irre ich da? Dass ein Wappenträger nicht (oder noch nicht) Mitglied einer Heraldischen Gesellschaft sein muß ist positiv zu bewerten. Aber dafür muß man eben tiefer in den Geldbeutel greifen, will man sein Wappen eintragen lassen, das ist unstrittig. Vor allem zusätzliche Schmuckaus-
drucke des Wappens sind verhältnismäßig teuer, bedenkt man, daß die Formformulare nicht alzu kostspielig erstellt wurden oder werden.
Peter
- A.Jacob
- Mitglied
- Beiträge: 22
- Registriert: 30.07.2005 10:58
- Wohnort: Thüringen
- Kontaktdaten:
Eine gute Frage. Ich muss für die Vereine und Gesellschaften in denen ich Mitglied bin keine Beiträge entrichten, aber es gibt meines Wissens 2 oder 3 Vereine welche einen Mitgliedsbeitrag erheben.Die Preispolitik der deutschen Heraldischen Gesellschaften sieht aber auch Beiträge vor für Mitglieder dieser jeweilige Instituation. Oder irre ich da?
Darüber zu diskutieren bringt wohl nichts, da jeder eine andere Ansicht von teuer und billig hat. Da die Preise der deutschen Wappenrollen von ca. 200 -2000 Euro reichen, kann man das auch nicht verallgemeinern.Aber dafür muß man eben tiefer in den Geldbeutel greifen, will man sein Wappen eintragen lassen, das ist unstrittig. Vor allem zusätzliche Schmuckaus-
drucke des Wappens sind verhältnismäßig teuer, bedenkt man, daß die Formformulare nicht alzu kostspielig erstellt wurden oder werden.
A. Jacob
Ich will mich ja nicht beklagen Herr Jacob, aber neulich schrieb mich jemand an, von dem eine Wappenrolle für Erstellung des Wappens und Eintrag in die Wappenrolle 1800 Euro verlangte. Das ist für einen Normalsterblichen kaum noch möglich in den heutigen Zeiten. Ich finde
in Zeiten des knappen Geldes müssten alle ihre Forderungen etwas zurückfahren.
Peter
in Zeiten des knappen Geldes müssten alle ihre Forderungen etwas zurückfahren.
Peter
-
- Mitglied
- Beiträge: 27
- Registriert: 16.05.2005 09:01
Die Schweiz kennt im deutschen Sinne kein Wappenrecht. Nicht einmal die Hoheitszeichen sind geschützt. Jeder kann sie privat verwenden (z.B. auf der Homepage) so lange sie nicht verächtlich gemacht werden o.ä.!
Familienwappen sind nur als "Gesamtkunstwerk" geschützt. D.h. wer ein bestehendes Wappen abzeichnet und als sein eigenes benutzt und eintragen läßt, kann nicht belangt werden. Das ist auch einer der Gründe, warum es in der Schweiz so viele gleiche/ähnliche Wappen gibt, die von namensgleichen Familien geführt werden.
Man kann auch sein Wappen bei verschiedenen Staatsarchiven in der Schweiz zur "Registrierung" einreichen. Da kostet es dann nichts.
Eine Prüfung des Wappens auf Führungserlaubnis und andere wappenrechtliche Kriterien findet nicht statt.
Familienwappen sind nur als "Gesamtkunstwerk" geschützt. D.h. wer ein bestehendes Wappen abzeichnet und als sein eigenes benutzt und eintragen läßt, kann nicht belangt werden. Das ist auch einer der Gründe, warum es in der Schweiz so viele gleiche/ähnliche Wappen gibt, die von namensgleichen Familien geführt werden.
Man kann auch sein Wappen bei verschiedenen Staatsarchiven in der Schweiz zur "Registrierung" einreichen. Da kostet es dann nichts.
Eine Prüfung des Wappens auf Führungserlaubnis und andere wappenrechtliche Kriterien findet nicht statt.