Wir alle, die sich mit der Hilfswissenschaft HERALDIK beschäftigen, wissen um die Vielschichtigkeit des Wappenwesens.
Eine ungeheuer große Anzahl von Fachlieratur beschäftigt sich mit dem Thema HERALDIK und verweist, in ständigem für-und wider, auf die Problematik der Wappengestaltung.
Letztendlich sind es jedoch die eintragenden Wappenrollen der heraldischen Vereine, die die "Richtlinien der HERALDIK", vertreten und festlegen. 
Wappenschöpfungen, die eingetragen werden sollen um der Nachwelt erhalten zu bleiben, müßen sich diesen vorgegebenen Kriterien der Wappenrollen unterwerfen.
Andere Symbol-Zeichnungen, bzw. wappenähnliche Schöpfungen oder Logos,
die nicht zur Eintragung und Registrierung in eine Wappenrolle eines eingetragenen heraldischen Vereins geführt werden, können beliebig gestaltet werden,
...ohne jedoch den Anspruch erheben zu können, als "Wappen" im eigentlichen heraldischen Sinn, anerkannt zu werden.
Die Problematik, die ein evtl. angedachter und zu erstellender
PRANGER aufwerfen würde, ist in unserer Gesetzgebung zu suchen.

Niemandem ist es verwehrt seine
"Erzeugnisse" im Netz anzubieten.
Desweiteren ist der Begriff "Wappen" nicht geschützt.
Und hier liegt der "Knackpunkt"
Wenn andere also ihre bunten Bildchen als "Wappen" bezeichnen und an heraldisch unerfahrene jedoch Interessierte verhökern, können wir nicht's dagegen unternehmen.
Das einzigste was uns bleibt, ist die Leser immer und immer wieder auf
die wesentlichen und gravierend heraldischen Unterscheidungsmerkmale aufmerksam zu machen
So wie auch im vorliegenden Fall
