BGH-Urteil zum Impressum
Verfasst: 02.12.2006 12:53
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, an welcher Stelle einer Webseite sich das gesetzlich vorgeschriebene Impressum zu befinden hat (AZ: I ZR 228/03). Paragraph 6 des Teledienstgesetzes (TDG) fordert
eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit. Das ist laut BGH erfüllt, wenn das Impressum über zwei Links (im vorliegenden Fall "Kontakt"
und "Impressum") erreichbar ist. Die Angaben müssen nicht auf der Startseite
oder beim Bestellvorgang angezeigt werden.
Link: www.bundesgerichtshof.de
Peter
eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit. Das ist laut BGH erfüllt, wenn das Impressum über zwei Links (im vorliegenden Fall "Kontakt"
und "Impressum") erreichbar ist. Die Angaben müssen nicht auf der Startseite
oder beim Bestellvorgang angezeigt werden.
Link: www.bundesgerichtshof.de
Peter