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BGH-Urteil zum Impressum

Verfasst: 02.12.2006 12:53
von Gast
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, an welcher Stelle einer Webseite sich das gesetzlich vorgeschriebene Impressum zu befinden hat (AZ: I ZR 228/03). Paragraph 6 des Teledienstgesetzes (TDG) fordert
eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit. Das ist laut BGH erfüllt, wenn das Impressum über zwei Links (im vorliegenden Fall "Kontakt"
und "Impressum") erreichbar ist. Die Angaben müssen nicht auf der Startseite
oder beim Bestellvorgang angezeigt werden.

Link: www.bundesgerichtshof.de


Peter

Verfasst: 02.12.2006 13:26
von Thomas
Hallo Peter,

vielen Dank für diesen Hinweis, den sicher viele Homepagebesitzer erst noch umsetzen müssen.

Ich habe zum Impressum einen Link oben rechts und in der Rubrik Kontakt.
Beide Links sind auf der Hauptseite und jeder beliebigen Unterseite direkt erreichbar.
Das sollte dann hoffentlich genügen :lol: 8)

Gruß
Thomas

Verfasst: 02.12.2006 18:21
von Irma
ja Thomas, dein Impressum genügt bestimmt .. wer hier nicht liest, wer der Hausherr ist, der muß .. lesen lernen :lol:

ergänzend dazu:

Nicht jede Home-Page hat eine Impressum-Pflicht!
Rein private HP´s ohne kommerzielle Absicht und/ oder gewerbsmässige Gewinnerzielung unterliegen dieser Verpflichtung nicht, weil sie selber reine TD-Nutzer sind.

Jeder andere, der ein Forum oder Banner oder Downloads oder Werbung bereithält unterliegt dem TDG.

Das TDG beabsichtigt den Schutz von Nutzern vor gewerbsmäßigen Anbietern.

ausführliche Erklärung zum Thema:
http://www.realname-diskussion.info/webimp.htm

... Irmgard