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Eintrag im Gerichtsbuch, wer kann helfen?

Verfasst: 23.03.2007 02:59
von lieberbub
Liebe Ahnenforscher,
Hier ist noch mal Matthias aus Kanada mit einer Frage.
Im Abenheimer Gerichtsbuch ist folgender Eintrag vom Jahr 1664.

"Johann Burck Vnndt Johann Seibert warden in die Gemeindt nach geleistem aydt angenommen Vnndt ueberreicht er Seibert seinen erlassungsbrieff der Leibeigenschaft"

Meine grosse Aufgabe ist nun herauszubekommen woher Johann Burck stammt.
Ein anderer Forscher meinte zu mir, dass beide einen Erlassungsbrief haben, ich bin aber der Meinung, dass nur der Johann Seibert einen solchen vorlegte, oder??
Abenheim war zu jener Zeit den "Herren von Dalberg" unterstellt. Durfte man als Leibeigener nur innerhalb dem Herschersgebiet umziehen, z.B. auf der Walz, oder koennte Johann Burck von weit her eingetroffen sein?
Nach dem 30 jaehrigen Krieg sind doch viele kleinere Doerfer von der Landkarte verschwunden, koennte er evtl. darum eine neue Heimat gesucht haben?
Er war bei seinem Tod im Jahr 1684 als Gerichts-Pedell angegeben.
Ich wuerde mich ueber die Meinung anderer sehr freuen.
Bitte lass mich nicht dumm sterben :oops:
Vielen Dank

Verfasst: 23.03.2007 06:51
von Irmgard
Hallo Matthias,

Du dürftest im Recht sein mit deiner Einschätzung, dass nur dem Seibert die Leibeigenschaft ERlassen wurde - er wurde nicht entlassen!
Leibeigenschaft heißt : ich biete dir Schutz und Land/Wohnstätte= Einkommen/Auskommen, dafür leistest du Abgaben= Steuern in Form von Ertrag und Dienstleistung.
Nun muss man sich fragen, wieso konnte Seibert auf "Schutz" verzichten? Eine Voraussetzung war: er war bereits frei und er besaß entweder Eigentum oder war ein Handelsmann. Um aber in diesem Punkt Gewissheit zu bekommen, benötigst du die Bedingungen der Stadt zur Einbürgerung.
Auf deiner HP las ich, dass der Name Burck vor dem Burgck geschrieben wurde. Das lässt vermuten, dass er nicht auf den Rufnamen Burghard/Burchard zurückgeht, sondern auf den Herkunftsort Burg wie z.B. Burgschwalbach (ist knapp 100km entfernt).
Interessant ist auch, dass keine Herkunftsangabe gemacht wurde. Das könnte bedeuten, dass man schon länger in dem Ort ohne Bürgerrechte ansässig war* oder vor dem Ort wohnte.
*man konnte in manchen Orten nach 5 Jahren Bürger werden, wenn man sich redlich verhielt und man Bürgen benennen konnte. So konnten auch entlaufene Leibeigene frei werden. Zur Leibeigenschaft gehörte nämlich auch das Züchtigungsrecht, wenn einer sich auf und davon machen wollte/ gemacht hatte. Zu diesem Züchtigungsrecht gehörte das öffentliche Auspeitschen oder Schlagen mit einem Brett des Gesässes - daran konnte man sterben und es diente zur Abschreckung. Entlaufene durften auch von den Häschern einfach erschlagen werden. Wollte man reisen oder den Wohnort wechseln benötigte man eine ENTlassung = einen Freibrief.Wer auch nur zur Hochzeit der Nichte in den Nachbarort wollte, musste sich beim Schulzen abmelden bzw. eine Reisegenehmigung einholen. Man brauchte einen Passierschein = Pass.
Warum wurde bei der Einbürgerung auf Bürgen verzichtet?
Wieso wurden sie zusammen vereidigt? waren sie verwandt? reichte es, wenn nur einer aus der Familie leibeigen wurde?
Diese Fragen beantwortet dir nur das Einbürgerungsrecht der Stadt.
Unterlagen dazu finden sich vielleicht im Stadtarchiv. Zumindest würde ich dort fragen.
Viel Glück! und bitte mit Ergebnis hier wieder zurückmelden :-)

Verfasst: 23.03.2007 18:50
von lieberbub
Hallo Irmgard,
Danke fuer deine Meinung.
Im Jahr 1390 erwarben die Herren von Dalberg, Kämmerer in Worms, das Dorf. Abenheim und es gehörte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zur Herrschaft Dalberg. Ich habe nun mal kurz nachgeschaut was "Kämmerer" bedeutet.
Kammerer auch Kämmerer, Caemmerer
Amtsnamen zu mittelhochdeutsch kamerære "Kämmerer, Schatzmeister, Vorsteher und Verwalter der Kammereinkünfte (einer Stadt, eines Klosters usw)".
Ich bin mir sicher das hast du schon gewusst :) , Ich hab das erst jetzt gelernt :oops:
Ich muss aber jetzt doch noch mal ne dumme Frage stellen. Koennte es moeglich sein dass Johann aus einem anderen Dorf innerhalb vom Besitztum Dalberg einreiste. Z.B. war Herrnsheim der Stammsitz der Herrn von Dalberg? Auch dass beide, Seibert und Burck zur gleichen Zeit im Gerichtsbuch eingetragen wurden kann Zufall sein. Abenheim war damals ein ganz kleines Dorf.
Im 1200 Jahr Feier Buch von Abenheim steht auch, dass zu jener Zeit ein starker Zustrom von Neueinwanderer stattfindet, auch in Hernsheim.
Warum? :?
Ach ja, Fragen ohne Ende. Ich muss halt mal wieder auf Deutschland Besuch kommen. Die Buecher von Abenheim liegen alle in Worms.
Nochmals Danke und viele Gruesse aus Ontario
Matthias