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Suche nach Gesetz

Verfasst: 17.05.2007 14:30
von friedel1958
Guten Tag, ich erstelle grad online einen Stammbaum in meiner HP.
Nun ist es aber so, dass meine zweitjüngste Tochter (26) sich von ihrem Stiefvater hat adoptieren lassen, sie hat sich mit 18 als Kind annehmen lassen und somit kein gesetzliches Verwandschaftsverhältnis zu mir.
Kann sie mir gesetzlich verbieten lassen (sie droht mit Anwalt), ihren Namen in den Stammbaum einzutragen, der doch die BLUTLINIE darstellt.
Denn in meinem Familienstammbuch steht sie weiterhin drin allerdings mit Randvermerk, dass sie als Kind angenommen wurde. Ausserdem ist es so, dass ich nur ihren Nick verwende auf dem Button und einen Link gesetzt habe, in der ihr Blog in einem Forum angezeigt wird, dort steht nur ihr Vorname.
Würde mich sehr über Hilfe freuen.

Viele Grüsse
Friedel

Und DANKE für dieses tolle, informative Forum

www.fribriweber.de

Verfasst: 17.05.2007 14:50
von Thomas
Hallo Friedel,

nach meinem Kenntnisstand ist die reine Angabe des Namens unproblematisch.
Weitere Daten, wie z.B. Geburtstag und Ort unterliegen aber dem Datenschutz und bedürfen damit der Zustimmung der Tochter.

In meinen Stammdaten (links oben im Menü) werden von der eingesetzten Software auch nur die Namen der lebenden Personen ausgegeben und die sonstigen Daten automatisch unterdrückt. Lediglich Benutzern aus der Familie kann ich explizit die Rechte zur Darstellung aller Daten einräumen.

Sicher melden sich zu Deiner Frage hier aber noch andere Forscher, die es eventuell genauer sagen können als ich.

Viele Grüße
Thomas

Verfasst: 17.05.2007 14:56
von friedel1958
Vielen Dank, das hilft mir auf jedenfall schon mal weiter.

Verfasst: 17.05.2007 21:36
von Thomas
Hallo Friedel,

ich habe hier im Forum eine ähnliche Anfrage gefunden. :D
Die Antworten, die dort gegeben wurden, helfen Dir sicher weiter.

Hier der direkte Link zum Thema:
http://www.familie-greve.de/index.php?n ... opic&t=463

Viele Grüße
Thomas

Verfasst: 19.05.2007 21:31
von Irmgard
ich weiß jetzt nicht, was in Thomas Link steht ;-)

aber lies auch das bitte:

http://www.familie-greve.de/index.php?n ... 5064#25064

Verfasst: 20.05.2007 07:59
von Thomas
Hallo Friedel,

ich habe, aufgrund Irmgards Hinweis, meine Stammdaten bzgl. problematischen Stellen überprüft.

Bei der auf meiner Seite eingesetzten Software TNG gibt es die Möglichkeit, bei lebenden Personen die Vornamen mit dem jeweiligen Anfangsbuchstaben abzukürzen. Dadurch ist der Name als Ganzes nicht mehr eindeutig und sollte damit den Datenschutzgesetzen Genüge tun.

Eventuell kannst Du beim Namen Deiner Tochter und natürlich auch bei allen anderen lebenden Verwandten ebenso verfahren.

Gruß
Thomas

Verfasst: 20.05.2007 13:09
von friedel1958
Hallo,
herzlichen Dank für eure Hilfe :-) Werde dann einige Änderungen vornehmen.
Ich wünsche euch einen schönen Tag.