Verfasst: 06.12.2007 22:43
Aus der "Deutschen Wappenrolle" Band 1.
Zur allgemeinen Information:
Vorwort
Der "Herold, Verein für Geschlechter-, Wappen- und Siegelkunde" zu Berlin, beschloss zu Ende des Jahres 1924 die Schaffung einer Wappenrolle für bürgerliche Geschlechter.
Anlass hierzu gab die Tatsache, dass infolge Des Wachsenden Interesses für familiengeschichtliche Forschungen bei bürgerlichen Geschlechtern auch der sinn für das Wappenwesen neu belebt war, und es sich zeigte, dass eine allgemeine Unsicherheit in allen Fragen der Wappenkunde, Wappenkunst und Wappenführung herrschte.
Als besonderer Mangel wurde empfunden, dass keine stelle vorhanden war, die befähigt und befugt Gewesen wäre, bürgerliche Wappen zu prüfen und zu Verzeichnen.
Der Herold, der als ältester deutscher Verein seit seiner Gründung im Jahre 1869 die Pflege des Wappenwesens in seinem Arbeits-plan führt, schien am ehesten berufen, sich der bürgerlichen Wappen anzunehmen. Gelegentlich der Tagung der „Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familien- und wappenkundlichen Vereine" in Regensburg im Jahre 1926 wurde er mit der Führung einer Wappenrolle bürgerlicher Geschlechter betraut. seitdem steht diese Wappenrolle unter dem Schutz der "Arbeitsgemeinschaft".
Bei Schaffung der Wappenrolle wurde unterstellt, dass die im Neuen Siebmacher Veröffentlichten Wappen blühender Geschlechter als geprüft und eingetragen zu gelten hätten. Deshalb behielt man diesen Wappen etwa 1300 Nummern Vor. Die Überprüfung jener Wappen ergab jedoch, dass sie den strengen Bedingungen nicht entsprachen, die an eine neuzeitliche Wappenrolle gestellt werden müssen. Die Nachprüfung, Eintragung und Veröffentlichung jener Wappen im Rahmen dieser Wappenrolle bleibt vorbehalten.
Die seit Gründung der Wappenrolle eingetragenen Wappen Nr. 1318 bis 1514 wurden in der Monatsschrift des „Herold" veröffentlicht. Auch ihre Neuveröffentlichung ist geplant.
Mit der Drucklegung der Wappenrolle wird ein lang gehegter Wunsch der Wappenführenden bürgerlichen Familien erfüllt. zugleich bietet die Eintragung und Veröffentlichung die Möglichkeit, die Führung eines Wappens ohne weiteres nachzuweisen; damit ist den eingetragenen Wappen der Schutz des § 12 BGB. gewährleistet.
Die Führung der Wappenrolle ist dem derzeitigen Bücherwart des Vereins Herold, Major a. D. von Görtzke, anvertraut. Der Eintragung geht eine Prüfung der angemeldeten Wappen in heraldischer, genealogischer und juristischer Hinsicht voraus. —
Im Folgenden werden die Wappen, mit Nr. 1 beginnend, durchgezählt; die Eintragungsnummer ist in klammern beigefügt.
Der Vorstand des „Herold, Verein für Wappen«, Siegel- und Geschlechterkunde".
Zur allgemeinen Information:
Vorwort
Der "Herold, Verein für Geschlechter-, Wappen- und Siegelkunde" zu Berlin, beschloss zu Ende des Jahres 1924 die Schaffung einer Wappenrolle für bürgerliche Geschlechter.
Anlass hierzu gab die Tatsache, dass infolge Des Wachsenden Interesses für familiengeschichtliche Forschungen bei bürgerlichen Geschlechtern auch der sinn für das Wappenwesen neu belebt war, und es sich zeigte, dass eine allgemeine Unsicherheit in allen Fragen der Wappenkunde, Wappenkunst und Wappenführung herrschte.
Als besonderer Mangel wurde empfunden, dass keine stelle vorhanden war, die befähigt und befugt Gewesen wäre, bürgerliche Wappen zu prüfen und zu Verzeichnen.
Der Herold, der als ältester deutscher Verein seit seiner Gründung im Jahre 1869 die Pflege des Wappenwesens in seinem Arbeits-plan führt, schien am ehesten berufen, sich der bürgerlichen Wappen anzunehmen. Gelegentlich der Tagung der „Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familien- und wappenkundlichen Vereine" in Regensburg im Jahre 1926 wurde er mit der Führung einer Wappenrolle bürgerlicher Geschlechter betraut. seitdem steht diese Wappenrolle unter dem Schutz der "Arbeitsgemeinschaft".
Bei Schaffung der Wappenrolle wurde unterstellt, dass die im Neuen Siebmacher Veröffentlichten Wappen blühender Geschlechter als geprüft und eingetragen zu gelten hätten. Deshalb behielt man diesen Wappen etwa 1300 Nummern Vor. Die Überprüfung jener Wappen ergab jedoch, dass sie den strengen Bedingungen nicht entsprachen, die an eine neuzeitliche Wappenrolle gestellt werden müssen. Die Nachprüfung, Eintragung und Veröffentlichung jener Wappen im Rahmen dieser Wappenrolle bleibt vorbehalten.
Die seit Gründung der Wappenrolle eingetragenen Wappen Nr. 1318 bis 1514 wurden in der Monatsschrift des „Herold" veröffentlicht. Auch ihre Neuveröffentlichung ist geplant.
Mit der Drucklegung der Wappenrolle wird ein lang gehegter Wunsch der Wappenführenden bürgerlichen Familien erfüllt. zugleich bietet die Eintragung und Veröffentlichung die Möglichkeit, die Führung eines Wappens ohne weiteres nachzuweisen; damit ist den eingetragenen Wappen der Schutz des § 12 BGB. gewährleistet.
Die Führung der Wappenrolle ist dem derzeitigen Bücherwart des Vereins Herold, Major a. D. von Görtzke, anvertraut. Der Eintragung geht eine Prüfung der angemeldeten Wappen in heraldischer, genealogischer und juristischer Hinsicht voraus. —
Im Folgenden werden die Wappen, mit Nr. 1 beginnend, durchgezählt; die Eintragungsnummer ist in klammern beigefügt.
Der Vorstand des „Herold, Verein für Wappen«, Siegel- und Geschlechterkunde".