Der seriöse "Heraldiker"
Wo aber finden ?
Das Internet ist voll von Wappen-Firmen, Heraldikern und begeisterten "Hobby-isten", die um Ihre Aufmerksamkeit werben. Eine ungeheuer große Anzahl von Anbietern werben mit wohlklingenden Namen und Argumenten um ihre Gunst.
Hier sollten Sie sich nicht für den „erst besten“ , sondern genau und zielbewußt entscheiden.
Kein seriöser Heraldiker wird unaufgefordert an Sie herantreten und seine Dienste auf Messen, Mittelalterfesten, Ausstellungen oder in Kaufhäusern anbieten.
Was also sollte „Ihr“ Heraldiker für Voraussetzungen erfüllen Frage
Heraldische Qualität,
Umfangreiche Beratung,
Gute zeichnerische Umsetzung,
Berücksichtigung Ihre Wünsche, soweit heraldisch vertretbar.
Individualität der Wappen-Gestaltung
Vorprüfung des Entwurfs auf Einmaligkeit
Rechtssicherheit
Registrierfähigkeit ( Prüfung nach wissenschaftlich- heraldischen Gesichtspunkten durch den eintragenden heraldischen Verein oder Gesellschaft )
Ausstellung des „Wappenbriefs“ ( nur durch die eintragende „Wappenrolle“ des heraldischen Vereins oder Gesellschaft.)
Veröffentlichung ( durch Auslegung in den öffentlichen Archiven.)
Mit welchen eingetragenen heraldischen Vereinen oder Gesellschaften (e.V.) arbeitet der Heraldiker zusammen.
Wird er von diesen heraldischen Vereinen oder Gesellschaften empfohlen
Kann er seine Wappen-Eintragungen in den entsprechenden „Wappenrollen“ der heraldischen Vereine nachweisen
Liegen diese „Wappenrollen“ in öffentlichen Archiven aus
Verfügt er über die erforderliche heraldische Fachliteratur und über Nachschlagewerke
Diese benötigt er , um ein Wappen korrekt zu blasonieren und die erstellten Entwürfe vorab einer eigenen Ähnlichkeitsprüfung unterziehen zu können.
Unter Berücksichtigung all dieser Punkte können Sie sicher sein, daß Sie es mit einem seriösen Heraldiker zu tun haben.
Er wird Ihnen nach Abschluß der Arbeiten und erfolgter Eintragung, in die entsprechende Wappenrolle, die Rechte an dem Wappen nach Urheberrechtsgesetz übertragen.
Er wird erst dann sein wohlverdientes Honorar vom Auftraggeber erbitten, wenn der Heroldsausschuß der eintragenden „Wappenrolle“ die „Freigabe“ für die Eintragung des neuen Wappens erteilt.
Im Honorar sollte enthalten sein :
Entwurf, Fertigzeichnung, sowie die korrekte Blasonierung (Beschreibung des Wappens nach der heraldischen Fachsprache) .
Die Kosten für die Registrierung sind darin nicht enthalten, diese überweist der Wappenstifter direkt an den eintragenden heraldischen Verein oder Gesellschaft.(Auf Wunsch kann dies aber auch vom Heraldiker getätigt werden.)
Um beiden Seiten gerecht zu werden, sollte auf jeden Fall noch ein schriftlicher Auftrag über die heraldische Wappenerstellung gegeben werden.
Bedauerlicherweise mehren sich die Fälle, in denen per Mail zwar Aufträge vergeben werden, nach Abschluß der Arbeiten allerdings vom „Kunden“ nicht's mehr zu hören ist.
Aus Fairniss und Wettbewerbsgründen werden hier KEINE Namen genannt
Ob es sich bei "Ihrem" Heraldiker nun um einen hauptberuflich Tätigen handelt oder um einen "Freizeit-Heraldiker" ist nicht ausschlaggebend.
Ausschlaggebend ist allein die fachliche Kompetenz und die Anerkennung durch die eintragende Wappenrolle eines eingetragenen und anerkannten heraldischen Vereins oder Gesellschaft (e.V.)
Der seriöse Heraldiker
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