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Original Kirchenbuch bei e-bay
Verfasst: 10.01.2005 16:52
von Bernd Zeisberg
Hallo zusammen,
ich habe gestern von einem Mitglied meiner Homepage die Nachricht erhalten, dass im e-bay ein original Kirchenbuch (handgeschrieben 1793-1822) zur Versteigerung ansteht.
Zuerst hielt ich dieses für einen schlechten Scherz, konnte mich jedoch davon überzeugen das dem nicht so ist. Unter
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... eName=WDVW
kann man auf das
Kirchenbuch bieten.
Falls hier jemand im Forum ist, der sich mit der Rechtslage auskennt, würde es mich interessieren, ob es überhaupt legal ist Kirchenbücher zum Verkauf
anzubieten.
Auch wenn dieses gegen kein Gesetz verstoßen sollte, werde ich eine entsprechende Protest-E-Mail an e-bay schicken und hoffe das in Zukunft
keine Kirchenbücher mehr zur Auktion angenommen werden. Ich kann nur alle Genealogen dazu auffordern mich zu unterstützen und ebenfalls eine
entsprechende E-Mail zu verfassen. Es kann und darf nicht sein, dass geschichtliches Allgemeingut in irgendwelchen Privatsammlungen
verschwindet!!
Es ist zu hoffen das der Meistbietende die gleiche Meinung hat und das Kirchenbuch wieder zu seinem ursprünglichen Standort zurückkehrt... (das
wird wohl leider nicht so sein).
Viele Grüße,
Bernd Zeisberg
www.ahnenliste-zeisberg.de
Re: Original Kirchenbuch bei e-bay
Verfasst: 10.01.2005 18:19
von eiche
Hallo und guten Abend Herr Zeisig,
ich würde einfach die Finger davon lassen. Zunächst ist das Buch in einem katastrophalen Zustand und ich möchte fast glauben dass die meisten Seiten überhaupt nicht mehr einsehbar sind.
Punkt 2: Der Anbieter ist erst seit dem 5.1.05 an eBay herangetreten, der Deal ist sein erster.
Rechtlich kann ich den Verkauf einer solchen Sache die ja Kircheneigentum ist, dennoch nicht wirklich würdigen, da ich kein Richter bin.Sollte das Buch (aus der Region Thüringen) gestohlen worden sein, oder bei Räumarbeiten auf Kirchengrund (auch incl. ausgelagerter Räumlichkeiten) gefunden und beiseite geschafft worden sein, ist der Anbieter kein rechtmäßiger Besitzer, insofern würde man nur sein Geld verlieren, wenn die Landeskirche nicht schon ohnehin tätig geworden ist.
Ich bin mir fast sicher, dass eine reguläre Veräußerung nicht stattgefunden hat. Möglich dass der eBayanbieter auch garnicht Eigentümer sondern nur "unbescholtener" Strohmann ist.
Ich habe keine Anschriften der Landeskirche Thüringens, hoffe aber dass ein Herr Pfeiffer vielleicht tätig wird und der Kirche diesen Tipp gibt.
Auch würde mich der Sachausgang sehr interessieren.
Wann haben Sie eBay benachrichtigt?
Freundliche Grüße
Eiche
Re: Original Kirchenbuch bei e-bay
Verfasst: 10.01.2005 18:40
von Bernd Zeisberg
Hallo Herr Eiche,
ich hoffe mein Beitrag wurde nicht mißverstanden. Ich will NICHT auf das Kirchenbuch bieten. Solche Machenschaften sollte man nicht noch unterstützen, selbst wenn das Kirchenbuch in einem Top-Zustand wäre.
Bisher habe ich die E-Mail noch nicht abgesendet, da ich erst einmal erfahren wollte ob die Auktion überhaupt rechtskräftig ist.
Ihren Vorschlag die Landeskirche in Thüringen einzuschalten halte ich für sehr sinnvoll.
Viele Grüße aus dem Vorharz,
Bernd Zeisberg
www.ahnenliste-zeisberg.de
Re: Original Kirchenbuch bei e-bay
Verfasst: 10.01.2005 18:59
von eiche
Oder sofort die Polizei. Anzeige gegen Unbekannt mit Hinweis auf den Link den Sie für dieses Forum den Mitgliedern z.Vfg. geschickt haben.
Ich würde eBay schon deswegen nicht als erste benachrichtigen, weil die evtl. nur löschen und dann n i c h t s weiter machen.
Interessant wäre aber ob es sich bei diesem Angebot um eine Fälschung handelt, oder um andere in Betracht kommende Straftaten.
Gruß aus dem Alten Land und Hamburg
Eiche
NS: Eiche ist ein Pseudonym und nicht mein Familienname.
Re: Original Kirchenbuch = Diebesgut!?
Verfasst: 10.01.2005 19:42
von Hendrik_Kutzke
An Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben und muss es entschädigungslos dem Eigentümer zurückgeben.
Siehe auch:
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www. ... als/71012/
Wenn der Höchstbietende den Zuschlag bekommt kann man was machen,
vorher ist das so eine Sache, obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass KB in Privatbesitz sein können.
Höchstbietender: deepbluesea73 ( 8 )
Hendrik Kutzke
Re: Original Kirchenbuch bei e-bay
Verfasst: 10.01.2005 20:11
von eiche
Leider ist das Angebot gestrichen, mit dem Hinweis dass der Artikel nicht mehr verkäuflich ist. Daher ist die Art.# auch nicht mehr gültig und du kommst über das System nicht mehr an eBay heran um die ladungsfähige Anschrift etc., zu erfragen.
Gruß Eiche
Re: Original Kirchenbuch bei e-bay
Verfasst: 10.01.2005 20:11
von Bernd Zeisberg
Hallo Herr Kutze,
Ich kann mir auch nicht vorstellen das KB legal in Privatbesitz sind.
Anbetracht der beiden letzten E-Mails werde ich erst einmal keine E-Mail an e-bay senden.
Man sollte aber auf jeden Fall die Landeskirche Thüringen verständigen, so das sie die Möglichkeit hat Strafanzeige zu erstatten.
Bernd Zeisberg
www.ahnenliste-zeisberg.de
Re: Original Kirchenbuch bei e-bay
Verfasst: 10.01.2005 20:16
von Bernd Zeisberg
Hallo Eiche,
ich denke mir bei e-bay ist der Anbieter trotzdem noch bekannt und es kann bei Anzeige rückverfolgt werden um wen es sich gehandelt hat.
Gruß,
Bernd
Re: Original Kirchenbuch bei e-bay
Verfasst: 10.01.2005 20:26
von eiche
Selbstverständlich. Er muss als Verkäufer ja auch entweder seine Kreditkartennummer angeben oder Abbuchungsverfahren zwischen seiner Bank und eBay zustimmen.
Trotzdem kann das alles falsch sein, denn zu einer Versteigerung ist es ja
nicht gekommen.
Du kannst es haben dass der Anbieter jetzt die Gebote "beackert" und versucht per eMail ohne ebay das Geschäft zu machen.
Ich hatte meine für mich zust. PRW angerufen, die winkten aber ab mit Sprüchen wie ich kenne mich nicht mit dem PC aus und kommen Sie doch morgen vorbei und geben eine Anzeige auf.
Dazu aber habe ich keine Zeit.
Gruß Eiche
Re: Original Kirchenbuch bei e-bay
Verfasst: 10.01.2005 20:37
von Bernd Zeisberg
Hallo Eiche,
das hatte ich schon befürchtet, dass man eine solche Antwort erhält. Deshalb hatte ich vorgeschlagen die Sache über die Landeskirche zu steuern. Das beschleunigt die Sache sicherlich mehr wenn die Landeskirche Strafanzeige erstattet, als wenn man dieses als Privatperson erledigt.
(Finde Deine Eigeninitiative trotzdem sehr gut!!)
Gruß,
Bernd