Begriffe Fahne und Flagge

Fremdwörter, Fachausdrücke und Abkürzungen, denen man in der Heraldik begegnet können hier nachgefragt oder erklärt werden.
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Egon
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Begriffe Fahne und Flagge

Beitrag von Egon »

Dieser Beitrag, verfasst von Egon u. Ingelore Ossowski am 15.02.2003, 17:14 Uhr, wurde aus den ehemaligen News-Artikeln ins Forum übernommen.

Eine FAHNE ist etwas Einmaliges und Unvertretbares. In der Regel wird das Fahnentuch mit Wappenmotiven, Heiligenbildern, symbolischen Darstellungen und ähnlichen Motiven kostbar bestickt. Für die Gestaltung gibt es keine festen Regeln. Fahnen haben in unserer Zeit an Bedeutung verloren.
Ihren festen Platz haben sie jedoch noch im Vereinswesen, im kirchlichen Bereich und beim Militär. Sie werden in feierlicher Form verliehen, oftmals sogar mit kirchlicher Weihe. Der Verlust einer Fahne ist etwas Unwiderrufliches. Sie kann nicht durch ein gleiches Stück ersetzt werden. Im Militärwesen früherer Zeit galt daher die Erobererung einer gegnerischen Truppenfahne als besonderer Erfolg, der teilweise sogar schlachtentscheidend sein konnte.

Sprachliche Begriffe wie Fahnenflucht (das unerlaubte Entfernen vom Truppenteil, der durch die Fahne repräsentiert wurde), Fahnenjunker und Fähnrich (Dienstgradbezeichnungen, ursprünglich Bezeichnung für den Fahnenträger) und Fahneneid (alte Bezeichnung für den soldatischen Treue- und Gehorsamseid, der auch heute noch in feierlicher Zeremonie auf die Truppenfahne abgelegt wird) lassen die frühere Bedeutung der Fahne erahnen.


Die FLAGGE dagegen ist lediglich ein Hilfsmittel der Heraldik. Man benutzt sie als Hilfsfläche, um ein Wappen weithin sichtbar zu machen. Sie hat daher - im Gegensatz zur Fahne - keinen Eigenwert und ist jederzeit durch ein gleiches Stück ersetzbar.

Für die Gestaltung der Flagge gelten jedoch im allgemeinen die Regeln der Heraldik, also der Wappenkunde. Aufgrund der vielen Besonderheiten wird vielfach dieses Teilgebiet der Heraldik als Vexillogie bezeichnet (vexillum, lat. Begriff für Fahnentuch).

Die Führung von Flaggen ist in internationalen und nationalen Rechtsverordnungen festgelegt. So ist zum Beispiel das Internationale Flaggenrecht Teil des Völkerrechts, niedergelegt in Artikel 4ff des Genfer Abkommens über die Hohe See. Es legt fest, daß jedes Schiff eine Nationalflagge führen muß, wobei in Kriegs-, Staats- und Handelsflaggen unterschieden wird. In unserer deutschen Sprache bedeutet daher auch "Flagge zeigen" sich zu erkennen geben. Im nationalen Flaggenrecht findet man die Vorschriften wieder, die unter anderem für die Führung und Genehmigung von Stadt- und Gemeindeflaggen gelten. Davon ist auch die Führung von Familienflaggen betroffen. In Deutschland gibt es da keine Probleme. In anderen Ländern, beispielsweise Dänemark, sieht es da ganz anders aus.


Ich hoffe, die Begriffe ausreichend und verständlich definiert zu haben. Die Deutschlandflagge mit Adler ist im übrigen laut nationalem Flaggenrecht nur Dienststellen und Behörden vorbehalten, wir Normalbürger dürfen nur die schwarz-rot-goldene Trikolore ohne Adler führen. Eigentlich schade, aber hier kommt wieder zum Tragen, daß eine Flagge alias Wappen auch ein Hoheitszeichen darstellt!

MFG
Egon Ossowski

http://www.okiwappen.de
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