Urheberrecht und Lexikon
Verfasst: 04.05.2005 14:52
Ich war grade mal wieder im Erbschleicherforum und dabei geht mir so ein Gedanke durch den Kopf...
Das hier geführte Namenlexikon unterliegt dem Urheberschutz nach § 4 Abs. 1 UrhG . Zumindest in Anlehnung an § 4 Abs, 2 für Datenbanken.
Da müßte eigentlich bei Eingabe eine Einverständniskeitserklärung "abgehakt" werden, die besagt, daß man mit der Vervielfältigung / Kopie einverstanden ist - oder nur einverstanden ist bei Quellenangabe....
Kann ich nicht finden..?
nur so ein Gedanke eben...
quasi von Muttern zum Vatertag *lol*
Das hier geführte Namenlexikon unterliegt dem Urheberschutz nach § 4 Abs. 1 UrhG . Zumindest in Anlehnung an § 4 Abs, 2 für Datenbanken.
Da müßte eigentlich bei Eingabe eine Einverständniskeitserklärung "abgehakt" werden, die besagt, daß man mit der Vervielfältigung / Kopie einverstanden ist - oder nur einverstanden ist bei Quellenangabe....
Kann ich nicht finden..?
nur so ein Gedanke eben...
quasi von Muttern zum Vatertag *lol*