Was wurde aus Inderin?
Verfasst: 05.03.2009 19:48
Liebe Forscherkollegen,
ich melde mich nach langer Inaktivität mit einer Problematik zu Wort, die 60 % Wissen und 40 % Phantasie benötigt. Die Frage vorweg: Was wurde aus der Gattin? Die Problematik:
1754 reist ein Chirurg aus einem kleinen Ort bei Magdeburg nach Westindien, um dort für die VOC (Vereenigde Oostindische Compagnie) zu arbeiten. Dort heiratet (und schwängert) er eine - für uns minderjährige - Inderin, mit der er 1763 in seine Heimat zurückreist (+ Sohnemann & Kaufsklaven).
1766 wird seine (in deutscher Sprache und Religion unterrichtete) Gattin getauft, christlich benahmt und zum Abendmahl zugelassen. 1768 gebiert sie ihrem Ehemann einen weiteren Sohn.
1770 bekommt der Herr Chirurg von einer Frau namens Rabe ein uneheliches Kind geschenkt. (Trauung später nicht zu finden.)
1782 heiratet er eine Frau Wilcken, die ihm zwei Jahre darauf ebenfalls ein kind schenkt. Unter dem Traueintrag steht geschrieben: "not: Sie sind nach erhaltener aller höchster Erlaubnüß ein für allemahl aufgeboten, und im Hause copoliert worden. Br. alt 50. J. Braut alt 26 Jahre".
In all den Jahren läßt sich KEIN Sterbeeintrag der indischen Gattin finden. Was ist da passiert? (Das ist wohl der Zeitpunkt, um das Ganze zum Verständnis noch einmal zu lesen... )
a) Hat er sie "fallen lassen" und dies mit einer rechtlosen Eheschließung in Indien begründet, sodaß er sich auf juristisch wackligem Gebiet befand und diese "allerhöchste Erlaubnis" brauchte? ("Satt gesehen", "fremdenfeindlicher Druck von Außen" - laut Pastor wurde durchaus viel getratscht)
b) War vielleicht auch das uneheliche Kind des Gatten eine Ursache (oder Wirkung) der Trennung? (Ist leider nicht überliefert, ob sie 1770 noch zusammenlebten). Kann - aus ehelichem Unglück - sie ihn verlassen haben?
c) Kann man auch den Aspekt "Heimweh" und eine Rückreise nach Indien in Betracht ziehen, sodaß ihr Gatte später diese Sondererlaubnis brauchte, da seine Frau ja nicht verstorben (sondern nur nicht mehr vor Ort) war?
Oder doch d)?
Und die Fachfrage: Was war diese "aller höchste Erlaubnis" ? Und wer durfte/mußte sie ausstellen? Kam diese - wie mir gestern jemand orakelte - direkt vom Königshof? Und habt ihr spontane Ideen, ob man auch heute noch Unterlagen dazu finden könnte?
Ich weiß, es ist viel Text und es sind eine Menge Fragen (die wahrscheinlich noch gar nicht alle gestellt sind). Aber ich weiß auch, daß es hier viele nette und hilfsbereite Fachkräfte gibt, sodaß ich hoffe ein paar Hinweise/Ideen von euch zu lesen.
Schöne Grüße und eine Dankeschön vorweg.
Manu
ich melde mich nach langer Inaktivität mit einer Problematik zu Wort, die 60 % Wissen und 40 % Phantasie benötigt. Die Frage vorweg: Was wurde aus der Gattin? Die Problematik:
1754 reist ein Chirurg aus einem kleinen Ort bei Magdeburg nach Westindien, um dort für die VOC (Vereenigde Oostindische Compagnie) zu arbeiten. Dort heiratet (und schwängert) er eine - für uns minderjährige - Inderin, mit der er 1763 in seine Heimat zurückreist (+ Sohnemann & Kaufsklaven).
1766 wird seine (in deutscher Sprache und Religion unterrichtete) Gattin getauft, christlich benahmt und zum Abendmahl zugelassen. 1768 gebiert sie ihrem Ehemann einen weiteren Sohn.
1770 bekommt der Herr Chirurg von einer Frau namens Rabe ein uneheliches Kind geschenkt. (Trauung später nicht zu finden.)
1782 heiratet er eine Frau Wilcken, die ihm zwei Jahre darauf ebenfalls ein kind schenkt. Unter dem Traueintrag steht geschrieben: "not: Sie sind nach erhaltener aller höchster Erlaubnüß ein für allemahl aufgeboten, und im Hause copoliert worden. Br. alt 50. J. Braut alt 26 Jahre".
In all den Jahren läßt sich KEIN Sterbeeintrag der indischen Gattin finden. Was ist da passiert? (Das ist wohl der Zeitpunkt, um das Ganze zum Verständnis noch einmal zu lesen... )
a) Hat er sie "fallen lassen" und dies mit einer rechtlosen Eheschließung in Indien begründet, sodaß er sich auf juristisch wackligem Gebiet befand und diese "allerhöchste Erlaubnis" brauchte? ("Satt gesehen", "fremdenfeindlicher Druck von Außen" - laut Pastor wurde durchaus viel getratscht)
b) War vielleicht auch das uneheliche Kind des Gatten eine Ursache (oder Wirkung) der Trennung? (Ist leider nicht überliefert, ob sie 1770 noch zusammenlebten). Kann - aus ehelichem Unglück - sie ihn verlassen haben?
c) Kann man auch den Aspekt "Heimweh" und eine Rückreise nach Indien in Betracht ziehen, sodaß ihr Gatte später diese Sondererlaubnis brauchte, da seine Frau ja nicht verstorben (sondern nur nicht mehr vor Ort) war?
Oder doch d)?
Und die Fachfrage: Was war diese "aller höchste Erlaubnis" ? Und wer durfte/mußte sie ausstellen? Kam diese - wie mir gestern jemand orakelte - direkt vom Königshof? Und habt ihr spontane Ideen, ob man auch heute noch Unterlagen dazu finden könnte?
Ich weiß, es ist viel Text und es sind eine Menge Fragen (die wahrscheinlich noch gar nicht alle gestellt sind). Aber ich weiß auch, daß es hier viele nette und hilfsbereite Fachkräfte gibt, sodaß ich hoffe ein paar Hinweise/Ideen von euch zu lesen.
Schöne Grüße und eine Dankeschön vorweg.
Manu