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adoptierte personen
Verfasst: 15.08.2005 15:16
von jan99
moin !
ich verfolge alle namensträger der familie tappenbeck.
nun gibt es auch immer wieder die situation, dass kinder adopiert werden.
wir wird das von euch gehändelt allgemein und bei der darstellung im stammbaum. weglassen geht ja nicht, da die personen irgendwann irgendwo als tappenbeck auftreten !!! und spätestens dann kommen die probleme !
bin auf eure antworten gespannt !
gruß Jan

adoptierte personen
Verfasst: 15.08.2005 16:17
von Irmgard
Das von Dir im nächsten Post genannte Programm kenne ich nicht - das schonmal vorweg.
Adoptierte habe ich auch keine.. aber ich las mal, daß manche sie in der Kekule-Nr. mit -a- kennzeichnen, da sie zwar den Namen, aber nicht die Gene haben. Zumindest gibt es die Vermerkmöglichkeit der Geburt, wie bei vorehelichen oder unehelichen. Die tatsächlichen Eltern eines adoptierten Kindes sind sicher nicht oder nur in Ausnahmefällen zu ermitteln. Diese Linie ist somit bei der Adoption zu Ende.
schönen Gruß.. Irmgard
Verfasst: 15.08.2005 16:17
von Gast
Hallo Jan
Das Kindschaftsverhältnis bringt die Verwandtschaftsbeziehung zwischen einem Kind und seinen Eltern zum Ausdruck.
Für ein Elternpaar kannst du nur ein Verwandtschaftsverhältnis auswählen.
Als Kindschaftsverhältnis kannst du beispielsweise nicht "leiblich" für den Vater und "adoptiert" für die Mutter angeben.
Um weitere Ahnenlinien zu erhalten (durch Adoption, Vormund, Siegelung und dergleichen) kannst du ein Kind mit mehreren Elternpaaren verknüpfen.
Du mußt ein Paar als Haupteltern festlegen.
Wenn du eine Person mit mehr als einem Elternpaar verknüpfst, beachte bitte Folgendes:
Für das erste Elternpaar ist das Kindschaftsverhältnis standardmäßig mit Leiblich, für alle weiteren mit Adoptiert, ect.
So ist es möglich das ein Kind mehre Eltern hat.
Freundliche Grüße aus Werne a.d. Lippe sendet euch Manni
PS:
Weitere Beiträge und Topics von Manni
Verfasst: 15.08.2005 16:41
von Gast
Hallo Irmgard,
was du meinst war nicht Kekule,
sondern die Numerierung der Nachkommen nach Henry
Die Numerierung nach Henry geht zurück auf Reginal Buchanan Henry, der dieses System zum ersten Mal im Jahre 1935 verwendet hat.
Das Prinzip ist einfach: Der "Stammvater" erhält immer die Nummer "1". Sein ältestes Kind hat die Nummer "11", das zweitälteste Kind die Nummer "12" usw. Hat beispielsweise das erste Kind wiederum zwei Kinder, so erhalten diese die Nummern "111" und "112", da der Vater bzw. die Mutter die Nummer "11" trägt. Die Kinder des zweiten Kindes, welches die Nummer "12" hat, erhalten die Nummern "12n", wobei n jeweils für die Nummer der Kinder, beginnend mit dem ältesten Kind steht. Wenn die Kinderzahl 9 übersteigt, so wird die 10 durch "X" und die nachfolgenden Nummern durch einen großen Buchstaben des Alphabets (A=11, B=12, usw.) ersetzt.
Dieses Verfahren setzt sich von Generation zu Generation fort, und der Genealoge kann jederzeit den nächsten Vorfahren einer Person ermitteln. So verbirgt sich hinter der Nummer "1121" das erste Kind des zweiten Kindes des ersten Kindes des Stammvaters. Man liest also immer von rechts nach links.
Um Kinder zu unterscheiden, die aus verschiedenen Ehen hervorgegangen sind, fügt man unmittelbar hinter der Nummer einen Kleinbuchstaben an, der auf den entsprechenden Ehepartner hinweist. "1a" verweist auf den ersten Ehepartner des Stammvaters, "1b" auf den zweiten usw. Die Kinder, welche aus der zweiten Ehe stammen, haben die Nummern "1b1", "1b2", "1b3" usw. Beispielsweise ist die Person mit der Nummer "1a2b3" das dritte Kind (3) aus der zweiten Ehe (b) des zweiten Kindes (2) aus der ersten Ehe (a) des "Stammvaters" (1).
Gruß Manni