Wappen
Zitat:
Die juristische Funktion eines Wappens ist es, einmaliges und unverwechselbares Kennzeichen eines Geschlechtes,... Landes, Unternehmens... usw. zu sein.
Als solches unterliegt es dem vom Gesetzgeber in § 12 BGB, § 30 HGB, sowie §§ 5, 6, 31 Warenzeichengesetz v. 9. Mai 1961 (BGB II S. 574) niedergelegten Rechtsgrundsätzen.
...Nach den Pariser Verträgen und nach EU Recht genießt ein in Deutschland registriertes Wappen weltweiten Schutz.
Jedem Bürger steht das Recht zu ein Wappen zu stiften und führen
Lesen Sie zu Ihrer Vorinformation auf meiner Seite unter
http://www.wappen-billet.de
die "Artikel zur Heraldik"
oder hier im Forum die verschiedenen Positionen zur Heraldik unter "Wichtig" :
http://www.familie-greve.de/index.php?n ... wforum&f=5
Was ist ein Wappen ?
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