Heraldik – Teil I – Eine Einführung

Von Claus J. Billet

Wappen und Ahnenforschung sind die Hauptbeschäftigung des Kunstmalers und Heraldikers Claus J. Billet. Das umfangreiche Wappenarchiv und die vielschichtige Berufserfahrung haben schon manchen Intressenten verblüfft.
Der Wunsch nach einem eigenen Wappen ist bei vielen groß, doch wie und wo gesucht werden muß, stellt einige vor ein Rätsel. In diesem Fall sollte sich der Interessent vertrauensvoll an den Heraldiker und Ahnenforscher wenden. Denn erst durch eine umfangreiche Beratung ergibt sich für den Kunden die Gewißheit auf dem richtigen Weg in die Vergangenheit seiner Familie zu sein.
Auch sollte vor der Erstellung eines Familienwappens zuerst geprüft werden ob nicht schon einer der Vorfahren ein Wappen eintragen ließ.

vestigia Billeti: 
Das Wappen von Claus J. Billet

 


Kompetent und zuverlässig:
der Heraldiker Claus J. Billet
Dazu ist es allerdings unbedingt nötig sämtliche Unterlagen über die eigene Familie zusammenzutragen. Diese sollten soweit als möglich in die Geschichte der Familie zurückgehen.
Erst wenn diese Unterlagen zusammengestellt sind kann eine Überprüfung nach einem eventuellen früher eingetragenen Wappen erfolgen. Sollte diese Suche erfolglos sein, kann an die Erstellung eines neuen Wappens herangegangen werden.
Hierbei müßen vielfältige Überlegungen bedacht werden, denn dieses Wappen soll auch für zukünftige Generationen einen bleibenden Wert darstellen.
In diesem Zusammenhang kann auch die künstlerische Erstellung eines Stammbaumes oder einer Ahnentafel in Erwägung gezogen werden.
Doch trotz dieses oft nicht leichten Weges der Recherche, sollte man sich nicht scheuen, einen Blick zurück in die Vergangenheit der eigenen Familie zu wagen – denn die Geschichte lebt!

Ahnenforschung-Greve will uns Lesern und Besuchern mit meiner bescheidenen Mithilfe die Wappenkunde näher bringen. Um die Sache nicht allzu sehr im rein wissenschaftlichen Bereich anzusiedeln möchte ich einige Tips in Verbindung mit Geschichten um das Wappenwesen hier niederschreiben ! Wer also hier wissenschaftliche Abhandlungen erwartet, den muß ich enttäuschen ! Es soll geschildert werden warum und wieso es WAPPEN gibt .

Heraldik – Teil II

Von Claus J. Billet

Neulich im Büro…Kollege D.Raufgänger: “Sag mal, Stefan, gehen wir heute Abend ein Bier trinken?”
Kollege St.Ilvoll: „Geht nicht, bin mit Elke Legant verabredet!”
D.Raufgänger spöttisch : “ Bei der E.Legant hab ich’s auch schon versucht, ist aber rausgeschmissenes Geld, als ich ihr nach Theater und teurem Essen meine Briefmarkensammlung zeigen wollte, da hat sie mich glatt stehen lassen…”
St.Ilvoll: “Abwarten..”
Später am Abend, nach dem Besuch der Oper und eines guten Restaurants im Dunkel vor der Haustüre….:
St.Ilvoll: “Darf ich Ihnen vielleicht bei einem Kaffee noch meine Ahnen-Tafeln zeigen…?”
E.Legant (überrascht ): ”Aber gern doch, wie kultiviert … (betont ) DAS nenn ich Stil…!”
Stimme aus dem ‚Off’:
Wir wissen natürlich nicht, ob es an der Länge der Tafeln lag, dass Frl. E.Legant erst am nächsten Morgen die Wohnung verließ…
….aber wir empfehlen dringend einen Besuch bei
(markanter Tonfall) WAPPEN – BILLET
Ihr zuverlässiger Partner für Stamm-Bäume und Ahnen-Tafeln.
Stimme aus dem ‚Off’:
Ein Mann von Welt,
der auf sich hält,
der wird nicht von den Opas schwafeln,
der zeigt uns seine Ahnen-Tafeln.
….so ähnlich kann es gehen wenn man der heimlich Angebeteten etwas Besonderes bieten kann. Allerdings sollte man dann aber auch wirklich einen Stammbaum vorweisen können. Und ein Stammbaum ist auch die Grundlage für ein Wappen!
Wollen wir nicht alle wissen – woher wir stammen! Wer waren unsere Vorfahren?
Woher kommen diese? Was haben diese für eine Vorgeschichte? Gibt es ein Wappen unserer Vorfahren? Fragen über Fragen!
Um dies zu klären ist es nötig erst mal alles zu sammeln, was man über die eigene Familie in irgendeiner Form in Erfahrung bringen kann. Hier helfen auch Gespräche mit Onkeln und Tanten, mit Omas und Opas, fast jeder hat mal was gehört oder gelesen. Alte Familienbibeln, Briefe und andere Schriftstücke geben Auskunft. Auszüge aus Kirchenregistern und Melderegistern der Gemeinden. Je mehr zusammengetragen wird um so genauer wird das Gesamtbild über die Familie. Wer nicht weiterkommt kann professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Erfahrene Ahnenforscher und Heraldiker bieten hier ihre Dienste an. Deren Anschriften kann man bei den Heraldischen Gesellschaften erfahren. Gewarnt sei hier allerdings vor den schwarzen Schafen dieser Branche. Leider gibt es hier zu viele die sich auf diesem Gebiet tummeln. Es ist darauf zu achten, dass möglichst nur solche ins Vertrauen gezogen werden die auch der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen. Leider haben sich Firmen aus dem Ausland – besonders den USA – hier einen gewinnbringenden Markt versprochen. Diese verkaufen an den ahnungslosen Interessenten die selben Wappen unter ein und dem selben Namen. Immer mit der Behauptung dies sei das für eben diese Familie das Familienwappen. Bei den deutschen Staatsanwaltschaften stapeln sich die Anzeigen.
Leider ist aber diesen Schwindlerfirmen mit unserer Gesetzgebung nicht beizukommen.
Der sicherste Weg ist immer noch über die deutschen heraldischen Gesellschaften.
Diese arbeiten ehrenamtlich und sind als gemeinnützlich anerkannt. Ich für meinen Teil bin Mitglied in der Heraldischen Gesellschaft “Wappen-Löwe”.
Soweit mal das Allgemeine!
Nun aber zu den Wappen:Was ist ein Wappen? Ein Wappen stellt das Symbol einer Familie dar!
Der Begriff WAPPEN kommt von WAFFEN. Der Schild war – und ist eine Waffe.
Er wird nicht nur zur Abwehr genutzt sondern auch zum Schlagen.
Um Freund und Feind unter der Rüstung besser zu erkennen hat es sich als vorteilhaft gezeigt das Wappen auf dem Schild zu führen. Diese Wappen wird in seiner Beschreibung immer vom Träger aus geschildert. Dies bedeutet – wenn der Träger sagt: “in meinem Wappen ist oben rechts ein Löwe!” – dass der Betrachter des Wappens den Löwen oben links sieht!
Die “Wappen-Sprache” wird als Heraldik bezeichnet. Sie stellt wie viele Hilfswissenschaften, eine eigene Kunstsprache dar. Oft werden auch französische Begriffe einfließen, da die französischen Wappenbeschreibungen (Blasonierung ) noch heute allgemein üblich ist.
Grundsatz der Heraldik ist: die Beschreibung der Wappen soll kurz, deutlich und so aussagekräftig wie möglich sein.
Auf Grund einer eindeutigen Wappenbeschreibung soll ein heraldischer Zeichner das Wappen in seinen Grundzügen aufreißen können.

Heraldik – Teil III

Von Claus J. Billet

…oder ein anderes Beispiel :Ein Interessent meldet sich bei mir und möchte wissen ob für seine Familie irgendwo ein Wappen eingetragen ist.
Sein Familienname ist “Hacker”. Nun kann ich natürlich in den einschlägigen Wappen- Sammlungen nach diesem Namen suchen – aber – hier gibt es unzählige Familien mit dem selben Namen . Welches Wappen gehört nun zu seiner Familie ?
Man darf nicht einfach eines dieser eingetragenen Wappen herauszusuchen und behaupten dies ist das “meiner” Familie. Das wäre ja recht einfach – ist aber nicht erlaubt !
Die eingetragenen Wappen sind geschützt. ( § 12 BGB – Namensrecht ) *
Hier muß nachgewiesen werden, dass diese Person in der männlichen Stammesfolge tatsächlich zu dieser Wappenführenden Familie gehört.
Oder möchte jemand sich mit “fremden Federn” schmücken ?
Sollten nachfolgende Generationen irgendwann feststellen, dass hier über lange Zeit in dem Irrglauben gelebt wurde: „Dies ist unser Wappen!“
Wohl kaum !
Also ist es besser, wir suchen in unseren Familienpapieren nach Anhaltspunkten.
Dazu ist es aber notwendig, sämtliche Familienangehörige der männlichen Stammfolge aufzulisten. Mit möglichst genauen Angaben über Geburtsort, Geburtsdatum, Land, Landkreis, Beruf, Hochzeitsdatum, Ehefrau, Religionszugehörigkeit, Sterbedatum, Sterbeort, Kinder – einfach Alles, was irgendwie in Erfahrung zu bringen ist.
Je mehr Anhaltspunkte vorhanden sind – um so besser.
Auf Grund dieser Daten kann eine Suche in verschiedenen Archiven erfolgen.
Es sind schon sehr oft die erstaunlichsten Familien-Chroniken auf diese Art und Weise ausgegraben worden.

* Hierzu folgen später noch Erläuterungen.
Im vorliegenden Fall war die Suche anfänglich recht kompliziert, da nicht allzu viele Angaben vorhanden waren. Auch stellte sich im Laufe der Suche heraus, dass eine Kindesannahme eine Namensänderung beinhaltete.
Da kann eine Suche schon mal ins Stocken geraten. Geduld ist hier eine Tugend.
Aber letztendlich kamen wir zu einem Ergebnis :
Die Familie “Hacker “ stammt ursprünglich aus Oesterreich (1871). Der jetzige Wohnsitz der Familie ist in Hessen. Und in der etymologischen Namensbetrachtung ist festgestellt:
Berufsname zu mittelhochdeutsch: Hauen, Hacken.
Mittelniederdeutsch: Hecker, Hacker – Holzhacker, Weinhacker-Weinbauer.
Bayrisch – Oesterreichisch: Fleischhacker, Metzger.
Eine Wappeneintragung dieser Familie lag nicht vor.
Nach den umfangreichen Recherchen hat sich der Kunde entschlossen, ein eigenes Wappen entwickeln zu lassen.
In der Wappengestaltung kam Folgendes zum Entwurf:
Die Streitaxt im ersten rechten Feld deutet auf den Familiennamen hin.
Im linken oberen Feld wurde als Zeichen der Geschlechterabstammung der alte 1430 verwendete doppelköpfige Adler von Oesterreich-Ungarn verwendet.
Im linken unteren Feld als Zeichen des Familiensitzes wurde der hessische Löwe gewählt.
 
Die Blasonierung (Wappenbeschreibung):
Gespalten; vorn in blau eine goldene Streitaxt, hinten Gold-Blau geteilt, oben der doppelköpfige österreichische Adler, unten der aufrecht stehende hessische Löwe.
Auf dem Helm mit blau-goldenen Decken eine goldene Laubkrone, darin – nach rechts gewendet – wachsend ein rotbewehrter und gezungter silberner Löwe, in der rechten Pranke eine goldene Streitaxt haltend.
Begleitet von einem offenen Flug “Adlerschwingen”, blau-gold übereck geteilt.
Als Wappenstifter wurde der Auftraggeber und seine Ehefrau genannt.
Unter Entwurf und Gestaltung wird dann meine Wenigkeit genannt.
Ebenso ist vom Wappenstifter dieFührungsberechtigung festgelegt – und zwar: “Der Wappenstifter und seine Ehefrau, sowie alle ehelichen Nachkommen, solange sie den Familiennamen führen.
Dies alles ist dann eingetragen in der Wappenrolle des “Wappen-Löwen“ unter der Register-Nr.: 2247 – 07/02 vom 22.Juli 2002
Damit ist dieses Familienwappen urheberrechtlich geschützt und gehört einzig und allein dieser Familie. Eine Verwendung oder Nutzung diese Wappens durch Unbefugte kann strafrechtlich verfolgt werden .
Ich kann also nur davor warnen sich irgend ein “schönes Wappen” aus einer Sammlung herauszusuchen und für eigene Zwecke zu verwenden.

Heraldik – Teil IV

Von Claus J. Billet

Die vorgenannten Wappengestaltungen sind nur Beispiel für die vielfältigen Möglichkeiten. Komplizierter wird es natürlich wenn eine entsprechende Anzahl von wappenführenden Familien sich in einem Großwappen vereinen wollen.Beim Entwerfen von Wappen sind natürlich einige zeichnerische Grundsätze sowie heraldische Regeln zu beachten.Das Vollwappen gliedert sich auf in Wappenschild und Oberwappen.
Das Oberwappen beinhaltet den Helm und die Helmzier.

Fangen wir einfach mal oben an:

Der Helm.

Die in der Heraldik aufgezeigten Helmformen unterscheiden sich nicht nur in der Form als solcher, sondern sie drücken auch ihre Zeit aus.

Der Topfhelm wurde in der Zeit des 12. Jh. getragen und stellt den in der Heraldik gezeichneten ältesten Helm dar. Sein besonderes Merkmal ist die abgeflachte Kopfplatte.

Der Kübelhelm ist in der Zeit vom 13. Jh. bis ca. 14. Jh. anzusiedeln.
Dieser war schon mehr der Kopfform angepasst und hatte eine gewölbte Kopfplatte die aus mehreren Teilen (schmiedetechnisch) zusammengesetzt war.
Der Stechhelm, ( 14. – 15. Jh. )genannt nach seinem etwas hervorgezogenen Gesichtsschutz, war in der Kopfplatte etwas flacher gehalten und hatte als erster Helm einen Halsschutz. Die vorigen Helme saßen lediglich auf dem Schädel, während hier eine Verbindung zum Körper gesucht wurde.Der Bügelhelm ( ab ca. 16. Jh. ) war die technische Weiterentwicklung des Stechhelms. Hier war der Hals und die Schulter teilweise mit einbezogen.
Das besondere Merkmal war jedoch der Gesichtsschutz. Erstmalig wurde das Gesichtsfeld erweitert und durch Spannbügel überbrückt und geschützt.

Hier ist also darauf zu achten welche Helmform wir in unserer Wappenzeichnung berücksichtigen müßen. Das heißt:
Wenn die Ahnenreihe des Wappenstifters sich auf einen Vorfahren aus dem 14. Jh. zurückführen lässt, kann er den Stechhelm in der Zeichnung aufführen. Dieser ist auch der heute noch gebräuchlichste Helm in der Heraldik.
Den Bügelhelm können wir nur einsetzen wenn wir nachweisen können, dass im Stammbaum der Familie ein geadelter Vorfahre auftaucht.
Grundsätzlich bleibt der Bügelhelm in der Heraldik dem Adel vorbehalten.

Die Helmzier:
Hier muß darauf geachtet werden, dass in der zeichnerischen Darstellung immer die Blickrichtung des Helms entscheidend ist. Ist der Helm nach rechts gewendet muß auch die Helmzier nach rechts gewendet sein.
Leider findet man in Sammlungen des öfteren noch Abbildungen von Wappen bei denen der Helm nach rechts gewendet ist, die Helmzier aber nach vorne ausgerichtet ist. Dies ist nach heraldischen und zeichnerischen Grundsätzen falsch. Auch sollte in der Darstellung die Helmzier immer fest mit dem Helm verbunden sein und nicht freischwebend “umhergeistern”.
Die in manchen Sammlungen dargestellte “freischwebende” Helmzier ist meist englischen Ursprungs. In England war es üblich die Helmzier in der zeichnerischen Gestaltung “schwebend” darzustellen. Diese meist als Wulst dargestellte “Crest” wird auch häufig als “Badge” ohne Schild verwendet.
Im tatsächlichen Turniergebrauch waren die vielgestalteten Helmzierden aus Leinen und leichtem Drahtgeflecht oder anderen Materialien fest mit dem Helm verbunden. Naturgemäß war nach einem Kampf nicht mehr viel davon übrig und musste ersetzt werden. Auch waren diese in der tatsächlichen Größe nicht mit der in der heutigen zeichnerischen heraldischen Wiedergabe zu vergleichen.
Die Größenverhältnisse der Darstellungen haben sich mit Beginn des 16. Jh. erst zu dem noch heute üblichen Zeichenstil gefestigt.

Heraldik – Teil V

Von Claus J. Billet

Die Helmdecke:
Ist eigentlich nichts Anderes als ein Sonnenschutz.
Seht Euch die Araber an, die Beduinen – sie tragen heute noch den
Kopf – und Nackenschutz gegen die starken Sonnenstrahlen.
Um wieviel stärker musste der Hitzestau in einem Helm sein?
Um diesen zu mildern, wurde ein leichtes Tuch über den Helm gestülpt. Damit es nicht andauernd vor dem Sichtschutz herumflatterte wurden die Enden des Tuchs einfach geschlitzt und an Schulter oder Arm befestigt. Aus dieser „gesplissten „ Helmdecke wurde dann in der heraldischen Zeichnung der heute noch übliche ornamentale Stil.
Oftmals wurden die Helmdecken auch mit Fransen, Trotteln, Quasten oder sogar mit Glöckchen versehen.
Wappenbilder aus der Barockzeit zeigen teilweise derart „verschnörkelte“ Ranken und Rollen, daß beim besten Willen keine Decke mehr zu erkennen war.
Bei der zeichnerischen Darstellung hat sich in der Heraldik durchgesetzt, daß zum Kübelhelm nur tuchartige Decken mit glatten oder „gezattelten „ Rändern gezeichnet werden.
Beim Stechhelm oder Bügelhelm können die etwas stärker gesplissten Formen Verwendung finden.
Nicht erwünscht ist lediglich die Abwandlung der Helmdecke in Formen wie Blumen oder Laubgewinde.
Ansonsten ist die Gestaltung der Helmdecke dem Zeichner überlassen.
Bei der Darstellung von wachsenden Helmzierden, wie z.B. Figuren, Köpfe oder Rümpfe kann die Helmdecke durchaus auch als Verlängerung gezeichnet werden. Falsch dagegen ist, Helmdecken ohne Helm darzustellen und diese über dem Schild „schwebend „ zu zeichnen.
Die Farben der Helmdecke werden aus dem Schild entnommen.
Lediglich in der älteren Heraldik sind einige Beispiele überliefert in der diese Übereinstimmung nicht gegeben ist.
Da sich im Schild in der Regel Farbe und Metall wechseln wird dies auch in der Helmdecke angewandt..
Allgemein wird die Außenseite der Helmdecke in Farbe, das Futter der Innenseite in Metall dargestellt.
Die Aussage soll nach Möglichkeit klar und eindeutig sein. Daher ist es wünschenswert die Farben im Schild auf wenige zu beschränken.
Es kann bei „gespaltenen oder gevierten Schilden „ die Decke von der Mitte des Helms abgeteilt und der rechten Seite andere Farben und Metalle als der linken Seite gegeben werden. (wechselseitig)
Hier wird nach den Regeln der heraldischen Courtoisie der rechten Seite, als der vornehmeren, die Hauptfarbe des Schildes eingeräumt.
Auf vielen Wappen ruht die Helmzier auf einem Wulst auch Bausch oder Bund genannt.
Dieser Wulst besteht aus dem Stoff der Helmdecke und ist daher in den selben Farben (wechselseitig) darzustellen.
Es bleibt den jeweiligen Familien, deren Wappen einen Wulst tragen, unbenommen von diesem keinen Gebrauch zu machen.
Rang- und WürdenabzeichenSeit ca. dem 16. Jahrhundert entwickelte sich in der Heraldik des Adels die Anwendung der Rangkronen. Im Gegensatz zu den Helmkronen werden diese Rangkronen direkt auf den Schildrand gesetzt.
Dies ist in den einzelnen Ländern durchaus verschieden.
Zum Beispiel: Eines der Wappen meiner Familie aus Frankreich
Es handelt sich hierbei um eine aus der französischen napoleonischen Heraldik stammende Mauerkrone.

Die Bewertung der einzelnen Rangstufen ist durchaus unterschiedlich.
Seit 1918 sind in Deutschland, in Übereinstimmung mit dem bis dahin bestehenden Adelsrecht, nachstehend aufgeführte Rangkronen gebräuchlich geworden:

Allgemeine Adelskrone
Freiherrenkrone
Grafenkrone
Fürstenkrone oder Fürstenhut
Herzogskrone oder Großherzogskrone
Königskrone
Kaiserkrone


Heraldik – Teil VI

Von Claus J. Billet

…zwischendurch mal was anderes:Durch die in letzter Zeit mehrfach eingehenden Mails mit den Fragen :
„Kann ich überhaupt ein Wappen führen?“ – oder
„Muß ich ein Wappen in eine Wappenrolle eintragen lassen?“ glaube ich, dass es angebracht wäre, diese Fragen vorab zu beantworten.

Grundsätzlich kann jeder ein Wappen führen.
Voraussetzung ist natürlich, dass das Wappen den heraldischen Grundsätzen entspricht.
Der Eintrag in eine Wappenrolle ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber zum Schutz des Wappens empfohlen.

Ich will hier mal versuchen, das wohl Wichtigste im Zusammenhang zu beantworten:

Die Rechtssprechung deutscher Gerichte schützt, nach § 12 BGB, das Recht am Namen und sinngemäß auch das Recht am Wappen (Familien-und Ortswappen).
Nach § 12 BGB kann jeder berechtigte Träger eines Familiennamens einen anderen, der den gleichen Namen unberechtigt führt, die Weiterführung untersagen und die Beseitigung sonstiger Beeinträchtigungen seines Rechts verlangen. Dies gilt also sinngemäß auch für Wappen. Diese seit 1880 anerkannte Gleichsetzung des Namensrechts mit dem Wappenrecht ist heute gefestigte Rechtsüberzeugung (vgl. die Übersicht im Erläuterungswerk zum BGB von Soergel-Siebert, 11.Aufl. 1978, Anm. C III 7, Band Nr. 155 zu § 12, weiter die bei Beck, a.a.O. § 30 wiedergegebene Entscheidungen.)

Einen Rechtsschutz über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus, der also über den Geltungsbereich des BGB hinausgeht und sich auf fast alle Länder der Welt erstreckt, besteht auf Grund des Artikels 6 der Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum Schutz des gewerblichen Eigentums der Wappen des Bundes und der Bundesländer.
Der Inhalt des Rechts am Wappen gibt seinem Inhaber wie bei anderen Kennzeichenrechten eine ausschließliche Befugnis zur Führung dieses heraldischen Zeichens; er kann jeden anderen Nichtberechtigten davon ausschließen. Seine Verfügungsbefugnis ist jedoch insoweit eingeschränkt, als er die Führungsberechtigung seiner Agnaten nicht beeinträchtigen darf.
Gegenstand des Rechts kann nur ein solches heraldische Zeichen sein, das den herkömmlichen heraldischen Regeln entspricht und tatsächlich wappenmäßig geführt wird, also nicht etwa Phantasieerzeugnisse oder künstlerische Darstellungen, die keine Kennzeichenfunktion haben.
Daher ist eine Veröffentlichung des Wappens in einer Wappenrolle, die ja durch Auslegung in möglichst vielen öffentlichen und Staatlichen Archiven eine große Publizität erreicht, eine unerlässliche Voraussetzung.
Inhaber des Rechts am Wappen können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein.
Das Recht am Familienwappen steht allen derzeit lebenden Nachkommen im Mannesstamm als Gemeinschaft zur gesamten Hand zu, sofern es sich durch Abstammung von einem Vorfahren im Mannesstamm erworbenen Wappen handelt. Daher ist auch die Verfügungsberechtigung der einzelnen Mitglieder der agnatischen Wappengemeinschaft entsprechend beschränkt.Der Erwerb eines Wappens vollzieht sich durch Neuannahme oder bei Familienwappen auf Grund der gleichen familienrechtlichen Tatbestände, die den Erwerb des Familiennamens zur Folge haben. Die einschlägigen Vorschriften des BGB (Recht am Familiennamen) sind auf den Erwerb des Familienwappens sinngemäß anzuwenden.

Bei der Neuannahme eines Wappens durch natürliche oder juristische Personen ist der Ausschließlichkeitsgrundsatz zu beachten. (Unterscheidungskraft der Wappen ) Daher darf niemand ein Wappen annehmen, das von einem anderen geführt wird oder geführt wurde.
Die Annahme von Wappen ausgestorbener Geschlechter verbietet sich schon deshalb weil damit gegen den Grundsatz der Zeichenwahrheit verstoßen würde.
Es darf auch nicht der Eindruck erweckt werden als stamme das neu erworbene Wappen von dem Wappen der Familie ab die es früher führte.

Der Wappenstifter (Erwerber eines neuen Wappens) legt in der Wappenurkunde fest wer dies neue Wappen führen darf:
– alle ehelichen Nachkommen im Mannesstamm,
– oder eheliche Töchter, solange sie den Familiennamen des Wappenstifters tragen.

Bei nichtehelichen Nachkommen besteht ein Recht zur Führung des väterlichen Wappens nur im Falle der Legitimation durch nachfolgende Eheschließung oder durch Ehelichkeitserklärung durch Staatsakt. (Standesamt)
Die Ehefrau führt heute das Wappen ihres Ehemannes, sofern sie dessen Namen trägt. Bei Scheidung der Ehe muß der Ehemann in sinngemäßer Anwendung des Grundsatzes der Verwirkung auch berechtigt sein, der Frau die Weiterführung seines Wappens zu untersagen.
Soweit mal in groben Zügen das Nötigste.
Weiteres könnt Ihr aus der einschlägigen Fachliteratur entnehmen. Hierzu möchte ich besonders auf das „Handbuch der Heraldik“ (Wappenfibel) verweisen. Erschienen im Verlag Degener & Co., Neustadt an der Aisch, herausgegeben vom HEROLD, Berlin. ISBN 3-7686-7014-7-
Hier wird sehr umfangreich und übersichtlich Alles beschrieben. Leider ist dies Thema etwas trocken – aber nötig ! 🙂

In diesem Zusammenhang darf ich Euch nochmals auf die Vorschriften zur Wappenführung hinweisen. Ich kann und darf der Bitte so mancher Freunde der MA- Szene nicht nachkommen, ihnen ein altes Wappen aus meinen umfangreichen Sammlungen einfach „rauszukopieren“ um es dann auf dem Schild des Betreffenden bei einer Veranstaltung als das „Eigene“ zu präsentieren.
Bei aller Freundschaft und Sympathie für Euch , aber ich werde den Teufel tun und mich deshalb in die Nesseln setzen.
Ich bitte um Verständnis!


Heraldik – Teil VII

Von Claus J. Billet

Wappen der Stände:

Adel
Bürgerliche
Handwerker
Bauern

ADEL:

Die Wappen des hohen und niederen Adels sind die ersten heraldischen Zeugnisse.
In den Grundzügen lässt sich auf den ersten Blick kein Unterschied zu anderen Ständen erkennen. Erst ab dem 16. Jahrh. wurde es üblich dem Adel als äusseres Merkmal den Spangenhelm – oder Bügelhelm zuzuordnen. Auch entwickelte sich für den Adel mit der Zeit die entsprechenden Rangkronen als äusseres Merkmal. Wappenmäntel, Schildhalter waren Beiwerke die dem Adel vorenthalten blieben.
Die Aufhebung der Standesvorrechte, nach Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919, nach der die Gleichstellung erfolgte, gestattete dem Adel aber weiterhin die typische Nutzung der heraldischen Zeichen wie Bügelhelm, Rangkronen und sonstige Prachtstücke.

BÜRGERLICHE:
Diese Wappen lassen sich schon seit Anfang des 13. Jahrh. auffinden.
Mit zunehmendem Wohlstand der Bürgerschaft legten sich viele Wappen zu.
Hier wurden in den Schilderzeichnungen Sinnbilder der Berufe verwendet.
Zum Beispiel: Apotheker zeigten „Stößel“, Arzte den „Äskulapstab“, Händler die „Waage“.

HANDWERKER:Die immer mehr an Wichtigkeit zunehmenden Zünfte, die ihren Einfluss in den Gemeinden und Städten festigten, brachten Zunftwappen und Handwerkerwappen hervor.
In den Schildzeichnungen wurden die Symbole des betreffenden Handwerks hervorgehoben.
Als Beispiel sei hier das Wappen der Schilderer gezeigt. Es zeigt drei Schilde für die Berufe des Anstreichers oder Tünchers, des Schildermalers und den des Schriftenmalers.
Diese ursprünglich einzelnen Berufssparten wurden zusammengefasst in der Zunft der Maler.
Dies Wappen wird heute von der Maler-Zunft geführt, auch Innung genannt.
Wobei teilweise die weniger schöne Abwandlung mit nur drei kleinen Schildern den Innungsmitgliedern als „moderne“ Fassung empfohlen wird. Aber dies ist Auffassungssache der jeweiligen Innung. Die Versuche der Innungen alte Traditionen zu „modernisieren“ wird hoffentlich misslingen.

BAUERN:

Speziell in überwiegend landwirtschaftlichen Gebieten wie Niedersachsen, Friesland, Bayern, Tirol und in der Schweiz konnte man schon zu Beginn des 14. Jahrh. Wappen von Bauern finden. Überwiegend wurden hier in der Schildzeichnung „Hausmarken“ gezeigt.
Im Laufe der Entwicklung und der fortschreitenden persönlichen Freiheit des Bauernstandes wurden auch hier die Wappenbilder immer mehr mit den Sinnbildern der Tätigkeit versehen.
Ährenbündel, Pflugscharen, Fässer oder Weintrauben, Sensen und ähnliche bäuerliche Handwerkszeuge.
Besonders die im Sprachraum von Bayern und Tirol gezeigten Wappen sind durch schmückendes Beiwerk auffällig.


Heraldik – Teil VIII

Von Claus J. Billet

Wappenschwindel, Wappenhandel

Der Wunsch ein eigenes Wappen zu besitzen hat mit dem Ende des 18. Jahrhundert, als die staatliche Überwachung der Wappenführung eingestellt wurde, zahlreiche betrügerische „Wappenhändler „ hervorgebracht.
Diese sogenannten „Heraldischen Institute“ oder Wappen-Büros, siedelten sich meist in großen Städten an und machten mit der Eitelkeit vieler Zeitgenossen blühende Geschäfte. Sie entnahmen aus alten Sammlungen Wappenzeichnungen, setzten den Namen des Interessenten darunter und verkauften dies dann als das „alte „ Familienwappen des Kunden.
Nach dieser Methode sind leider immer noch Firmen tätig. Diese operieren aus dem Ausland und sind mit dem deutschen Strafrecht leider nicht zu erreichen.
Besonders hat sich hier eine Firma „ Steinadler „ hervorgetan, ebenso wie eine amerikanische Firma, die ein sogenanntes „ Familienbuch „ vertreibt.
Trotz vielfältiger Warnung in den Medien gelingt es immer wieder diesen dubiosen Firmen, ihre „Erzeugnisse „ an gutgläubige Kunden zu bringen.
Bei den deutschen Staatsanwaltschaften stapeln sich die Anzeigen. (siehe auch:tipps.ahnenforschung.net/steinadler.html)

Leider nutzen noch viele Unternehmen die Unkenntnis der Interessierten aus um hier mit ihren „Machwerken „ Umsätze zu machen.
Auch erlebe ich immer wieder, dass ein Kunde mir voll Stolz „sein altes Familienwappen „ präsentiert das schon seit Generationen in der Familie existiert.
Oft genug kann man dann schon an der Zeichnung erkennen woher dies Wappen stammt. Das Problem ist nun dem Kunden zu vermitteln, dass dies angeblich alte Familienwappen eine Fälschung ist. Die Enttäuschung darüber ist naturgemäß dann sehr groß.
Ein weiterer Betrug ist es dem Kunden vorzuspielen, dass dies „alte Familienwappen „ welches durch „reinen Zufall „ gefunden wurde, in der großen „Europäischen Wappensammlung“ eingetragen sei oder im „Deutschen Archiv für Wappenkunde“. Diese beiden Sammlungen haben nie existiert.
Auch wird oftmals das „Mailänder Wappenbuch“ genannt, ebenso ein Schwindel. Die hierbei verwendeten Wappenbeschreibungen sind reine Dichtungen die meist in der Behauptung gipfeln: … der Wappenstifter ist adeliger Herkunft…hat an Turnieren teilgenommen….usw..

Ganz besonders tauchen auch auf Messen und Ausstellungen solche dubiosen Wappenhändler auf. Auch mit Prospektwerbung werden die meist unwissenden Kunden, mit großsprecherischen Versprechungen, angelockt.
Selbst in Kaufhäusern werden Kunden geworben. Mittels Computer wird in Minutenschnelle „geforscht“ und aus irgendwelchen kopierten Sammlungen ein Wappen, das den Namen des Kunden trägt, als dessen „altes Familienwappen „ angeboten und verkauft.
Wenn überhaupt ein schriftlicher Kaufvertrag zustande kommt steht irgendwo im Kleingedruckten der Hinweis, dass dies natürlich ohne Gewähr ist und der Kunde selber den Nachweis erbringen muß, dass das ihm ausgehändigte Wappen zu seiner Familie gehört.
Damit ist der Händler aus dem „Schneider“ … und der gutgläubige Kunde hat ein Wappen … welcjes das Papier nicht wert ist.
Eine andere Spezies die sich auf dem Markt tummeln:
Sogenannte „Heraldische Firmen“ mit teilweise sehr hochtrabenden Firmenbezeichnungen, die zwar korrekte Arbeit abliefern aber die Arbeit in Wirklichkeit von seriösen freien Heraldikern und Genealogen erstellen lassen um dann mit enormem Aufschlag diese Arbeiten unter eigenem Namen weiter zu veräussern. Aufschläge mit bis zu 300% und mehr, sind keine Seltenheit.
Diese Firmen sind in Wirklichkeit Makler die keinerlei Risiko dem Kunden gegenüber eingehen und jegliche Verantwortung scheuen.
Hiervor kann nur gewarnt werden.

Wo aber den korrekten Heraldiker und Genealogen finden ?
Hier helfen die bekannten eingetragenen Wappenrollen. Diese vermitteln Adressen von freien künstlerisch tätigen Heraldikern und Genealogen.

Siehe auch http://www.wappen-loewe.de
sowie : http://www.westfalen-heraldik.de


Heraldik – Teil IX

Von Claus J. Billet

Empfehlungen zur inhaltlichen Gestaltung von Wappen

 

  1. Die schwierigste Hürde ist der Wappenstifter selbst. Seine Wünsche werden letztendlich immer zum Tragen kommen, auch wenn es dem heraldisch Tätigen noch so gegen seine Empfindungen geht. Allerdings muss hier als Maxime von jedem akzeptiert werden: Geht das Durchsetzungsvermögen des Wappenstifters so weit, dass bei Ausführung seiner „speziellen Wünsche“ das Wappen fern jederordentlichen heraldischen Formgebung steht, dann kann und darf einer Eintragung in die Wappenrolle nicht stattgegeben werden.
  2. Gegen die Verwendung traditioneller Elemente (insbesondere aus Wappen, die bereits in der Familie geführt wurden) ist im Grundsatz dann nichts einzuwenden, sofern die Symbolik sich dafür eignet – z. B. bei redenden Emblemen für den Familiennamen oder anderweitig passender Auslegung eines Symbols.
  3. Der redenden Namensumsetzung im neuen Wappen ist Vorrang einzuräumen. Allerdings sollte dann bei der Führungsberechtigung dieser Symbolik auch Rechnung getragen werden, dass das Wappen nur solange geführt werden darf, wie dazu auch der ursprüngliche Familiennamen existiert. Bei dessen Wegfall sollte auch das Wappen untergehen.
  4. Der Familienname sollte jedoch keinesfalls nur durch einen Buchstaben repräsentiert im Wappen stehen. Dies würde das Wesen eines Wappens grundlegend verkennen. Buchstabenabstrahierende Schildteilungen dagegen sind allerdings denkbar.
    Abzulehnen sind in aller Regel Buchstaben aus fremden Schriften, um den Familiennamen auszudrücken, wie z. B. aus dem griechischen oder kyrillischen Alphabet oder gar Runen.
  5. Es dürfen vordringlich charakterisierend keine Elemente in einem neuen Wappen erscheinen, die falsche Rückschlüsse aufgrund bereits bestehender Besetzungen zuließen und die dem Wappenstifter einen Rang zuweisen wurden, den er nie in seinem Leben angestrebt hätte. Beispiele dafür sind Kreuze oder Anordnungen dieser Art, typische Symbole aus der Kommunal- oder Staatsheraldik etc.
  6. Schmuckelemente wie Damaszierungen, Helmdecken, Zierrat an den Helmen u. ä. können keinen Symbolcharakter im Wappen haben.
  7. Naturalistische Gestaltung in Darstellung, Proportionen oder Farben ist nicht erforderlich und oft unangebracht. Anders wären typisch „heraldisierte“ Figuren wie Löwe, Rose oder Lilie gar nicht entstanden. Verzerrungen sind zulässig, möglicherweise im Einzelfall notwendig.
    Abzulehnen sind Gegenstände aus dem modernen Leben wie Telefone, Eisen- und Straßenbahnen, Bildschirme, Computer und dgl., weil sie keine entsprechende Form zu Helm und Schild bilden. Sollen Elemente aus diesen Bereichen im Wappen ausgedruckt werden, müssen sie stilisiert erfolgen – traditionelle Symbole für Kommunikation z. B. gibt es.
  8. In jedem Fall sind Elemente mit ideologischem Charakter zu vermeiden, besonders Embleme mit Negativimage (z. B. Hakenkreuz).
  9. Das Wappen ist nach Prinzipien der Klarheit und Einfachheit anzulegen, d. h.
      1. Komplizierte Schildteilungen sind zu vermeiden. Schon eine Vierteilung ist in vielen Fällen überflüssig.
      2. Die Anhäufung vieler unterschiedlicher Symbole im Wappen verwirrt. Oft gibt es ganz einfache Methoden, in einer Figur mehrere Symboldeutungen zu vereinen.
      3. Die Blasonierung ist ein wesentliches Merkmal des Wappenwesens, deshalb muss jedes neue Wappen auch beschrieben werden können. Abenteuerliche Figurenzüge mögen manchmal ganz hübsch aussehen, sind jedoch in der heraldischen Fachsprache fast nicht mehr darstellbar. Es sind also Symbole oder Teilungen zu verwenden, die beschreibbar sind (das Gezeichnete soll auch verbal leicht wiedergegeben werden können).

     

  10. Die Verwendung von Berufssymbolen für den Wappenstifter sollte nur bedachtsam erfolgen. Gerade in der heutigen Zeit ist ein gerade ausgeübter Beruf morgen nicht mehr aktuell, manche Menschen wechseln sogar in ihrem Leben mehrmals ihre berufliche Tätigkeit. Die Einsetzung eines Berufssymbols in ein Wappen schildert dann nur noch eine Momentaufnahme, ohne für den Wappenstifter oder gar die Familie typisch zu werden.Berufliche Bezüge sollten deshalb nur dann zur Verwendung gelangen, wenn 
    1. es sich beim Wappenstifter um einen Gewerbetreibenden handelt, bei dem das Wappen auch beruflich zum Einsatz kommt,
    2. der Wappenstifter seinen früheren Beruf altersmäßig bedingt nicht mehr ausübt;
    3. der Wappenstifter einen Beruf hat, den er aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr aufgeben muss, z. B. Handwerksunternehmer, nicht unbedingt aber ein Handelsvertreter. Allerdings kann das (fortgeschrittene) Alter des Wappenstifters eine Rolle spielen, die eine Aufgabe des Berufes unwahrscheinlich werden lässt.
  11. Anders wiederum sieht es bei Berufen für die Vorfahren aus. Fast jeder kann Bauern unter seinen Vorvätern feststellen. Es ist daher nicht sonderlich originell, in einem neuen Wappen darauf Bezug zu nehmen. Die Einbringung von Berufen der Vorfahren sollte nur erfolgen, wenn
    1. ein sehr typischer Beruf eines bedeutenden Vorfahren geschildert werden soll, z. B. der Urgroßvater war ein berühmter Urwaldarzt,
    2. es sich um eine lange Reihe von Mitgliedern der Familie handelt, die den Beruf von Vater auf den Sohn weitervererbt haben oder es sich um einen Traditionsberuf im Familienverbund handelt, dem womöglich der Wappenstifter heute noch nachgeht, z. B. in der Familie besteht seit vier Generationen das Orgelbauerhandwerk.
  12. Die Einbringung von Hobbys in ein neues Wappen ist fragwürdig, da in aller Regel damit nichts Familientypisches verbunden werden kann.
  13. Helmkronen haben in modernen Wappen nichts mehr zu suchen. Dagegen kann der Bügelhelm auch heute in sogenannten „bürgerlichen Wappen“ Verwendung finden, da der ständische Unterschied zwischen Bürgern und Adeligen nicht mehr existiert. Generell heißt das: Feudale Strömungen sind in neuen Wappen nicht mehr angesagt.

 

Auszug aus: Bericht über die Sitzung des „Symbolausschusses“ am 17. Juli 1992, in: Der Wappen-Löwe. Jahrbuch 1991/92 und 8. Lieferung zur Wappenrolle, München 1992, S. 300-303