Rettig
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Wappenbeschreibung / Blasonierung:
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Familie „Rettig“ aus Stadt Alfeld (Leine) im Landkreis Hildesheim/
Niedersachsen, ursprünglich aus Ahrensbök im Kreis Ostholstein/ Schleswig-
Holstein
Schild
In Rot, ein eingeschweifter Fadensparren, vorne oben ein silbernes Nesselblatt,
hinten oben ein springendes, silbernes Pferd, unten drei goldene Rettichblüten, 1 : 2.
Helm
Auf dem Helm mit rot- silberner Decke und Wulst wachsend ein gold- bewehrter, rot-
bezungter, roter Greif, in der rechten Kralle einen roten Rettich mit goldenen Blättern haltend. |
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Wappenstifter:
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Nils Rettig |
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Entwurf:
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Gestaltung:
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Eintrag:
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Niedersächsischen Wappenrolle vom heraldischen
Verein "Zum Kleeblatt" Hannover e.V. |
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Registriernummer:
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21-2182 |
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Führungsberechtigt:
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Führungsberechtigt sind die Nachkommen des Vorfahren (Vater)
Horst Fritz Willi RETTIG, geb. 22.08.1937 in Reetz/ Arnswalde, verstorben 15.03.2017 in Ahrensbök. |
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Symbolerklärung:
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Bei dem Familiennamen „Rettich, Rettig“ handelt es sich um einen Übernamen für einen Gemüsehändler oder dem Rettichbauern.
Die goldenen Rettichblüten im Schild und der Rettich in der Helmzier spielen hierauf an.
Das Wappen wurde zu Ehren des Stiftervaters Horst Rettig gestiftet, was sich auch in der
Führungsberechtigung widerspiegelt.
Anlass für die Stiftung ist die Geburt des ersten Enkels Paul Rettig des Wappenstifters.
Der Greif ist ein weiterverbreitetes Fabeltier und besitzt je nach Kulturkreis und Epoche
außerhalb der Heraldik unterschiedliche Bedeutungen. Der Greif spielt auf das Wappen von Pommern, die Herkunft des Stiftervaters an. Er wurde des Weiteren als Symbol für
Wachsamkeit, Klugheit, Scharfsinn und Weitsicht gewählt.
Als Ausdruck der Verbundenheit mit der Heimat wurden die Wappentinkturen Rot und Silber
in Anlehnung an die Wappen des Herzogtums Holstein und des Bundeslandes
Niedersachsen gewählt. Das silberne Pferd verweist ebenso auf das Wappentier des
Landes Niedersachsen, das so genannte Sachsenross. Das Nesselblatt verweist des
Weiteren auf das Wappen des Herzogtums Holstein. |
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Homepage:
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Die Verantwortung für die heraldische Richtigkeit des Wappens und die Berechtigung zur Veröffentlichung liegt beim Einreicher des Wappens.