Müller

 

Wappenbeschreibung / Blasonierung: Geviert: 1 Grün und Rot schräggeteilt, der Hl. St. Georg auf einem rotgezäumten Ross, links einen Schild (mit Kreuz Rot), rechts einen bewimpelten Speer haltend, alles Silber; 2 Schwarz ein Löwe Gold rotbekrönt und bewehrt über 5 Steinen Silber (2,1,2); 3 Gold ein Mühlrad Schwarz, 4 rot schräglinksgestellt Schlägel und Eisen über einem Diamant, alles Silber, Helmdecken vorn Rot-Gold, hinten Schwarz-Gold; Wulst Rot, Gold, Schwarz, im offenen Flug Gold, ein Löwe Rot goldbekrönt und bewehrt eine Natürliche Trummsäge haltend. Motto: Communiter Fortes Die Brücker Familienlinie führt anstelle der 5 Steine (2,1,2) einen Diamanten Silber
Wappenstifter: Walter Müller, Schubertstr. 1, 66862 Kindsbach
Entwurf: Michael Müller
Gestaltung: Heraldische Gemeinschaft Westfalen
Eintrag: Heraldische Gemeinschaft Westfalen, Bochum
Registriernummer: 13103505
Führungsberechtigt: Alle Nachkommen des Michael Müller, Zimmermann, geb. am 29.02.1868 zu Brücken/Pfalz soweit der Name, auch als Doppelname, weitergeführt wird.
Symbolerklärung: Der Heilige Sankt Georg reprädsentiert den Beruf des Wappenstifters als Polizeibeamter, der Goldene sog. "Pfälzer Löwe" steht als Sinnbild für die Verwurzelung in der Westpfalz, das Mühlrad symbolisiert den Familiennamen Müller, Schlägel und Eisen stehen für den Beruf des Bergmannes des Vaters des Wappenstifters, der Diamant ist stellvertretend für den Beruf des Diamantschleifers der Brüder des Wappenstifters. Der rote Löwe symbolisiert die Herkunft des Müller-Urahnes Nikolaus Müller * ca. 1645 in Rottershaußen (heute: Rodershausen),in Luxemburg. Die Trummsäge stellt den Beruf des Großvaters des Wappenstifters als Zimmermann dar. Die Farbenkombination des Helmwulstes symbolisiert die Deutsche Heimat der Familie Müller. Die blau-weißen Rauten im Helm deuten auf die lange Zugehörigkeit der Pfalz zu Bayern in der Zeit des Großvaters und Vaters des Wappenstifters hin.
Homepage: www.mueller-banushi.privat.t-online.de

Die Verantwortung für die heraldische Richtigkeit des Wappens und die Berechtigung zur Veröffentlichung liegt beim Einreicher des Wappens.