Wundram

 

Wappenbeschreibung / Blasonierung: Das Wappenschild ist geviertelt. In 1 und 4 ist ein kampfbereiter Rabe mit roten Krallen auf weißem Grund dargestellt.
In 2 sind auf rotem Grund zwei weiße nach links gewendete goldbeschlagene Jagdhörner an grün-weiß-schwarzer Schnur übereinander abgebildet.
In 3 ist auf rotem Grund die Hausmarke (Rune) der Familie dargestellt. Wie ein Heraldiker bestätigte, ist es eine Hausmarke, die von einer germanischen Richterfamilie stammt. Der aus dem “W” aufragende Stab, der dann nach links geknickt ist und durch einen senkrechten Teil wieder aufgerichtet wird, symbolisiert die Möglichkeit der Richter über einem Angeklagten den \"Stab zu brechen\" und ihn bei Bedarf (Revision) wieder aufzurichten.
Wappenstifter: unbekannt
Entwurf:  
Gestaltung:  
Eintrag: Siebmacher: Bd. 13, Abtl. N.F. 2 u. 3, Seite 121, Tafel 48
Registriernummer:  
Führungsberechtigt: Wundram
Symbolerklärung: Es handelt sich um ein bürgerliches Wappen.
Der Wahlspruch unter dem Wappen lautet:
Furchtlos und Treu
Die Gründungsurkunde besagt zum Namen folgendes.
Der Name Wundram geht auf den Althochdeutschen, jedoch seltenen Männernamen Wuniren zurück. Er ist zusammengesetzt aus den germanischen Wortstämmen wunni und rhaban. Wunni oder auch wunja bedeutet Wiese, Weideplatz und in übertragenem Sinne Wonne, Lust, Freude aber auch Wodan. Die Endsilbe ram gleich rhaban ist der Name für Rabe, der Feld- oder Kolkrabe (corvus corax), auch Wodansrabe.
Homepage: http://wunram.de

Die Verantwortung für die heraldische Richtigkeit des Wappens und die Berechtigung zur Veröffentlichung liegt beim Einreicher des Wappens.