Ein "Wirtschaftsbesitzer" ist ein Häusler, der durch Erwerb von Ackerland Eigentum besitzt.
Eine andere Bezeichnung hierfür ist ein "feldbegüterter Häusler".
Wirth 1266 der Wirt. Berufsname zu mhd. wirt "Ehemann; Hausherr; Gebieter, Herr; Gastfreund; Inhaber eines Gasthauses.
Anderes kann ich auch nicht beitragen.