Gut zu wissen - Steueränderungen

auch Off-Topic oder Plauderecke genannt.
Hier kann man sich auch mal ungezwungen abseits der Ahnenforschung und Heraldik austauschen.
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Gast

Gut zu wissen - Steueränderungen

Beitrag von Gast »

Entfernungspauschale
Nur Fernpendler bleiben vom Rotstift von Vater Staat verschont: Vom 1.1.2007 an können Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz nur noch ab dem 21. km mit ¤ 0,30 je Km steuerlich geltend gemacht werden. Liegen die Fahrtkosten zusammen mit anderen Werbungskosten um mindestens 600 ¤ über dem Arbeitnehmer-Freibetrag von 920 ¤, können sie noch in diesem Jahr als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte für 2007 eingetragen werden. Fahrten unter 20 km, genauso wie die Kosten von Unfällen auf dem Weg zur Arbeit, können künftig nicht mehr abgesetzt werden.

Arbeitszimmer selbst zahlen
Ausgaben für das Arbeitszimmer zu Hause können ab dem nächsten Jahr kaum noch von der Steuer abgesetzt werden: Nur wer das Arbeitszimmer als Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit nutzt, also überwiegand dort arbeitet, darf die Miete vom Einkommen absetzen. Weiter anerkannt werden übrigens die Ausgaben für die Ausstattung des Arbeitszimmers: Quittungen für Möbel, Computer und Arbeitsmittel sollten also weiterhin aufbewahrt und beim Finanzamt eingereicht werden.


Peter
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