bevor hier was falsch verstanden wird:
http://www.archive.nrw.de/LandesarchivN ... index.html
Benutzungsgebühr pro Tag 2,50¤ - eine Woche 10¤ entspricht der Gebührenordnung für Archive.
man sollte sich anmelden - die Leseplätze sind begrenzt.
Wer anderes als Kirchenbücher lesen will, sollte online den Bestand erkunden und benötigte Archivalien unbedingt vorbestellen.
Es ist wohl selbstverständlich, vorher im Internet unter familysearch nachzusehen, ob die Mormonen das benötigte KB bereits verfilmt haben. Wenn ja, kann es von der Entfernung her günstiger sein, sich an eine ihrer Geschäftsstellen zu wenden um dort zu lesen.
Wer von einem StandesAMT = Behörde eine Auskunft, sprich Kopie eines Dokuments/ Eintrag im PSRegister bestellt, der muß dies schriftlich, unter Nennung fester oder eng begrenzter Daten zur gesuchten Person vornehmen. (Musterbrief unter FAQ 'Erste Schritte')
Auskunft bekommt nur, wer
a) dazu berechtigt ist (direkter Nachkomme, evtl. wird Nachweis darüber gefordert!) und
b) eine meldepolizeiliche Anschrift hat.
Gebühren werden nach der Gebührenordnung (siehe FAQ 'Erste Schritte' oder Google fragen) berechnet.
Standesbeamte 'suchen' nicht, wie man Archivare beauftragen kann. Manchmal ist eine Dame / ein Herr so freundlich und schaut nach vagen Datenangaben trotzdem in die Bücher. Aber Familienforschung ist nicht ihre Aufgabe. Anders ist es, wenn man eine Urkunde bestellt (für Nachlass/ Erbschaft; Beleg beifügen).Eine Urkunde ist generell (weil beurkundet) auch teurer als eine Kopie.
Grundsätzlich: JEDER Nachkomme hat ein Recht auf Auskunft zu den Personenstandsdaten. Diese Daten müssen bekannt sein und ein nachprüfbares Ereignis beinhalten.
Wenn du weiterkommen willst, dann nur über diesen Weg. Hoffen auf Zufälle kann man natürlich...
Irmgard