Hallo Jan
Das Kindschaftsverhältnis bringt die Verwandtschaftsbeziehung zwischen einem Kind und seinen Eltern zum Ausdruck.
Für ein Elternpaar kannst du nur ein Verwandtschaftsverhältnis auswählen.
Als Kindschaftsverhältnis kannst du beispielsweise nicht "leiblich" für den Vater und "adoptiert" für die Mutter angeben.
Um weitere Ahnenlinien zu erhalten (durch Adoption, Vormund, Siegelung und dergleichen) kannst du ein Kind mit mehreren Elternpaaren verknüpfen.
Du mußt ein Paar als Haupteltern festlegen.
Wenn du eine Person mit mehr als einem Elternpaar verknüpfst, beachte bitte Folgendes:
Für das erste Elternpaar ist das Kindschaftsverhältnis standardmäßig mit Leiblich, für alle weiteren mit Adoptiert, ect.
So ist es möglich das ein Kind mehre Eltern hat.
Freundliche Grüße aus Werne a.d. Lippe sendet euch Manni
PS:
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