Koke genannt Müer(mann)

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Gast

Beitrag von Gast »

Abstammungs-Diagramm für Maria Therese Müer

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1
Maria Therese Müer
*
+

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2
Friederich Koke genannt Müermann (Vater)
*
oo
+

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3
Gerhard Koke (Großvater)
*
oo
+

Angela Maria Blumens (Großmutter) Witwe Müer
*
+

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Folglich hat Friederich Koke (Nr.2) eine Tochter aus erster Ehe von Angela Maria Blumens (Müer) geheiratet (Halbschwester), die auch gleichzeitig Hoferbe gewesen sein muß weil ihr Vater (1. Ehemann von Angela Maria Blumens) verstorben war.

Ich hoffe es hilft dir ein bißchen weiter,

Manni
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Hintiberi
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Beitrag von Hintiberi »

Manni hat geschrieben:Abstammungs-Diagramm für Maria Therese Müer

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1
Maria Therese Müer
* 1815 in Ehringhausen
+ 1884 in Störmede

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2
Friederich Koke genannt Müermann (Vater)
* 1775 in Ehringhausen
oo 1802
+ 1843 in Ehringhausen

Antonetta Löbbeke
* 1778 in Störmede
+ 1851 in Ehringhausen

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3
Gerhard Koke genannt Müermann (Großvater)
* ca. 1738 wahrsch. in Ehringhausen
oo 1771
+ 1808 in Ehringhausen

Angela Maria Blumens (Großmutter) Witwe Müer
* ca. 1737 in Steinhausen
+ 1797 in Ehringhausen

---> 1. Ehe: Johann Gerhard Müer alias Griese
aus Störmede (+ 1770)
---> 2 Töchter, 1 Sohn

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Ich habe Dein Diagramm mal ausgefüllt.



Folglich hat Friederich Koke (Nr.2) eine Tochter aus erster Ehe von Angela Maria Blumens (Müer) geheiratet (Halbschwester), die auch gleichzeitig Hoferbe gewesen sein muß weil ihr Vater (1. Ehemann von Angela Maria Blumens) verstorben war.
Nein, Friedrich Koke war verheiratet mit Antonetta geb. Löbbeke, Tochter von Franz Löbbeke und Gertrud geb. Böhmer, die beide zugezogen waren

Ich vermute daher, daß der Hof dem ersten Ehemann der Angela Maria Blumens gehörte, der Joh. Gerh. Müer alias Griese hieß; war "Müer" hier schon der Hofname?.

Vielleicht heiratete Gerhard Koke in den Hof ein, nachdem Angela Marias erster Mann starb?! - somit wurde der Hofname auch an ihn weitergegeben. ABER: Angela Maria Blumens kam gebürtig aus Steinhausen, sie müßte es also gewesen sein, die zuerst in den Hof einheiratete - den Hof ihres ersten Ehemannes?!

Lieben Gruß

-Jens
Irma

Beitrag von Irma »

gehörte, der Joh. Gerh. Müer alias Griese hieß; war "Müer" hier schon der Hofname?.
ja, hier hat sich der Name bereits umgedreht : Hof zuerst, dann FN . Das heißt aber auch, daß er seinerseits auch entweder einheiratete oder Käufer war.

Westfalen.. deine Namen *g
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Hintiberi
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Beitrag von Hintiberi »

Irma hat geschrieben:
gehörte, der Joh. Gerh. Müer alias Griese hieß; war "Müer" hier schon der Hofname?.
ja, hier hat sich der Name bereits umgedreht : Hof zuerst, dann FN . Das heißt aber auch, daß er seinerseits auch entweder einheiratete oder Käufer war.

Westfalen.. deine Namen *g
Das sage ich ja auch immer... diese Namen... aber dank eurer Erklärungen werde ich mich wohl langsam durchfinden können... hoffe ich zumindest...

Waren diese Regelungen eigentlich in ganz Westfalen üblich?! Gibt es irgendwo sowas wie eine Karte, auf der man sehen kann, in welchem Gebiet etwa die Hofnamen üblich waren?!

Liebe Grüße
Zuletzt geändert von Hintiberi am 17.12.2006 14:27, insgesamt 1-mal geändert.
Irmgard
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Beitrag von Irmgard »

Waren diese Regelungen eigentlich in ganz Westfalen üblich?!

ja und darüber hinaus - aber in Westfalen galt die Ausnahmeregelung am längsten, soviel ich weiß..

Gibt es irgendwo sowas wie eine Karte, auf der man sehen kann, in welchem Gebiet etwa die Hofnamen üblich waren?!

Hofnamen waren überall üblich- sie sind Adressen und waren geographische Merkpunkte. Ich biege auch immer beim Aldihof links ab, fahre dann 1/2 Tagesreise der Sonne entgegen bis ich linker Hand die Mühle sehe und bei den 3 Birken ist dann mein Liddelbur ..*g

Aber es gibt Dörfer, die nach dem ersten Hof benannt sind.. und der Hof nach seinem Besitzer. Jedoch gibt es darüber keine speziellen Karten.
Wenn du den Ort kennst, wo der von dir gesuchte Hofname vorkommt, dann gibt es vielleicht alte Flurkarten - entweder beim Katasteramt oder im Stadtarchiv danach fragen.

Auf manch alter Karte finden sich auch längst aufgegebene Orte und Plätze.

..und nun brennen meine Kartoffeln an.. *g
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.

Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!
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Hintiberi
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Beitrag von Hintiberi »

Irmgard hat geschrieben:ja und darüber hinaus - aber in Westfalen galt die Ausnahmeregelung am längsten, soviel ich weiß..
Aha - ich dachte, das sei so eine "Besonderheit" im westfälischen Raum.
Wenn es sich hier aber doch am längsten hielt, dann paßt das ja auch zum Bild des "typischen" Westfalen, der an altbewährtem festhält und nur ungern etwas "Neues" annimmt. ;)

Hofnamen waren überall üblich- sie sind Adressen und waren geographische Merkpunkte. Ich biege auch immer beim Aldihof links ab, fahre dann 1/2 Tagesreise der Sonne entgegen bis ich linker Hand die Mühle sehe und bei den 3 Birken ist dann mein Liddelbur ..*g
So wie unser "Hof Brüseke", der vor kurzem abgerissen wurde. Jetzt entsteht dort eine neue Siedlung mit dem Namen "Dubelohgärten", aber für die Anwohner drumrum wird's sicher noch etliche Jahre einfach "Brüsekes Hof" heißen... :D

Aber es gibt Dörfer, die nach dem ersten Hof benannt sind.. und der Hof nach seinem Besitzer. Jedoch gibt es darüber keine speziellen Karten.
Wenn du den Ort kennst, wo der von dir gesuchte Hofname vorkommt, dann gibt es vielleicht alte Flurkarten - entweder beim Katasteramt oder im Stadtarchiv danach fragen.

Auf manch alter Karte finden sich auch längst aufgegebene Orte und Plätze.
Das werde ich bei Gelegenheit mal tun, tut sich sicher ein spannendes Forschungsfeld auf... :)
..und nun brennen meine Kartoffeln an.. *g
Oh - das tut mir leid! :roll: Was gibt's denn leckeres?! :)

Lieben Gruß
-Jens
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Jens,
Waren diese Regelungen eigentlich in ganz Westfalen üblich?!
Der Genanntname mit den daraus resultierenden Gesetzen bezieht sich nur auf die preußisch regierten Länder des 19. Jahrhunderts.
Mit dem Ende Preußens und dem Beginn der Weimarer Republik nach dem verlorenen 1. Weltkrieg, war es mit neuen Genanntnamen endgültig vorbei.
Erklärung zu den bei einigen Vorfahren mit gt. beigefügten Zweitnamen.
Beispiel: Krampe gt. (genannt) Kampert,
Beispiel: Speckmann gt. (genannt) Bäumer.
Im Mittelalter gab es noch keine Hausnamen, sie entwickelten sich erst langsam. Man redete sich mit dem Vornamen an, nach dem Ort oder der Gegend aus der man stammte, oder aber auch nach dem Beruf den man zur Zeit inne hatte. Erst nach und nach entstanden daraus die heute bestehenden Familien- oder Hausnamen.
Der Name Krampe zum Beispiel ist eine alte Berufsbezeichnung, nach dem (Tür) Schlosser benannt. Kampert dagegen bezieht sich auf einen westfälischen Flurnamen, gemeint ist „ Kamp “, das Feld.
Den Ausdruck Bäumer verwendete man für Jemanden, der am Schlagbaum tätig war. Das waren im Mittelalter meist in der Nähe der städtischen Landwehr wohnende Kötter, deren Aufgabe es war, den abgesperrten Durchgang dieses Grenzwalls zu überwachen und zu unterhalten.
Neue Namen zu erfinden und diese zu tragen war damals erlaubt und sogar rechtens.
Am 7. Dezember 1816 , dem sogenannten Versteinerungsdatum, tritt eine Änderung in Form eines Gesetzes in Kraft, von jetzt ab hatte jeder nur noch den Namen zu führen, den er an diesem Tage besaß, alles Andere war verboten.
1822 gab es eine neue Verordnung die sinngemäß besagt: Bei Einheirat in ein Gut ohne männlichen Erben oder bei Erbschaft, hat der neue Besitzer den Hof- und Geschlechtsnamen hinter dem Seinigen mit genannt (gt.) nachzusetzen.
Der Genanntname wurde vererbt, nur der direkte Erbe nicht aber dessen Geschwister durften den Zweitnamen tragen. Die Verordnung galt also nur für erbliche Hofbesitzer, auch bei Eigentumswechsel durch Kauf durfte der Genanntname nicht weiter verwendet werden.
Diese Verordnung blieb bis 1919 bestehen, dann war es mit neu aufkommenden Genanntnamen für immer vorbei, nur die schon Vorhandenen behielten weiter ihre Gültigkeit.
Viele Standesbeamte (seit 1875) hatten in den vergangenen Jahren aus Unwissenheit Fehler gemacht. Oft trugen Personen den Genanntnamen obwohl sie keine Erben waren. Das alles aber spielte nun keine Rolle mehr, der jetzt vorhandene Name blieb bestehen.
Wollte Jemand trotzdem seinen Genanntnamen ablegen oder anfügen, so hatte er den Nachweis der direkten erblichen Linie bis zurück zum sogenannten Versteinerungsdatum von 1816 zu erbringen. Durch Einsicht in standesamtlichen Urkunden und alten Kirchenbüchern war Dieses sogar durchaus möglich.

PS. Der Genanntname mit den daraus resultierenden Gesetzen bezieht sich nur auf die preußisch regierten Länder des 19. Jahrhunderts. Mit dem Ende Preußens und dem Beginn der Weimarer Republik nach dem verlorenen 1. Weltkrieg, war es mit neuen Genanntnamen endgültig vorbei.
Mehr kann ich über den "Genannt-Namen" nicht sagen. 8) :roll:

Liebe Grüße Manni
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