Hiiiiiilfe.. noch ein Frauen-Kenner

------------------------------
wehe Dir!
;Strafandrohung bei Verletzunge der Persönlichkeitsrechte nicht unter 250T¤; ersatzweise 6 Monate Haft!
Mit nachfolgender Schadenersatzklage!
DAS ist kein Scherz!
----------------------------------------
und allergrößte VORSICHT !!
Es soll schon zu schweren Gemütserkrankungen nach zu häufigen Anblick gekommen sein !
trotzdem schönen Tag!.. Irmgard
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.
Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!